2024 unbegrenzter Hinzuverdienst bei Altersrenten möglich
Am 01.01.2023 ist das 8. Gesetz zur Änderung der SGB IV und anderer Gesetze (im Folgenden „Änderungsgesetz“) in Kraft getreten. Die bis zum 31.12.2022 geltende kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ist aufgehoben worden. Bezieher von Erwerbsminderungsrenten profitieren seit gut einem Jahr auch von den Neuregelungen aus dem Änderungsgesetz. Mit der Änderung möchte der Gesetzgeber mehr Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand schaffen und somit dem bestehenden Arbeits- und Fachkräftemangel entgegenwirken. Gilt der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze bei Altersrenten auch im Jahr 2024? Ja, keine Frage. Was im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, gilt auch im Jahr 2024.
Ist im Jahr 2024 unbegrenzter Hinzuverdienst bei Altersrenten möglich oder galt die Regelung nur für das Jahr 2023? Peter Knöppel sagt: Nein! Die Neuregelungen die seit dem 01.01.2023 gelten, werden auch im Jahr 2024 angewandt. Der Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten vor der Regelaltersgrenze ist zeitlich nicht befristet. Die neuen Hinzuverdienstregelungen gelten solange, bis der Gesetzgeber eine andere Regelung trifft.
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Der unbegrenzte Hinzuverdienst neben einer vorgezogenen Altersrente gilt auch im Jahr 2024. Für Regelaltersrenten galt im übrigen schon immer eine unbegrenzter anrechnungsfreier Hinzuverdienst.
2024 unbegrenzter Hinzuverdienst bei Altersrenten möglich: Was ist genau geregelt?
Die Vorschrift des § 34 SGB VI wurde geändert. Die Anrechnung des Hinzuverdienst an eine gesetzlichen Altersrente ist nicht mehr vorgesehen. Der Paragraf ist geändert worden. Es gibt weder eine Hinzuverdienstgrenze noch einen Hinzuverdienstdeckel noch eine andere komplizierte Verdienstanrechnungsregel bei Bezug einer Altersrente!
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2024 unbegrenzter Hinzuverdienst bei Altersrenten möglich: Für Erwerbsminderungsrentner wurde es einfacher
Die Regelungen für die Anrechnung des Hinzuverdienstes an Renten wegen Erwerbsminderung wurden mit dem Änderungsgesetz zum 01.01.2023 deutlich einfacher. Diese Änderungen sind ab 01.01.2023 in Kraft und gelten auch im Jahr 2024:
- Die Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Erwerbsminderung wurden dynamisiert,
- Hinzuverdienstgrenzen sind an die Änderung der Bezugsgröße gekoppelt,
- Wegfall des Hinzuverdienstdeckels,
- nur noch 40% Anrechnung, wenn der Verdienst die jeweilige Hinzuverdienstgrenze der jeweiligen EM-Rente überschreitet,
- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung hat ein Mindesthinzuverdienstgrenze und eine individuell auszurechnende Grenze, ist letztere niedriger als die Mindestgrenze, greift die Mindesthinzuverdienstgrenze, ist die individuelle Grenze höher dann die höhere von beiden.
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2024 unbegrenzter Hinzuverdienst bei Altersrenten möglich: Änderung bei Anrechnung von Sozialleistungen an EM-Rente ab 2023
Eine wichtige Änderung im Bereich des Hinzuverdienstrechtes bei Renten wegen Erwerbsminderung betraf den Hinzuverdienst auf Grund von Sozialleistungsbezug.
- Hinzuverdienst als Sozialleistung ist an eine EM-Rente per se nur noch anrechenbar, wenn der Sozialleistungsbezug beitragspflichtig in der Rente ist,
- zum möglichen Sozialleistungsbezug gehören ab 2023: das Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Verletztengeld, Pflegeunterstützungsgeld und das Kurzarbeitergeld
- nicht mehr anrechenbar sind als Hinzuverdienst das Mutterschaftsgeld oder der an Selbständige zu zahlende Gründungszuschuss!
Werden Sozialleistungen als Hinzuverdienst an eine EM-Rente anrechenbar, so werden lediglich 80 Prozent des der Sozialleistung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommen angesetzt. Bis zum 31.12.2022 galt die Regelung, dass das für die Berechnung der Sozialleistung angesetzte Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen in voller Höhe berücksichtigt wurde als Hinzuverdienst angerechnet wurde.
Beispiel: Angela erhielt Arbeitslosengeld aus einem beitragspflichtigen Jahres Verdienst von 50.000€. Bei einer rückwirkenden Anerkennung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung würde für Angela nur noch 80% des Jahresverdienstes von 50.000€ an die Rente angerechnet werden, wenn dieser Verdienst die entsprechenden Verdienstgrenzen überschreitet. Im Jahr 2022 wurde der Hinzuverdienst noch aus vollen 50.000€ für Angela berechnet.
2024 unbegrenzter Hinzuverdienst bei Altersrenten möglich!
Fazit. Die weggefallenen Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten gelten auch im Jahr 2024. Erwerbsminderungsrentner können sich auch freuen. Die Hinzuverdienstgrenzen werden im Jahr 2024 angehoben. Wir haben berichtet, hier zum Nachlesen!
Ja, ich möchte im Jahr 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen!
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