Gilt die Rentenerhöhung 2024 für EM-Rentner rückwirkend
Können sich Millionen EM-Rentner ab dem 01.07.2024 auf eine rückwirkende Rentenerhöhung bis zum Beginn Ihrer Rente freuen. Bestandsrentner einer EM-Rente werden bis zu 7,5 Prozent mehr Rente erhalten. Begünstigt sind die Erwerbsminderungsrentner deren Renten in der Zeit vom 01.01.2001 bis 31.12.2018 begonnen haben. Über die Zuschlagslösung haben wir umfangreich berichtet! Am 05. Januar 2024 erhielten wir eine Mailanfrage. Sinngemäß ging es darum, ob die sich am 01.07.2024 ergebende höhere Rente auch rückwirkend ab dem Beginn der EM-Rente gezahlt wird. Ob die Rentenerhöhung für Millionen EM-Rentner auch rückwirkend gilt.
Gilt die Rentenerhöhung 2024 für EM-Rentner rückwirkend? So eine Frage, die uns als Mail auf rentenbescheid24.de erreichte.
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Gilt die Rentenerhöhung 2024 für EM-Rentner rückwirkend? Um was geht es konkret
Ich beziehe seit Oktober 2009 eine volle Erwerbsminderungsrente. Die monatliche Rente beträgt im Moment 835,50 Euro netto. Nun wollte ich wissen, ob es eine Nachzahlung für die kommende Erhöhung um 7,5 Prozent der EM Rentner rückwirkend gibt, oder ob diese Erhöhung erst ab dem 1.7.2024 zugerechnet wird?
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Gilt die Rentenerhöhung 2024 für EM-Rentner rückwirkend? Antwort Rentenberater
Danke für Ihre Anfrage auf rentenbescheid24.de! Die bis zu 7,5 % pauschale Erhöhung gibt es ab dem 01.07.24 bezogen auf die Zukunft. Die pauschale Rentenerhöhung für gut 2 Millionen EM-Bestandsrentner*innen ist nicht als Nachzahlung ab Beginn der EM-Rente vorgesehen. Wir würden alle EM-Bestandsrentnern von Herzen wünschen, dass es eine rückwirkende Nachzahlung gibt, aber das ist leider gesetzlich nicht vorgesehen! Und wäre auch schwer finanzierbar! Daher wird es die Zuschlagserhöhung für die EM-Bestandsrentner erst ab dem 01.07.24 geben und dann monatlich für die Zukunft gezahlt.
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Rentenerhöhung zum 01.07.2024 für EM-Rentner
Wir hoffen für alle betroffenen Rentenempfänger, dass die versprochene Zahlung auch pünktlich zum 01.07.2024 kommen wird. Von möglichen Problemen mit der IT- der DRV haben wir berichtet.
Ja, ich möchte wissen, ob ich am 01.07.2024 auch Anspruch auf den Extra-Zuschlag an Rente habe?
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