Witwenrente: Abzug Negativeinkommen bei Einkommensanrechnung
Das Bundessozialgericht entscheidet am 22. Februar 2024 über eine extrem spannende Rechtsfrage. Hat die Witwe oder der Witwer Anspruch darauf, dass die Rentenversicherung bei der Feststellung der Höhe des anrechenbaren Einkommens an die Witwen-oder Witwerrente den steuerlichen Verlustvortrag- Negativeinkommen- anzurechnen hat oder nicht. Das Bundessozialgericht entscheidet am Donnerstag den 22.02.2024 auch darüber, ob die klagende Witwe der Rentenversicherung über 12.000€ „überzahlte“ Witwenrente zu erstatten hat.
Witwenrente: Abzug Negativeinkommen bei Einkommensanrechnung bei Witwenrente oder Witwerrente? Der 5. Senat des Bundessozialgerichtes wird am 22. Februar 2024 gegen 10.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal in Kassel über diese wirklich spannende Rechtsfrage entscheiden. Die beklagte Rentenversicherung berücksichtigt den steuerlichen Verlustvortrag aus selbstständiger Tätigkeit bei der Einkommensanrechnung nicht. Dagegen wendet sich die Revision der Klägerin. Das Aktenzeichen lautet B 5 R 3/23R.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Witwenrente: Abzug Negativeinkommen bei Einkommensanrechnung: Sachverhalt der Klage
Die Witwe bezieht seit dem Jahr 1992 eine Witwenrente und betreibt als Schaustellerin einen Gewerbebetrieb. Sie erzielte in den Jahren 2007 bis 2016 positive Einkünfte hieraus. Im Rahmen der Steuererklärung gab sie auch einen Verlustvortrag an. Ihr zuständiges Finanzamt zog diesen Verlustvortrag aus den negativen Einkünften in der Vergangenheit stets ab.
Hinterbliebenen-Rente sichern
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
Die Klägerin musste für 2007 bis 2016 keine Einkommensteuer zahlen, weil das Finanzamt dies so feststellte. Die Rentenversicherung rechnete rückwirkend erzielten Einkünfte aus der Zeit von 2007 bis 2016 auf Witwenrente an und forderte über 12 600 Euro von der Klägerin zurück. Den steuerlich anerkannten Verlustvortrag berücksichtigte die beklagte Rentenversicherung dabei nicht.
Die spannende Rechtsfrage über die der 5.Senat des BSG entscheidet: „Muss der Rentenversicherungsträger, wenn er das Einkommen einer Witwe auf die Witwenrente anrechnet, einen vom Finanzamt akzeptierten Verlustvortrag aus selbstständiger Tätigkeit in den Vorjahren vom anzurechnenden Einkommen abziehen?“
Witwenrente: Abzug Negativeinkommen bei Einkommensanrechnung: Funktion der Hinterbliebenenrenten
Hinterbliebenenrenten ersetzen Unterhalt und zwar den Unterhalt der mit dem Tode des geliebten Ehepartners, Lebensgefährten oder Elternteil weggefallen ist. Die Hinterbliebenenrente hat Unterhaltsersatzfunktion. Erzielt die Witwe oder der Witwer neben der Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen, so wird dieses Einkommen das bestimmte gesetzliche Freibeträge übersteigt, angerechnet. So sagt es uns der § 97 Sozialgesetzbuch Nummer 6.
Witwenrente: Abzug Negativeinkommen bei Einkommensanrechnung: Sachverhalt -Gang des Verfahrens
Der Witwe legte gegen den Rentenbescheid Widerspruch ein, dieser blieb erfolglos. Das Klage-und Berufungsverfahren war auch erfolglos.
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Die beklagte Rentenversicherung ist der Auffassung, dass ein Verlustvortrag bei der Anrechnung des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit nicht zu berücksichtigen sei. Die Kläger sieht dies anders und rügt mit ihrer Revision beim BSG die Verletzung des § 18a Absatz 2a Sozialgesetzbuch Nummer 4.
Witwenrente: Abzug Negativeinkommen bei Einkommensanrechnung
Die Entscheidung des BSG naht. Sollte das Bundessozialgericht zu Gunsten der Klägerin entscheiden, hätte diese Entscheidung auch Auswirkung auf andere Zweige der Sozialversicherung, wenn es zum Beispiel um die Frage der Höhe von Einkommen in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung geht. Wir werden über den Ausgang des Verfahrens berichten.
Ja, ich möchte wissen, ob die Einkommensanrechnung an meine Witwenrente korrekt berechnet wurde?
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren