300 Euro Energiepreispauschale und Krankengeld
Die 300 Euro Energiepreispauschale steht am 01.09.2022 vor der Auszahlung. Millionen Arbeitnehmer, Rentner mit Minijobs, Beamte und auch Selbstständige haben Anspruch bis zu 300€ Energiepreispauschale. Die Energiepreispauschale ist in den §§ 112-122 Einkommenssteuergesetz geregelt. Sie ist eine staatliche Sozialleistung! Habe ich Anspruch auf die 300 Euro Energiepreispauschale und Krankengeld, ich ich wegen Erkrankung als Lohnersatzleistung Krankengeld beziehe?
300 Euro Energiepreispauschale und Krankengeld! Bekomme ich als Langzeiterkrankter auch am 01.09.2022 die 300 € Energiepreispauschale!
Im Grundsatz können wir sagen: „Ja“. Aber es gibt Ausnahmen!
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300 Euro Energiepreispauschale und Krankengeld: Grundsatz
Arbeitnehmer, die ein aktives Dienstverhältnis haben (auch ruhend gestellt), welche dem Progressionsvorbehalt unterliegende Sozialleistungen erhalten wie (nicht abschließend erfasst, siehe § 32 b Absatz 1 Einkommensteuergesetz):
- (Saison)-Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld,
- Krankengeld,
- Mutterschaftsgeld,
- Elterngeld und
- Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Transferkurzarbeitergelt
haben Anspruch auf bis zu 300 Euro Energiepreispauschale!
Arbeitslosengeld 1 Bezieher können bei der 300€ Energiepreispauschale leer ausgehen. Wer am 01.09.2022 ALG-1 bezieht hat keinen Anspruch auf die 300€ Energiepreispauschale. Denn dann liegt kein aktives gegenwärtiges Arbeitsverhältnis vor!
Beispiel: ALG-1 Bezug vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022.
ALG-1 Bezieher erhalten eine einmaligen Zuschuss vom 100€. Wenn aber der ALG-1 Bezieher im November 2022 einen lohnsteuerpflichtigen Job aufnimmt, gehört er dennoch zum anspruchsberechtigten Kreis der Energiepreispauschale. Er muss sich dann die EPP über die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt holen. Ähnliches dürfte auch dann gelten, wenn der ALG-1 Bezieher in der Zeit vom 01.01.2022 bis zum 31.07.2022 einen lohnsteuerpflichtigen Job hatte und seit dem 01.08.2022 ALG-1 bezieht. Dann gehört er zwar am 01.09.2022 nicht zu den direkt Anspruchsberechtigten, die einen Zahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber haben. Der Stichtag 01.09.2022 markiert nur den Tag an dem der Anspruch entsteht. Der 01.09.2022 markiert aber nicht den Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen entstanden sein müssen. Anspruch auf die Zahlung hat jede Person, die irgendwann im Jahr 2022 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt hat. Der Unterschied liegt nur darin, ob der Anspruchsberechtigte direkt vom Arbeitgeber die bis zu 300€ ausgezahlt bekommt oder erst später im Jahr 2023 über die Einkommensteuererklärung vom Finanzamt!
Aus dem vorstehenden wird klar, dass Bezieher von Krankengeld auch Anspruch auf die 300€ EPP haben können. Wenn deren Arbeitsverhältnis noch besteht, aber ruhend gestellt ist. Wer die 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhält und dieser Zeitraum über den 01.09.22 hinausgeht, hat direkt Anspruch auf Zahlung der 300€ gegenüber seinen Arbeitgeber. Wer am 01.09.2022 Krankengeld nachfolgend nach der Entgeltfortzahlung erhält, hat im Grundsatz einen direkten Zahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Dies deshalb, weil der Arbeitnehmer noch in einem aktiven aber ruhend gestellten Arbeitsverhältnis steht, Stichtag 01.09.2022.
Wenn der Arbeitnehmer, der am 01.09.2022 Krankengeld bezieht, noch zusätzlich vom Arbeitgeber einen steuerpflichtigen Zuschuss zum Krankengeld erhält, kann vom Arbeitgeber die Auszahlung der 300€ EPP in der Gehaltsabrechnung 09-2022 verlangen.
300 Euro Energiepreispauschale und Krankengeld: Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
Anders verhält es sich, wenn der Versicherte Krankengeldbezug haben, welches bei Arbeitslosigkeit entstanden ist. Dann besteht am 01.09.2022 kein gegenwärtiges Dienstverhältnis. Wenn der Versicherte, wie oben genannt, aber im Jahr 2022 einen Job hatte oder nach dem 01.09.2022 einen Job beginnt, so hat er dennoch nach der Lesart der gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf die bis zu 300€ EPP. Der Stichtag 01.09.2022 (bestehen eines gegenwärtigen Dienstverhältnisses- 300 Euro Energiepreispauschale und Krankengeld) nur auf den Anspruch auf die 300€ EPP zur Zahlung durch den Arbeitgeber abstellt.
Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums in deren FAQs ist es sogar möglich, dass die 300€ EPP und zusätzlich Einmalzahlungen an Transfergeldempfänger möglich sind. Beide staatlichen Leistungen schließen sich nicht aus. Wenn also der ALG-1 Bezieher im Monat August 2022 die 100€ Einmalzahlung erhält, kann er oder sie auch dann noch Anspruch auf die 300€ EPP haben, wenn sie im November 2022 einen lohnsteuerpflichtigen Job beginnen!
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300 Euro Energiepreispauschale und Krankengeld!
Im Grundsatz können wir nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 112-122 Einkommenssteuergesetz sagen. Anspruch auf Energierpreispauschale besteht auch bei Krankengeldanspruch, wenn am 01.09.2022 noch das Arbeitsverhältnis besteht. Wenn er nicht am 01.09.2022 aus dem laufenden aber ruhenden Dienstverhältnis anderweitige lohnsteuerpflichtige Einnahmen- wie Krankengeldzuschuss- hat. Arbeitslose im ALG-1 Bezug, die dann wegen längerer Krankheit von der Krankenkasse Krankengeld beziehen, haben am 01.09.2022 keinen Anspruch auf die 300€ EPP. Wenn sie aber im Jahr 2022 irgendwann einmal ein lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vor oder nach dem ALG-1 Bezug hatten, können sie sich die bis zu 300€ EPP vom Finanzamt bei der Steuererklärung 2022 erstatten lassen!
Ja, ich möchte im Jahr 2022 in Altersrente gehen!
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