Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023 im Herbst 2022
Am 14.Juni 2022 haben wir einen Beitrag zum Thema Hinzuverdienstgrenze 2023 bei vorgezogenen Altersrenten veröffentlicht. Bleibt es im Jahr 2023 bei 46.060€ Hinzuverdienstgrenze wie im Jahr 2022 oder gibt es nur noch 6.300€? Oder vielleicht eine völlig andere Regelung! Fragen, die viele Versicherte und Rentenbezieher einer vorgezogenen Altersrente umtreiben! Die Rentenberater von rentenbescheid24.de hatten Dr. Schmachtenberg, Staatssektretär im Ministerium für Arbeit und Soziales via Mail angeschrieben. Wir berichteten davon: hier in diesem Beitrag zum Nachlesen! Nunmehr gibt es Neuigkeiten zu diesem Thema, weil ein SPD -Abgeordneter der Hamburger Bürgerschaft am 16.06.2022 konkreter wurde! Was genau er zum Thema Hinzuverdienstgrenze ab 2023 mitteilte, können Sie hier nachlesen!
Es soll eine Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023 im Herbst 2022 kommen, so teilte es Dr. Sven Tode, direkt gewählter Abgeordneter der Hamburgischen Bürgerschaft für die SPD am 16.Juni 2022 auf Abgeordnetenwatch.de mit.
Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023 im Herbst 2022: Frage eines Bürgers an Dr.Tode auf abgeordnetenwatch.de
Am 10. Mai 2022 richtete ein Bürger an Dr. Sven Tode eine Frage zum Thema Hinzuverdienstgrenze 2023.
Konkret lautete die Frage: „Wann wird über die Hinzuverdienstgrenze 2023 entschieden?“
Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023 im Herbst 2022: Antwort des Dr. Tode auf die Frage
Der Bürgerschaftsabgeordnete Hamburgs für die SPD Herr Dr. Tode meldete sich am 16. Juni 2022 und antwortete in abgeordnetenwatch.de auf die gestellte Frage sinngemäß:
„Ich habe mich zur Klärung Ihrer Frage an unsere Kolleg*innen in Berlin erkundigt. Rentenrecht ist Bundesrecht und muss auf Bundesebene geklärt werden. Nach den uns zur Verfügung gestellten Informationen laufen derzeit Gespräche zwischen der Rentenversicherung und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema Hinzuverdienstgrenze. Auch im Blick auf eine erneute Erhöhung oder eine grundsätzliche Neuausrichtung. Mit einer Entscheidung ist nicht vor Herbst diesen Jahres (2022) zu rechnen. Sollten Änderungen anstehen, wird die Rentenversicherung aller Voraussicht nach auch das letzte Quartal 2022 benötigen, um die Texte in den Rentenbescheiden anzupassen“.
Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023 im Herbst 2022: Ein Satz im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition
Die Regierungskoalitionäre haben vereinbart, dass die Hinzuverdienstgrenze entfristet werden soll. Ansich bedeutet dieser Satz nichts anderes, als dass es eine dauerhafte Lösung zum Thema ab 2023 geben soll? Damit kann aber nicht die an sich bestehende Gesetzeslage im § 34 SGB VI gemeint sein, welche einen Anspruch auf eine volle Altersrente nur bei einem Hinzuverdienst bis max. 6.300€ im Jahr zur Bedingung macht. Bis zum 31.12.2022 ist die Hinzuverdienstgrenze für einen Vollrentenanspruch bei einer dauerhafte Hinzuverdienstgrenze bein voller Altersrente von 6.300€ vorschreibt.
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Entscheidung zur Hinzuverdienstgrenze 2023 im Herbst 2022!
Wir gehen davon aus, so schreibt es letztlich der zeitliche Ablauf eines Gesetzgebungsverfahrens vor, dass die Bundesregierung spätestens im September/ Oktober 2022 die Frage mit der Entfristung der Hinzuverdienstgrenzen für 2023 bei vorgezogener Altersrente beantworten wird. Sobald eine neue Gesetzesvorlage veröffentlicht wird, werden wir berichten! Noch ist alles offen. Wir hoffen und wünschen uns, dass die Hinzuverdienstgrenze im Jahr 2023 in ähnlicher Höhe wie im Jahr 2022 beschlossen wird.
Ja, ich will im Jahr 2022 in Rente gehen und den Rentenbeginn planen!
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