Die Renten­­anpassungs­­formel

Rentenangleichung Ost 2018 fällt aus

Die Rentenanpassung erfolgt jährlich. Grundlage für die Rentenerhöhung ist die Rentenanpassungsformel. Die Rentenanpassung erfolgt jährlich zum 01. Juli eines Jahres. Wie schon heute feststeht, wird es am 01.07.2018 eine neue Rentenerhöhung geben. Dank der guten Entwicklung der Löhne in West und Ost. Eine erste Rentenangleichung Ost an West bleibt hingegen aus, weil der Rentenwert Ost die im Gesetz erforderliche Höhe von 95,8% erreicht hat.

Die Rentenanpassungsformel ist nichts anderes als eine Rechnung für die Ermittlung des neuen Rentenwertes im Vergleich zum alten Rentenwert. Der neue angepasste Bruttomonatsrente wird ermittelt, in dem der neue angepasste aktuelle Rentenwert mit anderen Faktoren der Rentenformel vervielfältigt wird. Ab dem 01.07.2018 ist gesetzlich geregelt, dass der aktuelle Rentenwert Ost in 7 Schritten (wir hatten berichtet) bis zum 01. Juli 2024 an den Rentenwert West angeglichen wird. Ab diesem Datum gilt für Deutschland ein einheitlicher Rentenwert.


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Die Rentenanpassungsformel: Die VGR ist die Grundlage

Grundlage für die Neubewertung der Anpassung der Renten sind die Entwicklungen der Bruttolöhne in Deutschland. Und zwar nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Zusätzlich wird aber in der Rechnung auch die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte in der Rentenkasse bei der Rentenanpassung berücksichtigt.

Daneben werden aber auch zwei weitere wichtige Faktoren in der Rechnung berücksichtigt und in die Rentenanpassungsformel einberechnet. Damit wird der Demografische Wandel der Gesellschaft in der Rente berücksichtigt. Zum einen ist es die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau einer eigenen Altersversorgung, die auf die Anpassung der Renten mit übertragen werden. Dies ist der sogenannte Altersvorsorgeaufwendungsfaktor. Zum zweiten kommt der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor ins Spiel.


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Die Rentenanpassungsformel: Nachhaltigkeitsfaktor

Der Nachhaltigkeitsfaktor spielt in der Rentenanpassungsklausel eine erhebliche Rolle. Dieser Faktor erfasst die Entwicklung der Beitragszahler in die Rentenkasse zu den Rentnerinnen und Rentnern. Kurz gesprochen: Wieviel Beitragszahler zahlen in die Rentenkasse ein und wie hoch sind ist das Verhältnis zum Rentenempfänger! Die Schutzklausel stellt sicher, dass es nicht zu einer Verringerung des Rentenwertes kommen kann (aber zu einer Nullrunde).

Es kann bei Lohnkürzungen oder bei einer Verschlechterung des Nachhaltigkeitsfaktors keine rechtliche Rentenkürzung geben. Real aber schon, weil die Nullrunde letztlich durch die Preisanpassung eine Rentenkürzung darstellt.


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Die Rentenanpassungsformel: Günstige Faktoren für 2018

Die Rentenanpassung für 2018 basiert auf den günstigen wirtschaftlichen Entwicklungen der Löhne in Ost und West seit 2016 und einer höheren Zahl an Beitragszahlern in der gesetzlichen Rente. Daneben spielt auch eine wichtige Rolle, dass der Rentenbeitrag zu gesetzlichen Rente 2018 von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent gesunken ist.

Rentenangleichung Ost an West mit der Rentenanpassungsformel 2018 ausgefallen

Der Rentenwert Ost ist mit der allgemeinen Renten­erhöhung 2018 auf 95,8 Prozent angestiegen. Diese Zahl entspricht exakt den gesetzlichen Vorgaben in § 255a Absatz 1 SGB VI. Der Rentenwert Ost ist zum 01. Juli 2018 auf 95,8 % des Westniveaus anzuheben. Damit der Rentenanpassung 2018 dieser Wert für den Osten schon erreicht wurde, fällt die Renten­angleichung Ost an West auf Grund des § 255 a SGB VI für 2018 aus. Er wurde erfreulicherweise schon erreicht!


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Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

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