In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden als Renten wegen Todes (Die Hinterbliebenenrenten- ein Überblick) die Witwen– und Witwerrente und die Halb- oder Vollwaisenrente sowie die Erziehungsrente erfasst. Die Hinterbliebenenrenten haben eine Unterhaltsersatzfunktion. Der Hinterbliebene leitet seinen Anspruch auf eine Rente wegen Todes unter anderem aus den angesparten Rentenanwartschaften oder der Rente des Verstorbenen ab. Man nennt die Renten wegen Todes auch abgeleitete Renten.
Voraussetzung für die Gewährleistung dieser Renten ist der:
Die Hinterbliebenenrenten sollen unter anderem den Unterhalt ersetzen, der bislang durch das Vermögen des Verstorbenen erbracht wurde.
- Antragsformulare prüfen und korrekt ausfüllen
- Witwen/r-Rente, Waisenrente, Sterbevierteljahr
- Ansprüche vor Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft sichern
Witwen- und Waisenrenten sind Renten aus der (fremden)Versicherung des Verstorbenen.
Die Erziehungsrente ist die Rente aus der eigenen Versicherung der Hinterbliebenen.
Hier interessante Informationen zur Witwenrente und zur Witwerrente. Oder Sie lesen unsere Beiträge im Renten-ABC von rentenbescheid24.de
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt auf Antrag eine Rente bei Tod der Mutter oder des Vaters. Diese müssen versicherungspflichtig gewesen sein (5 Jahre= Mindestversicherungszeit).
Die Zahlung der Waisenrente erfolgt in diesen Fällen:
Bei Volljährigkeit des Waisen ( neu seit 2017) wird das eigene Einkommen nicht mehr angerechnet. Nähere Informationen zur Waisenrente können Sie hier nachlesen!
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Die Waisenrente wird grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Waisen gezahlt.
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