Was ist das Erwerbsersatzeinkommen
Arbeitnehmer und Selbstständiger erzielen regelmäßig monatliches Einkommen. Dieses Einkommen stellt oft die einzige Finanzquelle dar. Diese Finanzquelle kann aber wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Alter oder Tod versiegen. Dann springen oft andere ein, das Erwerbseinkommen zu ersetzen. Diese Einkommen, die das Erwerbseinkommen ersetzen sollen, nennt man auch Erwerbsersatzeinkommen. Das Sozialrecht kennt verschiedene Rechtsnormen die uns sagen, was genau Erwerbsersatzeinkommen sein können. Das Erwerbsersatzeinkommen kann extrem wichtig sein für die Frage, ob zum Beispiel eine Witwenrente wegen Einkommensanrechnung gekürzt wird oder nicht. In diesem Kurzratgeber zeigen wir Ihnen, was sich hinter dem Erwerbsersatzeinkommen verbirgt.
Was ist das Erwerbsersatzeinkommen? Im Sozialrecht sind Erwerbsersatzeinkommen verschiedene Arten von Geldleistungen gesetzlich bestimmter Sozialbehörden. Diese Einkommen dienen als Ersatz für weggefallenes Erwerbseinkommen. Hingegen Entschädigungsleistungen oder Leistungen die auf Grund Bedürftigkeit gezahlt werden, wie zum Beispiel Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter oder Opferrenten nicht zum Erwerbsersatzeinkommen gezählt werden.
Stressfrei zum korrekten Rentenantrag!
- Rentenansprüche sichern
- Unkorrekte Rentenbescheide vermeiden
- Vom Wissen des Rentenberaters profitieren
Erwerbsersatzeinkommen kann auch bestimmte gesetzliche Rentenarten angerechnet werden, siehe Einkommensanrechnung an die Witwenrente oder Witwerrente. Hohes Erwerbsersatzeinkommen kann dazu führen, dass die Witwenrente nach Anrechnung des Freibetrages nicht mehr gezahlt wird.
Erwerbsersatzeinkommen, das auf eine Hinterbliebenenrente, wie die große Witwen- oder Witwerrente angerechnet wird, ist in § 18a Sozialgesetzbuch Nummer 4, als Verweisungsnorm im § 97 SGB VI benannt, ausdrücklich aufgezählt. Nach § 97 Sozialgesetzbuch Nummer 6 (gesetzliches Rentenrecht) kann an eine Witwenrente, Witwerrente oder Erziehungsrente Erwerbs-oder Erwerbsersatzeinkommen angerechnet werden.
Was ist das Erwerbsersatzeinkommen: Erwerbsersatzeinkommen nach § 18a SGB VI
Leistungen, die erbracht werden, um Erwerbseinkommen zu ersetzen (Erwerbsersatzeinkommen), siehe § 18a Absatz 1 Nummer 2 SGB IV sind unter anderem:
- das Krankengeld, Verletztengeld, das Versorgungskrankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, das Kurzarbeitergeld
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
- Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankentagegeld
- Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsminderung, die Erziehungsrente, Knappschaftsausgleichsleistung, Altersrente der Landwirte oder EM-Renten aus der Alterssicherung der Landwirte
- gesetzliche Unfallrenten,
- Pensionen und vergleichbare Bezüge aus dem öffentlichen Dienst oder Amtsverhältnis oder vergleichbare Bezüge aus der Versorgung von Abgeordneten,
- Renten wegen Alters oder Invalidität, die als Betriebsrente gezahlt oder zugesagt worden sind und
- Renten wegen Alters oder Invalidität aus privaten Lebens-oder Rentenversicherungen, allgemeiner Unfallversicherung und so weiter..
Was ist das Erwerbsersatzeinkommen?
Die Liste der Erwerbsersatzeinkommen ist nicht abschließend durch uns aufgezählt. Es gibt noch andere Ersatzeinkommen. Erwerbsersatzeinkommen ersetzen oft nicht zu hundert Prozent das weggefallene Erwerbseinkommen. Das Ersatzeinkommen hat aber erhebliche finanzielle Auswirkung auf das Leben der Betroffenen und sichert deren Existenzen in Notlagen.
Ja, ich möchte 2024 in Rente gehen!
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren