Ist doch kein unbegrenzter Hinzuverdienst neben der Altersrente möglich
Das Thema Rentenbeginn, Planung und Arbeit neben der Rente nimmt immer mehr an Fahrt auf. Die Erwerbstätigenquote von Ruheständlern hat deutlich zugenommen. Immer mehr Menschen im Alter arbeiten länger, auch über die Regelaltersgrenze hinaus. Für viele Arbeitnehmer, für die eine vorgezogene Altersrente möglich wäre, kann sich aber der Traum von Rente und Verdienst aus Arbeit in eine Luftblase verwandeln. Dann wird es nichts mit dem grenzenlosen Hinzuverdienst neben der Rente seit dem 01.01.2023. In diesem Beitrag sagen wir Ihnen, warum dies so sein kann!
Ist doch kein unbegrenzter Hinzuverdienst neben der Altersrente für möglich, wenn Arbeitnehmer neben Rente noch arbeiten wollen. Oder präziser ausgedrückt, kann eine vorgezogene Altersrente der Grund dafür sein, dass der Traum vom grenzenlosen Hinzuverdienst neben der Rente schnell ausgeträumt ist.
2 Rententhemen 1 Beratung
- Antworten auf Ihre Fragen zu mehreren Rententhemen
- Rentenberatung zu ihren Fragen
- verstehen, wissen, sofort anwenden
Doch kein unbegrenzter Hinzuverdienst neben der Altersrente möglich: grenzenloser Hinzuverdienst seit 2023 bei vorgezogenen Altersrenten möglich
Seit dem 01.01.2023 können vorgezogene Altersrentner unbegrenzt neben der Rente dazuverdienen. Für viele Menschen eine Prima Sache! Die Ergebnisse von Studien zeigen es, die Erwerbstätigenquote von Rentnern steigt und steigt.
Für viele Arbeitnehmer, die gerne auch die Altersrente in Anspruch nehmen wollen, gibt es rechtliche Hürden, die es Ihnen zum Teil unmöglich machen, neben der Rente tatsächlich weiter zuarbeiten.
Ist doch kein unbegrenzter Hinzuverdienst neben der Altersrente möglich: Arbeitsrecht kann es unmöglich machen
Arbeitsrechtliche Klauseln machen ein Hinzuverdienst neben der Rente oft unmöglich. Denn solche Klauseln führen dazu, dass ein Arbeitsverhältnis bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente automatisch erlischt. Wir erleben solche Klauseln sehr häufig in der Vorbereitung -Planung von Altersrenten.
Oft äußern unsere Planungs-Kunden den Wunsch die Rente zu beziehen und weiter zu arbeiten. Ein Blick in den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zeigt dann, dass diesem Wunsche leider Grenzen gesetzt sind.
Ist doch kein unbegrenzter Hinzuverdienst neben der Altersrente möglich: Bezug von Altersruhegeld lässt Arbeitsvertrag enden
Wenn also zum Beispiel in einem Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis bei Bezug von Altersruhegeld auch vor der Regelaltersgrenze erlischt, dann führt eine solche Klausel im Falle des Bezug von Altersruhegeld oder einer vorgezogenen Altersrente zum Ende des Arbeitsverhältnisses.
Oder das Arbeitsverhältnis endet am Ende des Monats in das Lebensalter der eigenen Regelaltersgrenze erreicht wird automatisch.
Ist doch kein unbegrenzter Hinzuverdienst neben der Altersrente möglich: Gesetzgeber muss handeln
Da lässt sich aus unserer Sicht trefflich über die Sinnhaftigkeit solcher Klauseln streiten. Vor 30 Jahren hatten wir die Situation, dass viele ältere Arbeitnehmer Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer blockierten. Und mit solchen Altersbegrenzungsklauseln der Weg frei für die Vergabe des Arbeitsplatzes war, wenn der ältere Arbeitnehmer sein Altersruhegeld bezog.
Beratung Rente- Arbeit + Arbeitsvertrag
Rente- Arbeit+Arbeitsvertrag
Heute aber ist es so, dass händeringend Fachkräfte gesucht werden, auch aus dem älteren Semestern, denn sind solche Klauseln ob in Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen nicht mehr zeitgemäß.
Aus unserer Sicht sollte der Gesetzgeber dringend handeln. Es macht kein Sinn, wenn wir auf der einen Seite seit Anfang 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr haben, aber auf der anderen Seite älteren Arbeitnehmern mit solchen Klauseln es unmöglich gemacht wird, eine Rente zu beziehen und neben der Rente zu arbeiten.
Doch kein unbegrenzter Hinzuverdienst neben der Altersrente möglich
Wer seinen Rentenbeginn plant, sollte auch eine Blick in den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag werfen. Vielen ist oft nicht klar, was der vorzeitige Rentenbeginn für dramatische Folgen für das Arbeitsverhältnis haben kann. Daher die Klauseln im Arbeitsvertrag prüfen, ob sie im Einzelfall den vorgaben der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes genügen.
Nutzen Sie einfach unser Angebot zur Beratung Arbeit und Rente.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren