Bekommen Midijobber die 300 Energiepreispauschale
Das Thema Energiepreispauschale ist ein brand-aktuelles Thema! Das Portal von rentenbescheid24.de erreichte eine Frage zur Energiepreispauschale. Bekommen Midijobber die 300 Energiepreispauschale auch dann, wenn sie selbst nicht lohnsteuerpflichtig sind. Minijobber bekommen ja die Energiepreispauschale! In diesem kurzem Beitrag unsere Antwort auf diese Frage!
Bekommen Midijobber die 300 Energiepreispauschale, so eine Anfrage auf rentenbescheid24.de!
Bekommen Midijobber die 300 Energiepreispauschale: Sachverhalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine kurze Frage: „Bekommt man das Energiegeld von 300 Euro auch bei einem Midijob (nicht Minijob)…
Im Netz sind so viele widersprüchliche Beiträge… Bei meinem Midijob bezahle ich keine Lohnsteuer…alles andere schon…. Mein Bruttolohn ist immer zwischen 600 und 900 Euro… Die Minijobber bekommen die 300 Euro lt. Netz!“
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Bekommen Midijobber die 300 Energiepreispauschale: Midijobber haben Anspruch auf Energiepreispauschale
Ob Sie oder Ihr Arbeitgeber Lohnsteuern abführt oder nicht, ist nicht entscheidend, sondern nur, ob Sie am 01.09.2022 als Arbeitnehmer in einem
- in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen und
- in eine der Steuerklassen I bis V eingereiht sind!
Es kommt nur darauf an, ob Sie eine Lohnsteuerklasse I bis IV haben und am 01.09.2022 in einem gegenwärtigen ersten Dienstverhältnis stehen.
Sie müssen am 01.09.2022 ein Arbeitsvertrag/ Arbeitsverhältnis haben! Der Midijob gehört dazu. Insoweit dürfte der Anspruch auf die bis zu 300€ EPP am 01.09.2022 bestehen!
Bekommen Midijobber die 300 Energiepreispauschale: Midijobber haben Anspruch auf Energiepreispauschale
Für alle die Arbeitgeber, die für alle ihre Mitarbeiter weniger als 5.000 Euro Lohnsteuer im Jahr überweisen und die Steuer nur vierteljährlich abführen, gilt, dass sie die Energiepreispauschale im Oktober auszahlen können. Der Abzug der gezahlten EPP erfolgt durch Verrechnung mit der quartalsweisen abzuführenden Lohnsteuer durch den Arbeitgeber in der bis zum 10. Oktober 2022 fälligen Lohnsteueranmeldung für das 3.Quartal.
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Zahlt der Arbeitgeber im Jahr weniger als 1.080 Euro Lohnsteuer, kann nur die Jahres-Lohnsteuer-anmeldung zum 10. Januar 2023 gemindert werden. Alternativ kann der Arbeitgeber in diesen Fällen ganz auf die Auszahlung verzichten. Dann müssen die Beschäftigten bis zur im Jahr 2023 abzugebenden Steuererklärung warten, um die 300-Euro-Pauschale zu erhalten. Übersteigt die für die Beschäftigten insgesamt zu gewährende Energiepreispauschale den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer abzuführen ist, wird der übersteigende Betrag dem Arbeitgeber vom Finanzamt ersetzt.
Bekommen Midijobber die 300 Energiepreispauschale!
Midi-und Minijobber haben, wenn sie am 01.09.2022 in einem ersten Arbeitsverhältnis stehen, Anspruch auf die bis zu 300€ Energiepreispauschale. So schreibt es uns der neue § 117 Einkommenssteuergesetz vor. Minijobber sollen auch eine Energiepreispauschale bekommen. Eine Auszahlung durch den Arbeitgeber kann aber nur erfolgen, wenn der oder die Beschäftigte dem Arbeitgeber vor der Auszahlung schriftlich bestätigt hat, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Den Nachweis hierzu muss der Arbeitgeber erfassen. Wenn der Arbeitgeber gar keine Lohnsteuer-Anmeldungen abgibt (z. B. Minijobs in Privathaushalten), können die Beschäftigten die Pauschale nur über eine eigene Steuererklärung geltend machen.
Ja, ich möchte am 01.09.2022 die Energiepreispauschale erhalten!
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