Energiegeld für Rentner: Bundestag hat beschlossen
Kein Thema beschäftigt die Menschen in Deutschland so sehr, wie die gestiegenen Energiekosten! Da kommt die Nachricht gelegen. Das Warten auf eine Entscheidung zur Energiepreispauschale für Rentner hat ein Ende! Der Gesetzesentwurf zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs (Drucksache 20/3938) wurde am 20.Oktober 2022 mit den Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages beschlossen. Nach der zweiten und dritten Beratung über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Die Sitzung hierzu startete im Bundestag gegen 12.35 Uhr! Der Ausschuss für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) empfahl, den Gesetzesentwurf der Regierung anzunehmen (Drucksache 20/4095).
Das Energiegeld für Rentner: Bundestag hat beschlossen. Das Energiegeld für Rentner kommt bis zum 15.12.2022! Der Bundestag hat final entschieden. Damit hat das Warten auf die Rechtsgrundlage für Millionen Rentnerinnen und Rentner ein Ende!
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Energiegeld für Rentner: Bundestag hat beschlossen: Wer hat Anspruch auf die 300€
Ca. 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich auf die 300€ Energiepreispauschale freuen. Anspruch auf die 300€ Energiepreispauschale ( EPP) hat, wer am 01. Dezember 2022:
- eine gesetzliche Altersrente, Rente wegen Erwerbsminderung oder Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente beanspruchen kann und wenn auch zum Teil ausgezahlt bekommt, vergleichbare Rentenleistungen aus Mitgliedsstaaten der europäischen Union werden nach entsprechenden europarechtlichen Regelungen gleichgestellt,
- wer seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat und
- wer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Rentenempfänger einer gesetzlichen Unfallrente haben keinen Anspruch auf die dreihundert Euro Energiegeld. Waisen-oder Halbwaisenrentenbezieher haben ebenfalls keinen Anspruch auf die 300 € Energiepreispauschale für Rentner.
Energiegeld für Rentner: Bundestag hat beschlossen: Auszahlungstermin
Nach § 2 Absatz 1 des RentEPPG soll die Energiepreispauschale bis zum 15.12.2022 als Einmalzahlung an die anspruchsberechtigten Rentenempfänger ausgezahlt werden. Zahlstellen sind:
- die Deutsche Post AG für die Träger der allgemeinen Rentenversicherung dürfte der Hauptanteil für die gesetzlichen Rentenbezieher sein,
- für Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher der knappschaftlichen Rentenversicherung durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See und
- für Rentenbezieher der Alterssicherung der Landwirte durch die Landwirtschaftliche Alterskasse.
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Energiegeld für Rentner: Bundestag hat beschlossen!
Die Energiepreispauschale für Rentner ist nicht pfändbar! So steht es ausdrücklich im § 4 Absatz 2 des RentEPPG. Damit ist klar, dass diese Zahlung nicht durch Gläubiger oder Insolvenzverwalter eingezogen werden darf. Mit dem Beschluss des Bundestages besteht nunmehr Klarheit über die Zahlung der 300€ für Millionen Rentnerinnen und Rentner. Damit können die Träger der Rentenversicherung endlich loslegen und die Zahlungen vorbereiten! Mehrfachrentenbezieher haben aber nur einmal Anspruch auf die 300€.
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