DRV bestätigt den Anspruch auf 2x 300 Euro Energiepreispauschale
Grund zum Jubeln zweimal 300 Euro Energiepauschale als Rentner und Arbeitnehmer in einer Person bekommen.
Eine Frage, die viele unserer Leser und Millionen Rentner in Deutschland beschäftigt: Kann ich als Rentner am 1.12.2022 das Energiegeld von 300 Euro erhalten, obwohl ich es schon im September als Arbeitnehmer oder Minijobber erhalten habe.
Die Antwort ist ganz klar und eindeutig: Ja, dass ist möglich. Beide Energiepreispauschalen jeweils für Rentner und Arbeitnehmer in einer Person schließen sich gegenseitig nicht aus.
Somit kann ein Arbeitnehmer der die 300 Euro Energiepreispauschale gezahlt bekommen hat, nochmals als Rentner die 300 Euro bekommen.
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DRV bestätigt Anspruch auf 2x 300 Euro EPP – Rentner machen sich strafbar, wenn sie das Energiegeld doppelt kassieren, ist das wirklich so?
Nach dem Bundestagsbeschluss über die Energiepreispauschale schießen die wildesten Spekulationen im Netz, in Onlinezeitungen, in Foren zum Thema Energiegeld für Rentner ins Kraut.
So wird unter anderem behauptet, wenn man neben der Energiepreispauschale als Rentner zusätzlich die Energiepreispauschale als Erwerbstätiger aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis doppelt kassiert, kann man sich strafbar machen. Es wird sogar behauptet, dass der doppelte Bezug oder der mehrfache Bezug einer Energiepreispauschale als Rentner und als Arbeitnehmer rechtlich gar nicht möglich sein kann.
Alle diese Behauptung entbehren jeglicher Grundlage. BMAS und Deutsche Rentenversicherung haben es bestätigt, Rentner die am 01.12.2022 Anspruch auf die Energiepreispauschale wegen Bezug einer gesetzlichen Rente haben, können das Energiegeld auch aus anderem Grund nochmal bekommen. So auch, wenn sie im Jahr 2022 einem SV-pflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder einen pauschalversteuerten Minijob oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen sind.
Beide Energiepreispauschalen haben ihren Anspruchsgrund aus zwei völlig unterschiedlichen Gesetzen! Für die Energiepreispauschale als Erwerbstätiger hat man nach den Paragraphen 112 bis 122 Einkommensteuergesetz Anspruch. Die Energiepreispauschale für Rentner nach
dem Gesetz für die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger.
DRV bestätigt Anspruch auf 2x 300 Euro EPP – FAQ sagen JA
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seinen FAQs sogar bestätigt, dass der Doppelbezug des Energiegeldes für Rentner möglich ist. Wenn dieser zum Beispiel neben dem Rentenbezug noch den Anspruch auf Energiepreispauschale aus einer Erwerbstätigkeit hat oder hatte. Eine völlig andere Tatsache ist, dass der Doppelempfänger der Energiepreispauschale diese dann auch tatsächlich versteuern muss.
Lassen Sie sich bitte nicht von solchen Informationen verrückt machen. Wenn Sie also zum Beispiel am 01.09 22 von ihrem Arbeitgeber die 300 Euro Energiepreispauschale als Arbeitnehmer erhalten haben und sie dann am 01.12.2022 auch noch Rentner einer gesetzlichen Rente aus der allgemeinen Rentenversicherung sind, dann werden sie die Energiepreispauschale bis zum 15.12.2022 noch einmal erhalten.
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DRV bestätigt Anspruch auf 2x 300 Euro EPP – Deutsche Rentenversicherung bestätigt endgültig
Mehr als eine Million Rentnerin und Rentner in Deutschland können die Energiepreispauschale im Dezember 2022 zweimal erhalten. Das bestätigt nun die Deutsche Rentenversicherung.
Rentner die als Beschäftigte vor dem ersten Dezember 2022 die 300 Euro Energiepreispauschale erhalten haben, können im Dezember als Rentner die Energiepreispauschale für Rentner nochmals erhalten. Diese Rentner haben im Dezember trotzdem sie schon als Beschäftigte die 300 Euro erhalten haben, nochmals Anspruch auf weitere 300 Euro Energiepreispauschale als Rentner.
Drei Gruppen von Rentner kommen für das doppelte Energiegeld in Frage:
- Rentner und Minijobber, die im September die 300 Euro erhalten haben
- Rentner die vor Rentenbezug im September noch berufstätig waren und
entweder vor Dezember 2022 oder punktgenau am 01.12.2022 erstmalig Rentenbezug haben- Erwerbsminderungsrentner, die nur noch eingeschränkt berufstätig sein können
Es handelt sich bei der doppelten Zahlung nicht um eine unberechtigte Zahlung, so bestätigt es die Deutsche Rentenversicherung. Nach deren Schätzung werden mehr als 1 Million Rentnerinnen und Rentner diese doppelte Zahlung im Dezember erhalten.
Wegen der hohen Energiekosten kann jeder eine Entlastung, sei es einmal, doppelt oder dreimal, gut gebrauchen.
Näheres Zum Thema können Sie in unseren FAQs auf rentenbescheid24.de nachlesen.
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