Abschaffung Einkommensanrechnung Witwenrente gefordert
Die Online-Rentenberatung rentenbescheid24.de hat einen super interessanten Vorschlag erhalten. Aber diesmal nicht von einem besorgten Bürger oder Bürgerin, sondern direkt von der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenkasse ist für die sofortige Abschaffung der Einkommensanrechnung an die Witwen-oder Witwerrente, denn diese Einkommensanrechnung führt nur dazu, dass die betroffenen Witwen oder Witwer ihre tägliche Arbeitszeit neben der Witwenrente soweit reduzieren, dass das Erwerbseinkommen genau so hoch ist, dass es bei der Witwenrente nicht mehr zu einer Kürzung kommt. Eine Sichtweise, die absolut nachvollziehbar, aber für den Fiskus und für die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung schlecht ist. Witwen-und Witwer werden wegen der Einkommensanrechnung aus dem Job gedrängt. Damit geht Arbeitskräftepotential verloren, unnötigerweise.
Abschaffung Einkommensanrechnung Witwenrente gefordert. Ein Angestellter der gesetzlichen Rentenversicherung schreibt die Rentenberater von rentenbescheid24.de an und fordert, die Einkommensanrechnung an die Witwenrente muss abgeschafft werden. Aus Datenschutzgründen haben wir die Sachverhaltsschilderung geändert, weil wir die Anonymität des Ideengebers schützen wollen.
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Abschaffung Einkommensanrechnung Witwenrente gefordert: Sachverhaltsschilderung- Forderung des Mitarbeiters der Rentenversicherung
Ich arbeite als Angestellter in der Deutschen Rentenversicherung. In Deutschland haben wir Fachkräftemangel, auch bei meinem Arbeitgeber. Daher mein Vorschlag:
Lasst die Witwen und Witwer wieder voll arbeiten, ohne Einkommensanrechnung auf die Witwen-/Witwerrente!
Die Einkommensanrechnung an die Witwen-oder Witwerrente bedeutet einen riesigen finanziellen Aufwand durch Personal der DRV und bei den anderen Rententrägern. Hier wäre zum einen eine Kosten- Nutzenrechnung mal gar nicht schlecht und zum anderen handelt es sich hier um einen Personenkreis:
- der absolut arbeitswillig ist
- sehr zuverlässig ist
- sehr gerne unter Leute kommen will und
- das Geld gut brauchen könnte.
Witwen erzählen mir täglich, dass sie ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, weil ihr Lohn zu hoch ist und deshalb von der Witwenrente abgezogen wird. Sie reduzieren ihre Arbeitszeit so, dass sie unter dem Freibetrag bleiben. Dieser Freibetrag ist bei den aktuellen Preisen so veraltet, auch wenn er jährlich angepasst wird. Er ist einfach zu niedrig.
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Deshalb hören die Leute entweder auf mit arbeiten oder gehen entsprechend weniger auf Arbeit. Vielleicht sollte sich die Politik das auch mal überlegen?
Abschaffung Einkommensanrechnung Witwenrente gefordert: Antwort Rentenberater Knöppel
Danke für Ihre Anfrage auf rentenbescheid24.de! Respekt für Ihre Idee, finde ich salopp einfach „cool“.
Es ist keine Frage: Die Einkommensanrechnung an die Witwenrente ist erwerbsfeindlich. Sie sorgt dafür, dass Menschen sich aus dem Arbeitsprozess so weit zurückziehen, bis das Einkommen nicht mehr an die Witwen-oder Witwerrente angerechnet werden kann. Warum sollte ich noch arbeiten, wenn mir dann die Witwenrente wieder weggenommen wird, weil Arbeitsentgelt welches über dem Freibetrag liegt, angerechnet wird. Was für ein Unfug?!
Ich verstehe auch, dass die Einkommensanrechnung für Sie als Mitarbeiter der gesetzlichen Rentenversicherung frustrierend aufwendig ist. Sie bindet unnötig Zeit, Arbeitskraft, ist viel zu bürokratisch, weil auch Arbeitgeber und andere Dritte in die Einkommensanrechnung einbezogen werden. Die Einkommensanrechnung sorgt in der Rentenversicherung einfach für zu viel Bürokratie und Aufwand und steht in keinem Verhältnis zum Rentenbetrag der Witwenrente. Allein die Regelungen der §§ 18a bis 18e und § 114 SGB IV sorgen immer wieder für Probleme.
Einkommen von Waisenrentnern wird auch nicht an die Waisenrente angerechnet, diese Regelungen wurden abgeschafft.
Rentenberater Peter Knöppel von rentenbescheid24.de: Die Einkommensanrechnung an die Witwen-oder Witwerrente muss abgeschafft oder der Einkommens-Freibetrag einfach deutlich erhöht werden. Die aktuellen Regelungen sorgen dafür, dass sich Betroffene nur deshalb aus dem Erwerbsleben zurückziehen, weil ihr Erwerbseinkommen an die Witwenrente angerechnet wird. Würde der verstorbene Ehegatten noch leben, so würde das Einkommen beider Eheleute zusammen auch nicht mit einander aufgerechnet werden!
Abschaffung Einkommensanrechnung Witwenrente gefordert
Die Einkommensanrechnung Witwenrente ist erwerbsfeindlich keine Frage und verursacht in der gesetzlichen Rentenversicherung einen riesen Aufwand! Sie ist frustrierend kompliziert, bürokratisch. Die Folge ist, dass die Betroffenen aus der Erwerbstätigkeit fliehen und die Mitarbeiter der DRV sich nicht wichtigeren Aufgaben widmen können. Politiker hört genau hin, was die Menschen sagen. Unser Ideengeber sitzt an der Quelle und ist sicher nicht allein mit seiner Meinung. Wenn Ihr die Einkommensanrechnung nicht abschaffen wollt, so setzt wenigstens den Einkommensfreibetrag soweit nach oben, dass die Menschen nicht mehr aus der Arbeit fliehen. Dies muss doch nicht sein, wir haben in Deutschland Arbeitskräftemangel.
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