Bundestag beschließt am 01.12.22 über Hinzuverdienstgrenzen
Der Bundestag hat bis zum Jahresende 2022 eine Menge zu tun! Die Bundestagsabgeordneten entscheiden am 01.12.2022 auch über den Regierungsentwurf der Bundesregierung zum 8. SGB -IV Änderungsgesetz. Viele Neuerungen die auch eine Endbürokratisierung und Elektronisierung ( Weg vom Papierkrieg) bedeuten und Menschen, Unternehmen, Ärzte, Krankenhäuser und öffentliche Verwaltungen entlasten sollen! Hier in diesem Beitrag kurz der Hinweis auf die nahende Entscheidung des Bundestages (Stand 29.11.2022).
Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ab 2023: Bundestag beschließt am 01.12.22 über die Hinzuverdienstgrenzen.
Ich hatte in einem am 28.11.2022 veröffentlichten Video mitgeteilt, dass der Bundestag voraussichtlich in der Wochen vom 12.12.2022 bis zum 16.12.2022 über den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze entscheiden wird. Diese Mitteilung war ein Fehler. Für diesen möchte ich mich entschuldigen. Die Tagesordnungen des Bundestages zeigen es. Am 01.12.2022 ist der Tag an dem der Bundestag über den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen entscheiden wird.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
- empfohlen vom Rentenberater + Anwalt
Bundestag beschließt am 01.12.22 über Hinzuverdienstgrenzen: Tagesordnung 01.12.2022 um 22.25 Uhr
Am 28.11.2022 tagte der federführende Ausschuss im Bundestag für Arbeit und Soziales. Dieser Aussschuss wird für das Gesetzgebungsverfahren eine Beschlussempfehlung abgeben. Der Bundestag wird laut Tagesordnung am 01.12.2022 über den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ab 2023 final entscheiden!
Am 01.12.2022 wird der Bundestag gegen 22.25 Uhr über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu einem achten SGB -IV Änderungegesetz in einer zweiten und dritten Lesung entscheiden.
Die Abgeordnete stimmen über „effektivere“ Verfahren in der Sozialversicherung ab
Bundestag beschließt am 01.12.22 über Hinzuverdienstgrenzen: wichtige Änderungen ab 2023 in der SV
Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf zum 8. SGB-IV Änderungsgesetz Verfahren in der Sozialversicherung effektiver gestalten und im Sinne der Digitalisierung und Entbürokratisierung verbessern.
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Es geht um die Neustrukturierung der Ausstellung von A 1 Bescheinigungen im Hinblick auf Handels-und Kooperationsvereinbarungen zwischen der Europäische Union und Großbritannien, Neuregelungen zum Künstlersozialversicherungsgesetz und eben auch dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten und Änderungen der Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten.
Wir, die Rentenberater von rentenbescheid24.de gehen davon aus, dass die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrente ab 2023 ersatzlos wegfallen wird.
Bundestag beschließt am 01.12.22 über Hinzuverdienstgrenzen
Die Mehrheiten im Bundestag sind eindeutig. Der erklärte gesetzgeberische Wille wird hoffentlich im Bundestag durchgesetzt werden. Die Entscheidung des Bundestages können wir nicht vorwegnehmen. Den Beschluss erfahren wir aber nach der Bundestagssitzung vom 01.12.2022. Wir werden berichten!
Ja, ich möchte ab 2023 eine vorgezogene Altersrente beanspruchen!
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!