Die Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR
Die gesetzlichen Krankenversicherung ist für viele Millionen Menschen in Deutschland, Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten, Waisenrentner und auch gesetzliche Rentner der Hafen der Krankenversicherung. Der Krankenversicherung kann man entweder Kraft Gesetzes, als freiwillig Versicherter oder in der Familienversicherung angehören. Es gibt verschiedene Arten der gesetzlichen Krankenversicherung Kraft Gesetzes, so auch die Krankenversicherung der Rentner ( kurz KVdR-genannt). In zwei anderen Beiträgen hatten wir Ihnen schon mitgeteilt, um was es bei der KVdR geht und ob Vorversicherungszeiten geerbt werden können. In diesem Beitrag geht nur darum, wann die Rahmenfrist für die KVdR beginnt und wann diese endet.
Die Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR. Wenn wir in diesem Beitrag von der KVdR sprechen, dann meinen wir die Krankenpflichtversicherung der Rentner. Gesetzlich geregelt ist die KVdR in § 5 Absatz 1 Ziffer 11 Sozialgesetzbuch Nummer 5.
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Gemerkt:
Die Versicherung Kraft Gesetzes in der Krankenkasse wegen einer Beschäftigung hat Vorrang vor allen anderen gesetzlichen Pflichttatbeständen. Beschäftigte sind auch dann nach § 5 Absatz 1 Ziffer 1 SGB V gesetzlich krankenversichert, wenn sie eine gesetzliche Rente beziehen. Die gesetzliche Krankenversicherung wird in den Ihnen bekannten Krankenkassen ( Ortskrankenkassen, Innungskrankenkasse, Ersatzkassen und Betriebskrankenkassen) durchgeführt.
Krankenversicherung der Rentner
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- was zu beachten ist und welche Vorteile die KVdR für sie als Rentner hat.
Die Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR: Was ist die Rahmenfrist in der KVdR
Der Laie wird anhand des Gesetzeswortlautes des § 5 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 11 Sozialgesetzbuch Nummer 5 nicht sofort fündig. Aber beim genauen Lesen wird klar, was die Rahmenfrist ist. Schauen wir uns als Erstes mal den Gesetzestext an.
Personen sind nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 versicherungspflichtig, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren.
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Für Sie ist folgender Satzteil entscheidend: „… wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags….“. Die Rahmenfrist ist der Zeitraum, den die Anspruchssteller für die Aufnahme in die KVdR, zurückgelegt haben müssen. Dieser Zeitraum beginnt in der Regel mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und Ende am Tag an Sie den Rentenantrag stellen. So banal dies für Sie sein möge, so wichtig ist aber die Rahmenfrist. Diese bestimmt maßgeblich, wann der anrechenbare Zeitraum für die Erfassung der Vorversicherungszeit beginnt. Die Rahmenfrist bestimmt letztendlich auch, ob Sie am Tag des Rentenantrages die Vorversicherungszeit erfüllt haben oder nicht. Wenn Ihnen am Tag des Rentenantrages noch Kalendermonate an Vorversicherungszeit fehlen, kann es sein, dass Sie den Rentenantrag in die Zukunft verschieben müssen, um in die kostengünstige KVdR zu kommen.
Die Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR: Vor dem Rentenantrag Vorversicherungszeit genau berechnen
Holen Sie Ihre Krankenkasse mit ins Boot. Bevor Sie einen Rentenantrag für eine Altersrente stellen, sollten Sie unbedingt prüfen lassen, ob Sie in die KVdR rein kommen oder nicht. Der Hintergrund ist so einfach, aber so wichtig: “ Es geht um das bare Geld.
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Wer in der KVdR krankenversichert ist, spart gegenüber freiwillig gesetzlich Versicherten viel Geld. Verschiedene Einkommensarten werden, wenn Sie Mitglied in der KVdR sind, nicht mit Extra-Beiträgen belegt, bei freiwillig Versicherten hingegen schon.
Die Rahmenfrist für die Vorversicherungszeit in der KVdR
Die Krankenpflichtversicherung der Rentner ist für viele von Ihnen ein schwierig zu verstehendes Rechtsgebiet. Was so einfach im Gesetz klingt, ist in der Rechtspraxis oftmals sehr schwierig. Nicht jeder, der eine Altersrente oder Erwerbsminderungsrente beantragt, kann in die KVdR kommen. Oftmals fehlen Vorversicherungszeiten oder das 55. Lebensjahr spielt eine entscheidende Rolle. Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de werden weitere Beiträge zur KVdR veröffentlichen. Damit Sie sich ein Bild von der Rechtslage machen können.
Ja, ich möchte wissen, ob ich ab dem Rentenantrag in der KVdR versichert sein kann?
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Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der KVdR
- wer hat Anspruch auf die Aufnahme in der KVdR
- was ist die Rahmenfrist, wann beginnt und wann endet sie
- was bedeutet, erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
- 90 % Mitgliedschaft in der zweiten Hälfte der Rahmenfrist, welche Zeiten zählen,
- welche Bedeutung haben eigene Kinder, Stiefkinder, Pflegekinder oder adoptierte Kinder für die Vorsicherungszeit
- wann ist die KVdR für mich ausgeschlossen
- erbe ich die Vorversicherungszeit meiner /es verstorbenen Ehegatten
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- Wird die Vorversicherungszeit bei neuer Rente nach einer bestehenden Rente neu geprüft?
- Welche Einkommen werden als KVDR-Rentner nicht extra in der gKV verbeitragt