Die Rentenanpassungsformel ist nichts anderes als eine Rechnung für die Ermittlung des neuen Rentenwertes im Vergleich zum alten Rentenwert. Der neue angepasste Bruttomonatsrente wird ermittelt, in dem der neue angepasste aktuelle Rentenwert mit anderen Faktoren der Rentenformel vervielfältigt wird. Ab dem 01.07.2018 ist gesetzlich geregelt, dass der aktuelle Rentenwert Ost in 7 Schritten (wir hatten berichtet) bis zum 01. Juli 2024 an den Rentenwert West angeglichen wird. Ab diesem Datum gilt für Deutschland ein einheitlicher Rentenwert.
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Grundlage für die Neubewertung der Anpassung der Renten sind die Entwicklungen der Bruttolöhne in Deutschland. Und zwar nach der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR). Zusätzlich wird aber in der Rechnung auch die Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte in der Rentenkasse bei der Rentenanpassung berücksichtigt.
Daneben werden aber auch zwei weitere wichtige Faktoren in der Rechnung berücksichtigt und in die Rentenanpassungsformel einberechnet. Damit wird der Demografische Wandel der Gesellschaft in der Rente berücksichtigt. Zum einen ist es die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau einer eigenen Altersversorgung, die auf die Anpassung der Renten mit übertragen werden. Dies ist der sogenannte Altersvorsorgeaufwendungsfaktor. Zum zweiten kommt der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor ins Spiel.
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Der Nachhaltigkeitsfaktor spielt in der Rentenanpassungsklausel eine erhebliche Rolle. Dieser Faktor erfasst die Entwicklung der Beitragszahler in die Rentenkasse zu den Rentnerinnen und Rentnern. Kurz gesprochen: Wieviel Beitragszahler zahlen in die Rentenkasse ein und wie hoch sind ist das Verhältnis zum Rentenempfänger! Die Schutzklausel stellt sicher, dass es nicht zu einer Verringerung des Rentenwertes kommen kann (aber zu einer Nullrunde).
Es kann bei Lohnkürzungen oder bei einer Verschlechterung des Nachhaltigkeitsfaktors keine rechtliche Rentenkürzung geben. Real aber schon, weil die Nullrunde letztlich durch die Preisanpassung eine Rentenkürzung darstellt.
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Die Rentenanpassung für 2018 basiert auf den günstigen wirtschaftlichen Entwicklungen der Löhne in Ost und West seit 2016 und einer höheren Zahl an Beitragszahlern in der gesetzlichen Rente. Daneben spielt auch eine wichtige Rolle, dass der Rentenbeitrag zu gesetzlichen Rente 2018 von 18,7 Prozent auf 18,6 Prozent gesunken ist.
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