Zahlung 300€ Energiegeld auch für Erwerbsminderungsrentner
Am 01. Dezember 2022 gibt es für viele Millionen Rentnerinnen und Rentner die 300€ Energiepreispauschale. Viele Fragen ranken sich um das Thema Energiepreispauschale. Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel veröffentlichte auf dem Youtube-Kanal von rentenbescheid24.de verschiedene Video-Beiträge zum Thema Energiegeld für Rentner zum 01.12.2022. Unter anderem die Frage, ob von den 300€ Energiepreispauschale am 01.12.2022 auch an Rentnerinnen und Rentner einer Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt werden.
Erfolgt die Zahlung 300€ Energiegeld auch für Erwerbsminderungsrentner oder sind diese Rentnerinnen und Rentner am 01.12.2022 ausgeschlossen?
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Zahlung 300€ Energiegeld auch für Erwerbsminderungsrentner: allgemeine Rechtslage
Wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-,Erwerbsminderungs,-oder Witwen-oder Witwerrente hat, hat am 01.12.2022 Anspruch auf die Zahlung der 300€ Energiepreispauschale. So hat es unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 09.09.2022 mitgeteilt. Damit ist klar, dass Rentnerinnen und Rentner, die im Monat 09-2022 Anspruch auf eine gesetzliche EM-Rente haben, im Dezember 2022 die 300€ Energiepreispauschale erhalten werden. Seit dem am 04. September 2022 die Nachricht kam, dass es zum 01.12.2022 die Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentner geben soll, stehen unsere Telefone nicht mehr still. Hunderte E-Mail Anfragen haben wir erhalten. Mit zum Teil immer den gleichen Fragen. Wir haben daher eine Übersicht gemacht, mit den wichtigsten Fragen zum Thema Energiepreispauschale für Rentner am 01.12.2022.
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Zahlung 300€ Energiegeld auch für Erwerbsminderungsrentner: Übersicht über die wichtigsten Fragen zum Thema Energiegeld für Rentner
Die wichtigsten Fragen zum Thema Energiepreispauschale für Rentner
- Wann genau ist der Auszahlungstermin der 300€?
- Zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Energiepauschale direkt an die Rentner aus?
- Ist die Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig?
- Kopfpauschale 300€ bekommt ein Rentnerhaushalt nur einmal die 300€ oder mehrfach?
- Mehrfachrentenbezieher: ich beziehe zwei gesetzlichen Renten, bekomme ich die 300€ zweimal gezahlt?
- Ich bin Rentner und habe am 01.09.2022 einen Job, mein Arbeitgeber zahlt mir die Pauschale aus, erhalte ich diese am 01.12.2022 auch nochmal gezahlt?
- Ich bin Rentner und beziehe Grundsicherung, bekomme ich die 300€ am 01.12.2022 auch, obwohl ich schon einen Zuschuss 200€ erhalten habe?
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- 300€ Energiepreispauschale: Zahlung Brutto = Netto?
- 300€ Energiegeld für Rentner: Abzug SV-Beiträgen wie KV-und Pflegebeitrag?
- Rentner im Ausland: bekomme die Pauschale auch gezahlt, obwohl ich meine Wohnsitz im Ausland habe?
- EM-Rentner: bekomme ich die 300€ auch?
- Witwenrentner: bekomme ich die Pauschale auch, wenn ich nur die Witwenrente beziehe?
- Erhalten Pensionäre auch zum 01.12.2022 die 300€ Energiegeld gezahlt?
- Wird die Energiepreispauschale 300€ an Witwenrente oder Hartz IV/ Grundsicherung angerechnet….
Zahlung 300€ Energiegeld auch für Erwerbsminderungsrentner!
Die Energiepreispauschale wird auch am 01.12.2022 an EM-Rentner gezahlt, wenn sie die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Diejenigen EM-Rentenbezieher die im Monat September 2022 Anspruch auf die EM-Rente haben, werden also zum Kreis der Berechtigten des Energiegeldes am 01.12.2022 zählen. Aber auch nur dann, wenn Sie nicht schon am 01.09.2022 das Energiegeld durch ihren Arbeitgeber ausgezahlt bekommen haben. Eine doppelte Zahlung der 300€ EPP ist ausgeschlossen. ist sozialversicherungsrechtlich keine Rentenleistung oder Arbeitslohn oder Arbeitsentgelt. Deshalb fällt auf die 300€ EPP keine SV-Abgaben an.
Ja, ich möchte noch vor dem 01.12.2022 in Rente gehen!
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