Hinzuverdienstgrenze 46.060 € gilt 2023 und wird dynamisiert
Endlich besteht Klarheit! Das Bundesministerium für Arbeits und Soziales hat, in einem Referentenentwurf zum achten Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuch Nr.IV und anderer Gesetze, die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten bekannt gegebenen. Die für 2022 bestehende Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ bei vorgezogenen Altersrenten gilt ab 01.01.2023 weiter. Und sie wird sogar ab dem 2023 dynamisiert. Denn die neue Hinzuverdienstgrenze ist an die monatliche Bezugsgröße gekoppelt. Alles Wissenswerte zu diesem Thema finden sie in diesem Beitrag!
Die Hinzuverdienstgrenze 46.060 € gilt 2023 und wird dynamisiert. Es ist ein echter Rentenhammer. Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrente im Jahr 2023 bleibt bei mindestens 46.060€ und wird dynamisiert. Sie wird dann dauerhaft gelten und sich je nach Entwicklung der Bezugsgröße des § 18 SGb IV „automatisch“ dynamiesieren. Für viele Rentnerinnen und Rentner endet nunmehr eine Hängepartie! Die Fakten liegen auf dem Tisch. Jeder kann nunmehr auch für 2023 planen!
Rente zur gewünschten Zeit
Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.
Hinzuverdienstgrenze 46.060 € gilt 2023 und wird dynamisiert: Was ist genau geplant?
Bis zum 31.12.2022 gilt ein Hinzuverdienst bis zu 46.060€ Brutto anrechnungsfrei an eine vorgezogene Altersrente, und zwar ab Rentenbeginn.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Achten Gesetz zur Änderung des SGB IV Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze offenbart es:
- Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrente wird im Jahr 2023 entfristet,
- die 46.060€ gelten auch über den 31.12.2022 hinaus fort,
- die Hinzuverdienstgrenze wird dynamisiert und kann ab dem 01.01.2023 sogar noch höher sein, je nach Höhe der Bezugsgröße des § 18 SGB IV.
Hinzuverdienstgrenze 46.060 € gilt 2023 und wird dynamisiert: Berechnung der Hinzuverdienstgrenze ab 2023
Die Hinzuverdienstgrenze berechnet sich aus der monatlichen Bezugsgröße von 3.290€, die im Jahr 2022 gilt.
Diese Bezugsgröße wird mit dem Faktor 14 vervielfältigt. 14 x 3.290€ ergibt dann 46.060€.
Ab 2023 gilt, dass ein Hinzuverdienst von dem 14-fachen der jeweils geltenden monatlichen Bezugsgröße als anrechnungsfrei an eine vorgezogene Altersrente. Da die Bezugsgröße für das Jahr 2023 nich nicht feststeht ( Werte der Sozialversicherung 2023 werden im Herbst 2022 bekannt gegeben), gehen wir aktuell ( 22.08.2022) von der Bezugsgröße 3.290€, die im Jahr 2022 gilt, aus. Insoweit wird die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 mindestens noch 46.060€ betragen.
Die Hinzuverdienstgrenze 2023 ist an die Bezugsgröße gekoppelt. Steigt die monatliche Bezugsgröße im Jahr 2023, so steigt auch die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten. Das nennt man auch Dynamisierung. Daher kann es gut sein, dass die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 höher ist als die aktuell bestehenden 46.060€ Brutto.
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!