Bürokratiemonster Einkommensanrechnung Grundrente soll abgeschafft werden
Die Einkommensanrechnung an die Grundrente wird durch die SPD und die FDP in Frage gestellt. Ungerecht, zu teuer und auch zu bürokratisch ist die Einkommensprüfung. Grund für diese Äußerungen waren und sind der laute Protest von tausenden Rentner*innen, die am Jahresanfang 2024 neue Rentenbescheide erhalten haben. Sie erfahren in diesem Beitrag, um was es genau geht!
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Das Bürokratiemonster Einkommensanrechnung Grundrente soll abgeschafft werden, wenn es nach der SPD und der FDP geht. Vielen Grundrentenbezieher haben Anfang 2024 weniger Rente bekommen. Grund dafür ist die Einkommensanrechnung an den Zuschlag für langjährig Versicherte (Grundrente).
Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschlands (SoVD) Michaela Engelmeier, kritisierte das Vorgehen: „Das sorgt zurecht für Frust bei vielen Betroffenen und zeigt einmal mehr, wie unsinnig die Einkommensprüfung bei der Grundrente ist.“
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Bürokratiemonster Einkommensanrechnung Grundrente soll abgeschafft werden: Was sagt die FDP dazu
Die Einkommensanrechnung ist zu bürokratisch. Sie erreicht nicht zielgenau denjenigen, die sie benötigen und verschlingt horrende Verwaltungskosten. Jeder vierte Euro, der für die Grundrente aufgewendet wird, landet nicht bei den Rentnern, sondern dort, wo die jährliche Neurechnung der Einkommensanrechnung stattfinde.
Rentenberater Knöppel sagt: „Dieses ungerechte und unsinnige Bürokratiemonster abschaffen“
Es sollen die Menschen mit der Grundrente belohnt werden, die trotz langjähriger Versicherung eine unterdurchschnittliche Rente erhalten. Die Grundrente ist ein Zuschlag an Rente. Rund 1 Millionen Menschen profitieren von diesem Zuschlag. Er sollte aber ursprünglich für 2 Millionen Berechtigte ausgezahlt werden. Die Einkommensprüfung erfolgt jährlich am 01. Januar eines Jahres. Für den vollen Rentenzuschlag darf das zu versteuernde Einkommen im Monat als bei maximal 1.375 Euro für Alleinstehende oder 2.145 Euro für Eheleute oder Lebenspartner liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge.
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Bürokratiemonster Einkommensanrechnung Grundrente soll abgeschafft werden!
Was vermieden werden sollte, tritt jetzt ein. Die Kürzung des Grundrentenzuschlages führt dazu, dass die Betroffenen sich wieder an die Grundsicherungsämter wenden müssen. Entwürdigend ist dies. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de fordern: Die Einkommensanrechnung an die Grundrente nach § 97a SGB VI muss ersatzlos gestrichen werden.
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