Die Arbeits­markt­rente im Recht der Erwerbs­minderung

Versicherte können auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilweise erwerbsgemindert sein. Dann haben sie, wenn sich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rente wegen Erwerbsminderung nachweisen können, nur Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbs­minderungs­rente. Aber es gibt auch Fälle, in denen der oder die Betroffene trotz Vorliegens einer teilweisen Erwerbsminderung , die volle EM-Rente zuerkannt bekommen. Als Anspruchsvoraussetzung deshalb, weil der Teilzeitarbeitsmarkt für die Betroffenen verschlossen ist. Dann nennt man diese volle EM-Rente auch Arbeitsmarktrente. Die Hintergründe zu dieser Rente: hier in diesem Renten-ABC kurz erläutert.

Die Arbeitsmarktrente in der Erwerbsminderung? Kurz und knapp: die volle Erwerbsminderungsrente bei teilweiser Erwerbsminderung! Aber es steckt mehr dahinter!


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weise-medizinFrank Weise sagt: Ist es möglich, dass ich eine volle Erwerbsminderungsrente auch für dann erhalte, wenn ich wegen Krankheit nur teilweise erwerbsmindert bin? vorliegt? Ja, dass ist möglich!

Die Arbeitsmarktrente in der Erwerbsminderung: Allgemeines

Menschen, die erkrankt sind, können eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beziehen. Aber nur dann wenn sie mehr als 3 Stunden und  weniger als 6 Stunden täglich erwerbsfähig sind. Dies ist ihr gesetzlich für eine teilweise Erwerbminderung festgelegtes quantitatives Leistungsvermögen.  Die Anspruchsinhaber können ihr verbliebenes Restleistungsvermögen nicht in einer Erwerbstätigkeit einsetzen, weil sie arbeitslos sind. Es steht ein entsprechender Teilzeit-Arbeitsplatz nicht zur Verfügung. Es ist dann die Frage zu beantworten, ob für diese Betroffenen, dann nicht trotzdem Anspruch auf eine volle EM-Rente besteht.

Die Arbeitsmarktrente in der Erwerbsminderung: verschlossener Arbeitsmarkt

Voraussetzung für eine volle EM-Rente bei Vorliegen einer teilweisen Erwerbsminderung ist, dass für den teilweise Erwerbsgeminderten ein verschlossener Arbeitsmarkt vorliegt. Ein verschlossener Arbeitsmarkt liegt immer dann vor, wenn dem Versicherten für sein festgestelltes Restleistungsvermögen kein geeigneter Arbeitspaltz angeboten werden kann. Entweder sein Arbeitgeber kann ihm kein Teilzeit-Job anbieten ( hier haben sich verschiedene arbeitsrechtliche Fallgruppen herausgebildet) oder die Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit haben innerhalb eines Jahre nach Erteilung des Rentenbescheides über eine teilweise EM-Rente keinen geeigneten Job angeboten.  Dann hat der Versicherte Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente, obwohl er oder sie noch fähig sind, mehr als 3 Stunden bis unter 6 Stunden zu arbeiten.


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Die Arbeitsmarktrente in der Erwerbsminderung: Arbeitsmarktrente ist Rechtsfortbildung

Die sogennannte Arbeitsmarktrente wurde durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Rahmen der Rechtsfortentwicklung begründet. Hier zum Nachlesen!  Eine volle Erwerbsminderung liegt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes  auch dann vor, wenn der Versicherte täglich mindestens 3 bis unter 6 Stunden erwerbstätig sein kann Aber der Teilzeitarbeitsmarkt  verschlossen ist.

Der Rentenversicherungsträger muss also bei einem Restleistungsvermögen von täglich mehr als 3 und unter 6 Stunden prüfen, ob dem Versicherten noch ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz angeboten werden kann.

Für einen Versicherten ist der Teilzeitarbeitsmarkt dann nicht verschlossen, wenn diesem eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. Diese Arbeitsplätze müssen aber seinem Restleistungsvermögen entsprechen.

Gut zu wissen! Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät...Arbeitsmarktrente wenn kein Job vermittelbar ist, Arbeitsmarkt gilt als verschlossen! volle EM-Rente muss bezahlt werden!

Gelingt es der Bundesagentur für Arbeit  noch der Rentenversicherung nicht, ihrem Versicherten einen geeigneten Arbeitsplatz innerhalb eines Jahres ab Rentengewährung zu vermitteln, gilt der Arbeitsmarkt als verschlossen. Dann muss die teilweise EM-Rente als volle EM-Rente gewährt werden. In Deutschland gilt aktuell die Rechtsanwendung ( 2021), dass der Teilzeitarbeitsmarkt auf Grund der ungünstigen Arbeitsmarktlage als verschlossen gilt, eine ausdrückliche Arbeitslosmeldung bedarf es durch den Versicherten in solchen Fällen nicht.


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Die Arbeitsmarktrente in der Erwerbsminderung: Vorsicht bei Aufgabe des vorhandenen Teilzeitjobs

Gibt der Versicherte seinen Teilzeitjob auf und will über die teilweise EM-Rente die volle EM-Rente auf Grund Verschlossenheit des Arbeitsmarktes erlangen, wird der Pech haben. Denn in diesen Fällen gilt der Arbeitsmarkt als nicht verschlossen.

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Teilzeitjob bei Rentenbezug wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht ohne zwingenden Grund aufgeben, dann kann es keine volle EM-Rente auf Grund Arbeitsmarktlage geben

Die Arbeitsmarktrente in der Erwerbsminderung

Die volle Rente wegen Erwerbs­­minderung als Arbeits­markt­­rente grundsätzlich nur befristet zu leisten. Eine Entfristung nach 9 Jahren ist nicht möglich. Die Renten­­versicherung trägt mit der Arbeits­markt­rente zum Teil das Risiko der Arbeits­­losigkeit ihres Versicherten. Die Rentenv­ersicherung hat wegen der von ihr an ihre Versicherten geleisteten Arbeits­marktrente einen Erstattungs­anspruch gegenüber der Bundesagentur für Arbeit. Die BA muss der Renten­versicherung die Hälfte der Renten­zahlungen erstatten, die der Renten­versicherung durch Zahlung der Arbeits­­markt­­rente an ihren Versicherten entstehen, § 224 SGB VI.

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