Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich eine Altersrente beziehe
Die gesetzliche Altersrente ist eines der am meisten hinterfragten Themen, die die Versicherten bewegt. Es geht um solche Fragen, wie den Renteneintritt, die Wartezeiten, die Rentenhöhe, die Abzüge von der Rente, die Besteuerung der Rente aber auch den Hinzuverdienst! Viele gesetzlich Rentenversicherte werden im Jahr 2022 eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Und wegen der günstigen Hinzuverdienstgrenze von 46.060€ neben der Rente arbeiten. Wenn der Arbeitgeber den Versicherten aber entlassen muss, weil die Firma wegen Auftragsmangels die Produktion einstellt, stellt sich die Frage: “ Habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wie meine Kollegen, die keine Rente neben dem Arbeitslohn beziehen. Ich bezahle ja auch ganz normal Beiträge in die Arbeitslosenversicherung aus meinem Verdienst ein?“. Wir erläutern kurz und knapp, wie die Rechtslage im Jahr 2022 aussieht!
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich eine Altersrente beziehe? Genauer. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich eine volle Altersrente beziehe!
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Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich eine Altersrente beziehe: Beginn und Ende der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung
Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich als Arbeitnehmer nur dann, wenn ich bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfülle. Neben der Frage der Vorversicherungszeit ist auch abzuklären, ob ich überhaupt in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung mit meiner Tätigkeit oder meinem Status versichert bin. Und diese Frage zu beantworten, wird leider sehr oft vergessen. Und zwar vor der Frage der sogenannten leistungsbegründenden Voraussetzungen für die Höhe und die Dauer des ALG-1.
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- Beginn der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenförderung
Das Versicherungspflichtverhältnis bei der Arbeitslosenversicherung beginnt am Tag der Aufnahme einer Beschäftigung oder Beschäftigungsverhältnisses. Die hinter der Tätigkeit liegende Beschäftigung selbst muss versicherungspflichtig sein.
- Ende der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenförderung
Die Versicherungspflicht endet am Tag des Ausscheidens aus einem Beschäftigungsverhältnisses oder mit dem Tag vor Eintritt der Versicherungsfreiheit.
Altersrentenbezieher vor der Regelaltersgrenze, die noch ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis neben der Rente haben, müssten deshalb eigentlich in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig sein. Eine Annahme die im Grundsatz richtig ist! Wir sagen Ihnen, wann die Versicherungspflicht für vorgezogene Altersrentner endet.
Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich eine Altersrente beziehe: Ende der Versicherungspflicht bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente?
Endet die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente vor der Regelaltersgrenze? Im Grundsatz: Nein!
Wer ist als Rentner versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung:
- Rentner, die eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) neben der Rente ausüben, § 27 Absatz 2 Satz 1 SGB III,
- versicherungspflichtige Arbeitnehmer, mit Ablauf des Kalendermonats in dem sie ihr Lebensalter für die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich eine Altersrente beziehe: Ruht der Zahlungsanspruch bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente?
Eine völlig andere Frage ist, ob der arbeitslose Altersrentenbezieher einen Zahlungsanspruch auf Arbeitslosengeld im Fall seiner Arbeitslosigkeit hat. Dies hat nichts mit der Frage des Bestehens der Versicherungspflicht des vorgezogenen Altersrentnes mit einem Beschäftigungsverhältnis zu tun!!!
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Die Antwort darauf, ob der vorgezogene Altersrentner einen Zahlungsanspruch auf sein Arbeitslosengeld 1 hat, finden wir im § 156 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 4 Sozialgesetzbuch Nummer 3.
Wer eine Altersrente erhält, hat keinen Anspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes. Denn dieser Zahlungsanspruch ruht nach § 156 SGB III. Diese Ruhensregelung betrifft die Leistung einer Altersrente, wenn diese als Vollrente gezahlt wird.
Peter Knöppel: Trick mit der Teilrente kann Anspruch auf Arbeitslosengeld während Rentenbezug begründen! Aufgepasst! Altersrentenbezieher müssen hier vor Beginn der Arbeitslosigkeit handeln und sich auch gut beraten lassen!!!
Es gibt zwei Varianten des möglichen ALG-1 Bezugs bei vorgezogener Altersrente:
- Arbeitslosengeld bei Alters-Teilrente unabhängig vom Verdienst
Wird die Altersrente als Teilrente unabhängig vom Verdienst während dem laufenden Beschäftigungsverhältnis gezahlt, dann besteht ein Zahlungsanspruch! Wenn der Rentenbezieher seine Altersrente während dem laufenden Arbeitsverhältnis aus seiner an sich versicherten Beschäftigung als frei gewählte Teilrente ( 99,99 % – was dahinter steckt bitte hier nachlesen) erhält, hat dieser Anspruch auf Zahlung des ALG-1. Im Falle des Eintritts der Anspruchsvoraussetzungen und unter Anrechnung der Rentenleistung!
- Arbeitslosengeld bei Alters-Teilrente abhängig vom Verdienst
Arbeitnehmer mit vorgezogenen Altersrentenbezug können auch einen zeitlich begrenzten Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn ihnen in den letzten 6 Monaten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung eine Teilrente gewährt wurde (Teilrente wegen Anrechnung Hinzuverdienst).
Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich eine Altersrente beziehe!
Im Grundsatz ist festzuhalten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der an sich versicherte Beschäftigte im Zeitraum der Beschäftigung eine volle vorgezogene Altersrente bezieht! Der Leistungsanspruch endet unabhängig von legalen Tricks und Kniffen am Ende des Monats, in dem der Rentenbezieher seine individuelle Regelaltersgrenze erreicht! Oder das versicherte Beschäftigungsverhältnis endet!
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