Dauerhafte Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € ist geplant
Die Ampelkoalitionäre wollen einiges in der gesetzlichen Rente ändern. Unter anderem die Entfristung der Hinzuverdienstgrenze bei den vorgezogenen Altersrenten. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de haben berichtet! Dabei lässt der Wortlaut der Koalitionsvereinbarung viel Spielraum für Spekulationen zu! Die FDP, Grünen und die SPD haben eine Super-Geschenk für die vorgezogenen Ruheständler im Gepäck. Die bis zum 31.12.2022 verlängerte Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ soll auch über den 31.12.2022 hinaus gelten. So wollen es Fachpolitiker der SPD, Grünen und der FDP vereinbart haben. Die Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ anrechnungsfreier Jahresverdienst neben der vorgezogenen Altersrente soll ab 2023 auch gelten und dann unbefristet weiter gelten.
Die dauerhafte Geltung der Hinzuverdienstgrenze 46.060€ ist geplant! Menschen die vor der Regelaltersgrenze in eine Altersrente gehen, können im Jahr 2022 46.060 € Brutto anrechnungsfrei an die Altersrente dazu verdienen. Diese Regelung soll nach Bestätigung durch Fachpolitiker der SPD und den Grünen auch über den 31.12.2022 weiter gelten. Diese erweiterte Hinzuverdienstgrenze war im Zuge der Corona-Pandemie im März 2020 eingeführt worden.
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Dauerhafte Geltung der Hinzuverdienstgrenze 46.060€ ist geplant: Die Corona-Hinzuverdienstgrenze ab 2020 bei Frührenten
Ab März 2020 galt in Deutschland bei der Hinzuverdienstgrenze wegen der Coronapandemie folgende Regelung:
- rückwirkend zum 01.01.2020 Anhebung der Grenze von 6.300€ auf 44.590€ bis 31.12.2020,
- 01.01.2021 Anhebung der Hinzuverdienstgrenze von 6.300€ auf 46.060€ bis zum 31.12.2021,
- 01.01.2022 Fortgeltung der Hinzuverdienstgrenze 46.060€ bis zum 31.12.2022.
Dauerhafte Geltung der Hinzuverdienstgrenze 46.060€ ist geplant: Begründung für die Anhebung
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Die Gründe für die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf 46.060 Euro liegen klar auf der Hand. Es sind:
- gestiegener Personalbedarf in fast allen Wirtschaftszweigen,
- finanzieller Anreiz für Arbeitnehmer*innen bei Rentenbeginn weiter zuarbeiten.
Diese Ausnahmeregelung, die wir im § 302 Absatz 8 SGB VI finden, soll ab 2023 Normalität werden. Die positiven Erfahrungen, die die Menschen und die Rentenversicherung mit der Regelung gemacht haben, sollen weitergeführt werden. Für die Deutsche Rentenversicherung bedeutet die Regelung eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der Berechnungen bei vielen hundertausenden Rentenbescheiden. Denn sie muss bei vielen Rentenbeziehern dann nicht mehr individuell Berechnungen beim Hinzuverdienst über 6.300€ anstellen. Darüber hinaus bringen die höheren Hinzuverdienste der Rentenversicherung auch noch zusätzlich Rentenversicherungsbeiträge ein. Denn der Hinzuverdienst neben der Rente über der Geringfügigkeitsgrenze hinaus, ist weiter renten-und sozialversicherungspflichtig. Mit der Entfristungsregelung würde man auch für die Zukunft und nicht nur in der Corona-Phase Fachkräftemangel begegnen können.
Dauerhafte Geltung der Hinzuverdienstgrenze 46.060€ ist geplant!
Wann die Entfristung genau im Jahr 2022 kommen wird, ist noch unklar (Stand 10.01.2022). Aber wenn man den SPD-Politiker Bernd Rützel und dem rentenpolitischen Sprecher der Grünen Markus Kurth Glauben schenken darf, wird es noch im Jahr 2022 eine Gesetzesvorlage durch Hubertus Heil geben!
Ja, ich möchte im Jahr 2022 in die vorgezogene Rente gehen und noch dazuverdienen!
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