Rentenberechnung: Ausschluss Anrechnung von Ausbildungszeiten
Ausbildungszeiten werden bei der Rente nicht mehr angerechnet. So die aktuelle Rechtslage seit dem 01.01.2009. Viele Menschen mit Schul-oder Hochschulabschluss ein Nachteil, der sich direkt auch auf ihre Rentenhöhe auswirken kann. Grund hierfür ist das RV-Nachhaltigkeitsgesetz 2004, welches den Wegfall der bewerteten Anrechnungszeiten bei schulischer Ausbildung und Hochschulausbildung mit pauschaler Höherbewertung in den ersten 36 Kalendermonaten (fingierte berufliche Ausbildung) ab Rentenbeginn 01.01.2009 postulierte. Bei tatsächlicher beruflicher Ausbildung bleibt es aber bei der Hochwertung von bis zu 36 Kalendermonaten (Rechtsstand 12-2023).
Rentenberechnung: Ausschluss Anrechnung von Ausbildungszeiten. Mit dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz- gerne auch als „Riester-Renten-Einführungsgesetz genannt“- werden größtenteils Schulausbildungs- oder Studienzeiten bei der Berechnung der späteren Rente nicht mehr berücksichtigt.
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Für zukünftige Rentner, (die nach dem 31.12. 2008 eine Rente erhalten haben) bedeutet*e diese Rechtsänderung oft eine Verringerung der Höhe der Rente. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Abweisungsbeschluss für mehrere eingereichter Verfassungsbeschwerden am 18.05.2016 (Az. u.a. 1 BvR 2217/11, 2218/11) diese Rechtslage. Sie wirkt ab dem 01.01.2009 bis heute (29.12.2023) und auch für die Zukunft. Änderungen der Rechtslage sind nicht zu erwarten, weil der Bundeshaushalt schon mit einem Milliarden-schweren Bundeszuschuss zur Rente belastet ist.
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Rentenberechnung: Ausschluss Anrechnung von Ausbildungszeiten: betroffene Personen
Der Anrechnungsausschluss wirkt auf die Menschen, die ab dem 01.01.2009 eine Rente bezogen haben. Die Rechtslage ab 2009 kann ich so umreißen:
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- neben beruflicher Ausbildung wirken nur der Besuch einer Fachschule und berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen sich rentensteigernd
- Studienzeiten und Schulzeiten dienen nur noch der Erfüllung der Wartezeit für Altersrenten und deren Rentenansprüche, sie wirken nicht mehr rentenerhöhend.
Rentenberechnung: Ausschluss Anrechnung von Ausbildungszeiten: Übergangsregelung für die Zeit vor dem 01.01.2009
Renten, die vor dem 01.01.2009 begannen, unterlagen Übergangsregelungen. Für Versicherte wirkten sich Schul- und Hochschulzeiten noch rentensteigernd aus, wenn ihre Renten vor dem 01.01.2009 begonnen haben, aber je nach Rentenbeginn mit geringeren Werten.
Rentenberechnung: Ausschluss Anrechnung von Ausbildungszeiten: Was wurde konkret geändert?
Wir können im Detail folgende Änderungen umreißen:
- nur noch Schulausbildungszeiten nach dem 17. Geburtstag werden als Anrechnungszeiten betrachtet, wenn diese selbst nicht rentensteigernd wirken, sondern Wartezeitfunktion für Rentenarten haben,
- Fachschul-und Meisterschulzeiten oder Berufsvorbereitungzeiten können sich rentensteigernd auswirken,
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- Berufsgrundschul- oder Berufsgrundbildungsjahren nach dem 17. Lebensjahr können sich rentensteigernd für die Rentenhöhe auswirken,
- der Besuch eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) nach dem 17. Lebensjahr kann sich rentenerhöhend auswirken,
- Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten – wie Schulausbildung und Hochschulstudium oder zwischen dem Ende der Schulausbildung und Beginn einer Berufsausbildung können bis zur Dauer von 4 Monaten als anrechenbare Übergangszeiten rentenrechtlich anerkannt werden
Rentenberechnung: Ausschluss Anrechnung von Ausbildungszeiten!
Die Änderung der Rechtslage nach dem RV-Nachhaltigkeitsgesetz auf die Bewertung von Schulausbildungszeiten in der Berechnung der späteren Rente führten oftmals zu einer Verringerung von Rentenansprüchen. Als gerichtlich zugelassene Rentenberater können wir nur empfehlen, dass Sie sich Ihre Versicherungsverläufe in den Rentenkonten genau anschauen und eventuelle Lücken und Unklarheiten auch in Sachen Schulausbildung klären. Denn es geht um Ihre Rente! Die seit 2009 geltenden Regelungen benachteiligten im erheblichen Maße Menschen mit Hochschulabschlüssen. Sie begünstigte Personen mit mittlerem Bildungsabschluss und direkt anschließender Berufsausbildung.
Ja, ich möchte wissen, ob mein Rentenkonto korrekt ist!
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