Gesetzentwurf Energiegeld für Rentner erlassen
Es wird endlich Zeit. Ein Gesetzesentwurf zur Energiepreispauschale für Rentner ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurden. Die Zahlung der Energiepreispauschale für Rentner ist bis zum 15.12.2022 vorgesehen. So ist die Regel, davon gibt es aber Ausnahmen! Hier Nachlesen in unserem FAQ zum Thema Energiepreispauschale
Es ist ein Gesetzesentwurf zum Energiegeld für Rentner erlassen worden.
Es ist Gesetzesentwurf Energiegeld für Rentner erlassen worden: Gesetzesentwurf
Am 05.10.2022 hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs, der sogenannten Midijobs veröffentlicht. Dieser Gesetzesentwurf legt unter anderem nunmehr fest, wann die Energiepreispauschale für Rentner gezahlt wird!
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Es ist Gesetzesentwurf Energiegeld für Rentner erlassen worden: Zahlungstermin
Bis zum 15.12.2022 soll die 300€ ausgezahlt werden. So ist es von amtlicher Stelle bestätigt.
Die 300€ Energiepreispauschale erhält , wer am 01.12.2022 Anspruch auf eine Altersrente, EM-Rente oder Hinterbliebenenrente und seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Weiterhin muss der Rentner unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein! Damit ist klar, dass der Stichtag 01.12.2022 für den Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentner entscheidend ist. Es kommt also nur darauf an, wer am 01.12.2022 Anspruch auf einer der genannten gesetzlichen Renten hat!
Wer seine Rente erstmals am 01.Dezember 2022 beansprucht oder erhält, wird unter Umständen die 300€ erst im Januar 2023 ausgezahlt bekommen!
Die Personen die im Dezember erstmals eine Rente beziehen, erhalten die Energiepreispauschale spätestens zum zweiten Auszahltermin Anfang Januar 2023.
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Es ist Gesetzentwurf Energiegeld für Rentner erlassen worden!
Im Grundsatz ist kein Antrag für die EPP notwendig, davon gibt es aber Ausnahmen! Wer die Energiepauschale aus irgendwelchen Gründen nicht erhalten sollte, kann ab dem 09.01.2023 bis zum 30.06.2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See in Bochum einen Auszahlungsantrag stellen. Laut Aussage des Gesetzentwurfs ist die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsberechtige nicht pfändbar.Endlich besteht klarheit über die gesetzlichen Voraussetzungen der EPP und der einzelnen Modalitäten.
Ja, ich möchte noch zum 01.12.2022 meine Rente haben!
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