Pflicht­beitrags­zeiten aufgrund der Kinder­erziehung

Pflichtbeitrags­zeiten wegen Kinder­erziehung

Kindererziehungszeiten, als rentenrechtliche Zeiten, sind Ausdruck und Dank der Gesellschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern.
In dieser Zeit waren hauptsächlich Mütter nicht in der Lage, ihre Tätigkeit im Beruf aufzunehmen. Sie konnten für die spätere Rente keine Beiträge zahlen. Dies wurde allgemein als ungerecht empfunden. Um die Lücke zu schließen, hat der Gesetzgeber durch das HEZG (Hinterbliebenenrenten-und Erziehungszeiten-Gesetz ) vom 11.07.1985 zum 01.01.1986 Kindererziehungszeiten als rentenrechtliche Zeiten eingeführt.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Kindererziehung und Rente  bei Geburten vor 1992

Vor der Einführung des Sozialgesetzbuches Nr.6 1992 galt in den alten Bundesländern für das Rentenrecht die alte Reichsversicherungsordnung. In den neuen Bundesländern galt ab dem 03.10.1990 für das Rentenrecht Übergangsrecht bis zum 31.12.1996. Dazwischen galt aber auch schon das am 01.01.1992 eingeführte SGB VI.
Für Kinder die vor dem 31.12.1985 geboren waren, sah die alte Reichsversicherungsordnung (RVO) vor, dass diese Zeiten Pflichtbeitragszeiten eigener Art waren (§§ 125a RVO, 28 a AVG).

Ab dem 01.01.1986 waren Kindererziehungs­zeiten Pflichtbeitragszeiten, wie wir sie heute kennen, § 1227a RVO.

Durch das Rentenreformgesetz 1992 ist die Unterscheidung zwischen Versicherungszeiten eigener Art und Pflichtbeitragszeiten weggefallen. Kindererziehungszeiten sind reine Pflichtbeitragszeiten nach Bundesrecht.
Bis zum 31.12.1991 bekamen Eltern, denen die Kindererziehungszeit zugeordnet war, 12 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten belegt.
Mit der Rentenreform zum 01.07.2014 wurden für diese Mütter oder Väter nochmals eine Kindererziehungszeit um weitere 12 Kalendermonate zugesprochen (Mütterrente).


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Für Geburten von Kindern nach 1992 werden für jeden geborene Kind jetzt 36 Kalendermonate Kindererziehungszeiten nach Bundesrecht anerkannt.
Personen denen die Kindererziehungszeit zugesprochen wurde, sind ab dem 01.01.1992 in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert.

Bis zum 31.05.1999 erfolgte keine Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten, diese galten bis dahin als gezahlt. Ab dem 01.06.1999 zahlt der Bund über den Fiskus Pauschalbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung, § 177 SGB VI.

 

Nähere Informationen zu:

→ Beitragsfreie Zeiten

→ Beitragszeiten

→ Beitragszeiten nach Bundesrecht

→ Vollwertige Beitragszeiten

→ Beitragsgeminderte Zeiten

→ Berufsausbildung

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung

→ Beitragszeiten für Erziehung und Pflege von Kindern

→ Beitragszeiten für die Zeiten der Lehre

→ Pflichtbeitragszeiten wegen Sozialleistungen

→ Pflichtbeitragszeiten Zivildienst und Wehrdienst

→ Pflichtbeitragszeiten für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

 

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Rentenprodukte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Altersvorsorge

Was Sie für Ihren Ruhestand und davor noch tun sollten. Von der Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht bis zum Testament.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontaktformular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung