Altersvollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld
Ich bin Altersrentner, gehe noch voll arbeiten und zahle aus meinen Bruttoeinkünften verminderte Krankenversicherungsbeiträge. 6 Wochen Entgeltfortzahlung sind durch den Arbeitgeber gelaufen. Ich habe Krankengeld bei meiner Kasse beantragt und bekomme die niederschmetternde Nachricht, dass ich kein Krankengeld erhalte. Wovon soll ich jetzt meine laufenden Verpflichtungen zahlen? Kann ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, der mir das Krankengeld verwehrt? Hier die wichtigsten Antworten auf die Frage, ob ich als Rentner Anspruch auf das Krankengeld haben kann, wenn ich noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin.
Altersvollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der Entgeltfortzahlung. Die Rechtslage ist eindeutig. § 50 Sozialgesetzbuch Nummer 6 schließt den Anspruch auf Krankengeld ab dem Zeitpunkt aus, ab dem der Versicherte eine Altersrente als Vollrente bezieht.
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Altersvollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld: Vollrente schließt Krankengeldanspruch aus
In § 50 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 1 Sozialgesetzbuch Nummer 5 steht sinngemäß geschrieben:
Für Versicherte, die Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an; nach Beginn dieser Leistungen entsteht ein neuer Krankengeldanspruch nicht, vgl. § 50 SGB V.
Allgemein bekannt ist, dass der Krankengeldanspruch unter bestimmten Bedingungen bei Bezug einer Altersrente als Teilrente gezahlt werden kann. Ob die Rente dann an das Krankengeld angerechnet wird oder nicht, hängt ausschließlich davon ab, wenn die Teilrente wegen Alters vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung zuerkannt wird oder nicht.
Altersvollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld: Alters-Teilrente nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Im § 50 Absatz 2 SGB V steht geschrieben, dass das Krankengeldes um den Zahlbetrag der Teilrente wegen Alters gekürzt wird ( Anrechnung), wenn die Altersrente als Teilrente von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung an zuerkannt wird.
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Beispiel:
Max bezieht eine volle Altersrente von 1500€ monatlich und geht vollschichtig arbeiten. Er erkrankt arbeitsunfähig am 01.02.2024. Am 15.02.2024 stellt er einen Antrag auf Teilrente wegen Alters zu 99,99%. Max erhält die Teilrente 99,99% ab dem 01.03.2024 in Höhe von 1499,85€ gezahlt. Er stellt dann ab dem 16.03.2024 einen Antrag auf Krankengeld. Das Krankengeld beträgt monatlich 2000€. Seine Krankenkasse rechnet den Betrag von 1499,85€ an das Krankengeld voll an. Max hat monatlich somit 1499,85€ Teilrente und 500,15€ Krankengeld zur Verfügung. Macht zusammen 2.000€
Altersvollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld: Alters-Teilrente vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Max erhält eine 99,99% Teilrente von 1499,85€ und wird am 01.02.2024 arbeitsunfähig krank. Nach Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung, stellt er einen Antrag auf Krankengeld. Das Krankengeld wird ab dem 16.03.2024 in Höhe von 2000€ in voller Höhe gewährt, weil die Krankenkasse die Teilrente von 1499,85€ nicht anrechnet.
Grund: Die Alters-Teilrente hat schon vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestanden.
Max hat somit 1499,85€ Altersteilrente und 2000€ Krankengeld monatlich zur Verfügung. Macht zusammen 3.499,85€.
Der Unterschied in beiden Beispielsrechnungen ist für Max gewaltig. Ohne Anrechnung der Teilrente erhält Max 1.499,85€ mehr monatlich an Einkommen, als mit Anrechnung.
Altersvollrentner haben keinen Anspruch auf Krankengeld!
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de raten deshalb: Wer neben der Altersrente noch mehr als geringfügig arbeiten geht, sollte über eine Teilrente wegen Alters nachdenken zur Absicherung eines ungekürztem Krankengeldanspruches. Dabei sollte aber auch die Betriebsrente im Auge behalten werden, weil es im Einzelfall Regelungen geben kann, die die Zahlung der Betriebsrente bei Beginn der Altersrente als Teilrente ausschließt.
Ja, ich möchte 2024 in Rente gehen und gut beraten werden!
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