17.823,75€ Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente ab 2023
Die Sensation ist fast perfekt (10.09.2022). Es gibt ab 2023 neue Hinzuverdienstgrenzen im Recht der Erwerbsminderungsrenten. Was im Koalitionsvertrag mit einem Satz vereinbart wurde, wird im Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderen Gesetze Wirklichkeit. Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten werden ab 2023 abgeschafft. Damit gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keinen anrechenbaren Hinzuverdienst mehr! Wir berichteten davon: hier Nachlesen! Bei den Renten wegen Erwerbsminderung werden deutliche höhere Hinzuverdienstgrenzen eingeführt. Diese neuen Grenzen werden jährlich dynamisiert. Mit dem Entwurf zur Änderung der Sozialversicherungswerte für 2023 aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 08.09.2022 (Referentenentwurf) ist klar, dass die monatliche Bezugsgröße von 3.290€ auf 3.395€ im Jahr 2023 steigt. Damit steht der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 2023 de facto fest.
17.823,75€ Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente ab 2023. Im Referentenentwurf eines 8. SGB IV Änderungsgesetzes vom 31.08.2022 steht es geschrieben. Die Hinzuverdienstgrenze bei den vorgezogenen Altersrenten fallen ab 2023 ersatzlos weg. Hier zum Nachlesen!
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17.823,75€ Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente ab 2023: Rechenformel ab 2023 für die Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente
Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung berechnet sich ab 2023 wie folgt:
- 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße
- Bezugsgröße ab 2023= 3.395€ monatlich.
Frank Weise sagt: Hinzuverdienstgrenze 6.300 € gilt ab 2023 bei Rente wegen voller Erwerbsminderung nicht mehr, sondern eine dynamisierte Grenze, die sich wie folgt errechnet: 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße die ab 2023 gilt.
17.823,75€ Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente ab 2023: Hinzuverdienstgrenze berechnet ab 2023 bei voller EM-Rente
Ausgehend von der neuen Rechenformel für den anrechnungsfreien Hinzuverdienst bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt folgende neue Hinzuverdienstgrenze ab 2023:
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- 100 % praxisnah
- verstehen, wissen, sofort anwenden
- 3/8 von 14 x 3.395€
- 17.823,75€.
17.823,75€ Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente ab 2023: Hinzuverdienstgrenze 2023 ist Jahresverdienst
Der neue anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei einer vollen EM-Rente ist eine Jahresverdienstgrenze. Wenn der Versicherte ab dem 01.03.2023 eine volle EM-Rente bezieht, kann er ab dem 01.03.2023 bis zum 31.12.2023 anrechnungsfrei = 17.823,75€ dazuverdienen. Es kann ein einmaliger monatlicher Verdienst sein oder verteilt auf verschiedene Monate.
17.823,75€ Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Renten ab 2023!
Die geplanten Änderungen beim Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung sind neu und auch extrem wichtig. Ab 01.10.2022 kommt der Mindestlohn 12€. Damit stoßen viele Menschen, die erwerbsgemindert sind, bei einem Jahresverdienst schnell an die Grenze von 6.300€. Da auch die Energiepreise explosionsartig gestiegen sind, ist es für viele Menschen auch wichtig, neben der vollen EM-Rente dazuzuverdienen. Wer es gesundheitlich noch schafft, kann also ab 2023 besser planen und neben der Rente bis zu 17.823,75€ dazuverdienen!
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