Einkommensanrechnung an die Witwenrente: Ein Rechenbeispiel
Die Witwenrente ist eine gesetzliche Art der Hinterbliebenenrente. Auf diese Witwenrente oder Witwerrente ist Einkommen anrechenbar. Im Grundsatz Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen. Erwerbsersatzeinkommen ist zum Beispiel die eigene gesetzliche Rente. Wir haben an Hand eines einfachen Beispiels mal dargestellt, wie die Anrechnung schematisch abläuft.
Einkommensanrechnung an die Witwenrente: ein Rechenbeispiel wie es nach dem Gesetz abläuft wenn Einkommen an die Witwenrente als gesetzliche Hinterbliebenenrente angerechnet wird. Dabei sind im Wesentlichem drei Schritte einzuhalten. Fangen wir mit dem einfachen Beispiel mal an.
Rechenbeispiel
Mia erhält einen Witwenrente von monatlich 600€ Brutto. Ab dem 01.01.2024 bekommt sie noch neben der Witwenrente eine eigene Altersrente von 1.500€ bewilligt. Sie hat keine Kinder, die sie in ihrem Haushalt erzieht.
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Einkommensanrechnung an die Witwenrente: ein Rechenbeispiel: 3 Schritte der Einkommensanrechnung
Mia bezieht seit dem 01.01.24 eine eigene Altersrente von 1.500€ Brutto pro Monat. Diese Rentenleistung ist als Erwerbsersatzeinkommen an die Witwenrente per Gesetz anrechenbar, vgl. § 18a Abs.3 Ziffer 2 Sozialgesetzbuch Nummer 6. In einem zweiten Schritt ist diese Altersrente zu bereinigen.
- 1.500€ wird um 14 % bereinigt, weil Rente nach 2010 begonnen hat
- 1.500€ ./. 14 % = 1.290€
Einkommensanrechnung an die Witwenrente: ein Rechenbeispiel: 3 Schritte der Einkommensanrechnung
Jetzt wird der Einkommensfreibetrag für Mia berechnet. Dieser Freibetrag-Freigrenze beträgt das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes. Der aktuelle Rentenwert beläuft sich seit dem 01.07.23 auf 37,60€ pro persönlichem Entgeltpunkt.
- 26,4 x 37,60€ = 992,64€
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Nunmehr erfolgt in einem dritten Schritt die 40% Anrechnung. Die 1.290€ werden um die 992,64€ gekürzt.
- 1.290€ – 992,64€ = 297,36€
40 Prozent der 297,36€ werden an die Witwenrente der Mia angerechnet.
- 297,36€ x 0,4 = 118,94€
- 600€ WR-Rente – 118,94€ = 481,08€
Die monatliche Witwenrente der Mia beträgt ab dem 01.01.2024 genau 481,08€.
Einkommensanrechnung an die Witwenrente: ein Rechenbeispiel
Die Einkommensanrechnung ist gesetzlich in den meisten Fällen vorgeschrieben. Bei gesetzlichen Altersrente findet eine Bereinigung von der Bruttorente auf die Nettorente nach § 18b Absatz 5 Ziffer 8 SGB IV statt. Hat die Rente vor 2011 begonnen, wird diese um 13% bereinigt, hat sie nach 2010 begonnen um 14 %. Es gibt aber auch Einkommen die per Gesetz nicht anrechenbar sind, weil Altrecht Anwendung findet oder weil das Einkommen nicht aus der eigenen Arbeit oder Vermögen des Witwe oder des Witwers abstammt.
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