Ist die Schweizer Krankenabsicherung eine gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenversicherung der Rentner ist eine gesetzliche Krankenpflichtversicherung nach dem System der gesetzlichen Pflichtversicherungen in Deutschland. Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner wird nur, wer eine bestimmte Vorversicherungszeit in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens / Versicherungslebens nachweisen kann. Nach europäischem Recht und Abkommensrecht mit einzelnen Staaten können deren Krankenversicherungszeiten als anrechenbare Vorversicherungszeiten angerechnet werden. Voraussetzung ist aber, dass diese Auslandszeiten in dem entsprechenden Ausland als gesetzliche Krankenversicherung anerkannt sind. In diesem Beitrag gehen wir auf die Frage ein, ob die Schweizer Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, die ähnlich wie in Deutschland als Pflichtversicherung anerkannt ist.
Ist die Schweizer Krankenabsicherung eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung. Wie ist das Krankenversicherungssystem in der Schweiz aufgebaut, wer muss sich versichern? Werden die Schweizer Krankenversicherungszeiten in Deutschland als Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner anerkannt? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Kurzratgeber zum Schweizer Krankenversicherungsrecht!
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Ist die Schweizer Krankenabsicherung eine gesetzliche Krankenversicherung: Rechtslage in der Schweiz
Menschen, die in der Schweiz erwerbstätig sind oder in der Schweiz wohnen, sind nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung ( KVG) krankenversicherungspflichtig und haben eine Krankenversicherung abzuschließen. Man kann sich in bestimmten Situationen von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien lassen. In der Schweiz existiert somit eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
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Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, muss sich innerhalb von 3 Monaten nach der Wohnsitznahme oder seiner Geburt in der Schweiz für die Krankenpflege versichern oder von ihrem gesetzlichen Vertreter versichern lassen.
Mit der Wohnsitznahme in der Schweiz oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beginnt eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenpflege in dem eidgenössischen Nachbarland.
Die Schweizer Krankenversicherung ist ein Obligat: Sie ist eine Pflichtversicherung!
Die Versicherungspflichtigen können aus der Liste der gesetzlich zugelassenen Krankenversicherer eine auswählen. Diese Krankenversicherung ist verpflichtet, diese Person ohne Vorbehalte aufzunehmen. Diese Person muss aber den Antrag zur Aufnahme direkt bei der gewählten Krankenversicherung stellen.
Die monatlichen Prämien für die Krankenversicherung zahlt ausschließlich der Versicherte selbst, Arbeitgeber sind nicht verpflichtet sich an den Krankenversicherungskosten zu beteiligen. Die monatliche Grundprämie beträgt in der Schweiz in der KVG im Jahr 2024 = 359,50 Franken als mittlere Prämie.
Neben der Pflichtversicherung in der KVG haben die Schweizer noch die Möglichkeit sich zusätzlich privat krankenzuversichern.
Ist die Schweizer Krankenabsicherung eine gesetzliche Krankenversicherung!
Die Schweizer Krankenversicherungszeiten zählen nach EU-Recht und Abkommensrecht als anrechenbare Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung Deutschlands. Damit zählen diese Zeiten auch als anrechenbare Vorversicherungszeit in der Krankenpflichtversicherung der Rentner. Jeder Monat nachgewiesener Krankenversicherungszeit in der Schweiz zählt als Vorversicherungszeit in der KVdR. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird der Nachweis über ausländische Krankenversicherungszeiten über das Formular R 0822 durch den ausländischen Versicherungsträger erbracht oder im allgemeinen Über das Formular E 104, welches in verschiedenen Landessprachen der EU-Länder vorgehalten wird.
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