Werden von dem Energiegeld für Rentner SV-Beiträge abgezogen
Am 01. Dezember 2022 gibt es für viele Millionen Rentnerinnen und Rentner die 300€ Energiepreispauschale. Viele Fragen ranken sich um das Thema Energiepreispauschale. Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel veröffentlicht auf dem Youtube-Kanal von rentenbescheid24.de in loser Folge Video-Beiträge zum Thema Energiegeld für Rentner. Unter anderem die Frage, ob von den 300€ Energiepreispauschale am 01.12.2022 Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden! In diesem Artikel erfahren Sie es!
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Werden von dem Energiegeld für Rentner SV-Beiträge abgezogen. Seit dem am 04. September 2024 die Nachricht kam, dass es zum 01.12.2022 die Energiepreispauschale auch für Rentnerinnen und Rentner geben soll, stehen unsere Telefone nicht mehr still. Hunderte E-Mail Anfragen haben wir erhalten. Mit zum Teil immer den gleichen Fragen. Wir haben daher eine Übersicht gemacht, mit den wichtigsten Fragen zum Thema Energiepreispauschale für Rentner am 01.12.2022.
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Werden von dem Energiegeld für Rentner SV-Beiträge abgezogen: Übersicht über die wichtigsten Fragen zum Thema Energiegeld für Rentner
Die wichtigsten Fragen zum Thema Energiepreispauschale für Rentner
- Wann genau ist der Auszahlungstermin der 300€?
- Zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Energiepauschale direkt an die Rentner aus?
- ist die Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig?
- Kopfpauschale 300€ bekommt ein Rentnerhaushalt nur einmal die 300€ oder mehrfach?
- Mehrfachrentenbezieher: ich zwei gesetzlichen Renten, bekomme ich die 300€ zweimal gezahlt?
- Ich bin Rentner und habe am 01.09.2022 einen Job, mein Arbeitgeber zahlt mir die Pauschale aus, erhalte ich diese am 01.12.2022 auch nochmal gezahlt?
- Ich bin Rentner und beziehe Grundsicherung, bekomme ich die 300€ am 01.12.2022 auch, obwohl ich schon einen Zuschuss 200€ erhalten habe?
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- 300€ Energiepreispauschale: Zahlung Brutto = Netto?
- 300€ Energiegeld für Rentner: Abzug SV-Beiträgen wie KV-und Pflegebeitrag?
- Rentner im Ausland: bekomme die Pauschale auch gezahlt, obwohl ich meine Wohnsitz im Ausland habe?
- EM-Rentner: bekomme ich die 300€ auch?
- Witwenrentner: bekomme ich die Pauschale auch, wenn ich nur die Witwenrente beziehe?
- Erhalten Pensionäre auch zum 01.12.2022 die 300€ Energiegeld gezahlt?
- Wird die Energiepreispauschale 300€ an Witwenrente oder Hartz IV/ Grundsicherung angerechnet….
Werden von dem Energiegeld für Rentner SV-Beiträge abgezogen: Kein Abzug von SV-Beiträgen
Die Energiepreispauschale ist sozialversicherungsrechtlich keine Rentenleistung oder Arbeitslohn oder Arbeitsentgelt. Deshalb fällt auf die 300€ EPP keine SV-Abgaben an. Es werden keine Krankenkassen und Pflegebeiträge oder Rentenbeiträge von den 300€ abgezogen.
Ja, ich möchte noch vor dem 01.12.2022 in Rente gehen!
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