Regelaltersrente: Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
Die Altersrenten sind Teil der gesetzlichen Renten in Deutschland! Im Wesentlichen gibt es vier Altersrenten die durch die breite Masse der Versicherten in Anspruch genommen werden können. Eine dieser Altersrenten ist die Regelaltersrente! Im Zusammenhang mit dieser Altersrente geht es auch um die Frage, was rechtlich passiert, wenn Sie Ihr Lebensalter für die individuelle Regelaltersgrenze vollenden! Gibt es da einen Automatismus! Und was passiert, wenn ich die falschen Schritte gehe! Eine dieser Fragen ist der sogenannte Verzicht auf die Versicherungsfreiheit.
Regelaltersrente: der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit. Warum wird von meinem Gehalt der Rentenbeitrag abgeführt, wenn ich doch auf den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklärt habe? So eine Frage, die wir auf rentenbescheid24.de erhalten haben.
Regelaltersrente: der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit: Sachverhalt der Frage
Ich bin 66 Jahre und Vollrentner. Ich arbeite jetzt wieder bei meinem alten Arbeitgeber für 100 Stunden im Monat. Ich habe eine Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters nach § 5 Abs. 4 bzw. § 235 Abs. I Sozialgesetzbuch Nummer 6 unterschrieben. Zu meinem Erstaunen habe ich in meiner Lohnabrechnung festgestellt, dass ich trotz dieser Verzichtserklärung einen Rentenversicherungsbeitrag zahlen muss. Wir haben den Inhalt der Anfrage leicht verändert.
Regelaltersrente: der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit: Regelaltersgrenze- Eintritt der Versicherungsfreiheit im Rentenrecht
Versicherte, die nach Ablauf des Monats in dem sie ihre Regelaltersgrenze vollendet haben und eine Altersvollrente beziehen, sind nach § 5 Absatz 4 SGB VI versicherungsfrei.
- Petra vollendet am 15.08.2022 ihr Lebensalters für ihre Regelaltersgrenze und bezieht schon seit 2 Jahren eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte als Vollrente. Petra wird ab dem 01.09.2022 automatisch gesetzlich versicherungsfrei.
Die Versicherungsfreiheit im gesetzlichen Rentenrecht tritt mit Vollendung der Regelaltersgrenze im Grundsatz automatisch ein, ohne dass es die meisten Vollrentner bemerken.
Regelaltersrente: der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit: Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
Es gibt viele Rentnerinnen und Rentner, die neben dem Bezug der Altersrente noch arbeiten. Wenn sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, sind sie mit ihrem Hinzuverdienst im Normalfall weiter rentenversicherungspflichtig.
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Diese Pflicht endet dann oft, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist. Altersrentner die nicht wollen, dass sie versicherungsfrei werden, können auf diese Freiheit verzichten. Dann müssen sie gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich eine Verzichtserklärung einreichen.
Dieser Verzicht hat dann rechtlich die Wirkung, dass der Vollrentner weiter in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig bleibt.
Regelaltersrente: der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit: Verzicht auf die Versicherungsfreiheit hatte nicht die umgekehrte Wirkung
Für unseren Anfrager auf rentenbescheid24.de hatte die Verzichtserklärung für uns nicht überraschend die Wirkung, dass er weiter in der gesetzlichen Rente versicherungspflichtig bleibt. Hätte er keinen Verzicht ausgeübt, dann wäre die Versicherungsfreiheit automatisch am Ende des Monats eingetreten, in dem er sein Lebensalter für die Regelaltersgrenze erreicht hat. Dann wäre er bei Bezug seiner Altersvollrente versicherungsfrei gewesen. Sein Bruttogehalt wäre dann nicht um seinen Arbeitnehmeranteil an der gesetzlichen Rente gekürzt worden.
Regelaltersrente: der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit: Rente erhöht sich später
Für alle die Rentner die einen Verzicht erklären, wirkt sich dies unter Umständen positiv auf ihre spätere Rentenhöhe aus. Durch die gezahlten Rentenbeiträge werden dem Rentenkonto weitere Entgeltpunkte gutgeschrieben. Wer 12 Kalendermonate nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, bekommt dann sogar noch später einen Zuschlag von 6 % auf die aus nachgewiesenen Arbeitslohn zu errechnenden Entgeltpunkte on Top ausgezahlt! Keine schlechte Rendite!
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