Bin ich ein Betrüger, wenn ich Krankengeld statt Rente beziehe
Kuriose Fragen erreichen das Team von rentenbescheid24.de immer wieder! Leider oft mit ernsten Hintergrund! Ängste nicht das Richtige zu machen oder Fehler zu begehen! Vielleicht geschürt durch Falschinformationen oder gut gemeinten Ratschlägen! Begehe ich Betrug, wenn ich mein höheres Krankengeld statt der niedrigeren Rente beziehe! So eine Frage, die uns auf rentenbescheid24.de erreichte.
Bin ich ein Betrüger, wenn ich Krankengeld statt Rente beziehe.
Bin ich ein Betrüger, wenn ich Krankengeld statt Rente beziehe: Sachverhalt der Beratungsanfrage
Hier die Beratungsanfrage, die uns am 05.April 2022 auf rentenbescheid24.de erreichte. Wir haben den Sachverhalt leicht gekürzt!
Ich beziehe seit Dezember 2021 Krankengeld von ca. 2.600,- Euro im Monat! Mitte März 2022 bewilligte mir das Versorgungsamt den GdB von 50. Ich könnte auf Grund meines Lebensalters sofort abschlagsfrei in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen! Ich würde rund 2.100€ Netto monatlich Rente bekommen. Die Regelaltersrente würde am 01.07.2023 bekommen. Kann ich jetzt weiter mein höheres Krankengeld beziehen oder muss ich in die Rente gehen. Wäre das „Vorsatz“ wenn ich nicht die Rente beantrage? Ich möchte nicht das zuviel erhaltene Krankengeld dann wieder zurück bezahlen! Können Sie mir da weiter helfen?“.
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Bin ich ein Betrüger, wenn ich Krankengeld statt Rente beziehe: Antwort Rentenberater von rentenbescheid24.de!
Nein, unser Beratungskunde ist kein Straftäter, kein Betrüger und handelt nicht mit Vorsatz. Er übt sein sozialrechtliches Gestaltungsrecht aus.
Unser Mandant bezieht Krankengeld welches mit 2.600€ um 500€ höher ist, als die monatliche abschlagsfreie Altersrente.
Grundsätzlich ist es reinweg Sache des Versicherten, ob er sein Krankengeld statt einer möglichen abschlagsfreien Altersrente bezieht. Die Krankenkasse kann den Versicherten nur zwingen eine Altersrente zu beantragen, nämlich die Regelaltersrente. Es gibt keinen Rentenzwang für eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersrente im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht!
Wer die Anspruchsvoraussetzungen für das Krankengeld erfüllt, hat einen Rechtsanspruch auf das Krankengeld. So steht es auch mit dem Bewilligungsbescheid der Krankenkasse des Versicherten seit 12/2021 fest. Nicht zu vergessen, dass er Beiträge in die Krankenversicherung eingezahlt hat.
Der Anspruch auf das Krankengeld ist kein Almosen, sondern ist eine wohlerworbene Versicherungsleistung aus dem Krankenversicherungsrecht! Wer Beiträge in die Krankenkasse einzahlt, hat im Leistungsfall Anspruch auf medizinische Versorgung und oder Krankengeld! Dies sind versicherte Leistungen! Der Versicherte kann im Rahmen der Gesetzes selbst entscheiden, ob er diese Leistungen nach dem SGB V beantragt oder in Anspruch nimmt!
Versicherte dürfen das Krankengeld ohne schlechtes Gewissen zu haben, solange beziehen, wie die Krankenkasse es gewährt oder bis zur gesetzlichen Höchstdauer 78 Wochen.
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Bin ich ein Betrüger, wenn ich Krankengeld statt Rente beziehe: Krankenkasse darf nicht zum Rentenantrag aufffordern
Die Krankenkasse darf seine Leistungsbezieher nicht zu einem Antrag auf eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze auffordern! Unser Mandant muss nicht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht beantragen. Damit kann er weiter das um 500€ höhere Krankengeld beziehen, so lange wie die Anspruchsvoraussetzungen bestehen! Und die Kasse den Bewilligungsbescheid aufhebt.
Wenn die Krankenkasse Sie auffordert, einen Reha-Antrag zu stellen, dann kann es im günstigsten Falle sogar so sein, dass Sie nach Abschluss eines Rehaverfahrens eine EM-Rente bekommen, die rechnerisch wegen den Zurechnungszeiten ab Rentenbeginn 2019 höher ist, als Ihre vorgezogene Altersrente.
Bin ich ein Betrüger, wenn ich Krankengeld statt Rente beziehe!
Wer rechtmäßig Krankengeld bezieht, muss sich keine Sorgen machen! Er oder sie nutzen in legaer Weise ihre Ansprüche und Rechte aus!
Der Versicherte würde sich nur dann wegen Betrugs Strafbar machen, wenn er den Krankengeldanspruch in betrügerrischer Weise erschlichen hat. Solange die Krankenkasse sich nicht bewegt und den Krankengeld-Empfänger in Ruhe lässt, können die Versicherten, wenn sie rechtmäßig Krankengeld beziehen, entspannt bleiben. Damit es mit dem Krankengeld weitergeht, bitte alle Therapien und Behandlungsvorschläge Ihrer Ärzte nutzen.
Ja, ich möchte wissen, ob ich so erkrankt bin, dass ich erwerbsgemindert bin!
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