Neue Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten ab 2023
Eine Sensation bahnt sich im Rentenrecht an! Was im Koalitionsvertrag mit einem Satz vereinbart wurde, wird im Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Sozialgesetzbuches und anderen Gesetze Wirklichkeit. Die Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten und Renten wegen Erwerbsminderung werden entfristet und dynamisiert. Über die Änderungen des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes ab 2023 bei vorgezogenen Altersrenten haben wir berichtet. Hier zum Nachlesen!
Neue Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten ab 2023 geplant. Im Referentenentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze steht es geschrieben. Die Hinzuverdienstgrenze bei den vorgezogenen Altersrenten soll ab 2023 entfristet werden. Es soll die im Jahr 2022 bestehende Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ neben einer Altersrente bestehen bleiben und sie wird sogar dynamisiert. Bitte hier nachlesen!
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Die neue Hinzuverdienstgrenze für Altersrenten berechnet sich ab 2023 wie folgt:
- 14 x monatliche Bezugsgröße
- 14 x aktuell 3.290€ = 46.060€.
- steigt die Bezugsgröße steigt die Hinzuverdienstgrenze, die neue Bezugsgröße 2023 wird im Oktober/ November 2023 bekanntgegeben.
Neue Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten ab 2023: Kopplung der Hinzuverdienstgrenze der EM-Rente an Hinzuverdienstgrenze Altersrente
Neu ab 2023 ist, dass die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung an die Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten gekoppelt werden. Damit unter liegen die neuen Hinzuverdienstgrenzen der Erwerbsminderungsrenten auch der Dynamisierung.
Für die Rente wegen voller Erwerbsminderung gibt es einen anrechnungsfreien Hinzuverdienst von 6.300€ Brutto Jahresverdienst. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente gibt es einen individuell bestimmte Hinzuverdienstgrenze oder es gilt die generelle Hinzuverdienst(unter)grenze von 15.989,40€.
Neue Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten ab 2023: Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente ab 2023
Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bezieht, kann sich im Jahr 2023 richtig freuen. 3/8 der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten beträgt die Höhe des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes bei voller EM-Rente. Da wir aktuell (24.08.2022) nur von der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten im Jahr 2022 von 46.060€ ausgehen können, gelten die Rechenbeispiele vorbehaltlich der Änderungen der monatlichen Bezugsgröße.
- 3/8 von 46.060€ = 17.272,50€
- der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei einer vollen EM-Rente beträgt ab 2023 = 17.272,50€ Jahresverdienst
Neue Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten ab 2023: Hinzuverdienstgrenze bei teilweiser EM-Rente ab 2023
Wer eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bezieht, kann sich im Jahr 2023 richtig freuen. 6/8 der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten beträgt die Höhe des anrechnungsfreien Hinzuverdienstes. Da wir aktuell (24.08.2022) nur von der Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten im Jahr 2022 von 46.060€ ausgehen können, gelten die Rechenbeispiele vorbehaltlich der Änderungen der monatlichen Bezugsgröße.
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- 6/8 von 46.060€ = 34.545€
- der anrechnungsfreie Hinzuverdienst bei einer teilweisen EM-Rente beträgt ab 2023 = 34.545 € Jahresverdienst
Neue Hinzuverdienstgrenzen bei EM-Renten ab 2023!
Die geplanten Änderungen beim Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung sind neu und auch extrem wichtig. Ab 01.10.2022 kommt der Mindestlohn 12€. Damit stoßen viele Menschen, die erwerbsgemindert sind, bei einem Jahresverdienst Mindestlohn schnell an die Grenze von 6.300€. Da auch die Energiepreise explosionsartig gestiegen sind, ist es für viele Menschen auch wichtig, neben der Rente dazuzuverdienen. Wer es gesundheitlich noch schafft, kann also ab 2023 besser planen und neben der Rente mehr dazuverdienen! Wir finden in der Konsequenz eine gute Lösung! Über weitere Änderungen und Neuerungen im Zusammenhang mit den Hinzuverdienstgrenzen ab 2023 werden wir berichten!
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