2023 mit der Regelaltersrente in Rente gehen
2023 in Rente gehen mit der Regelaltersrente. Die Regelaltersrente ist die klassische Urform der Altersrenten. Sie ist in § 35 SGB VI geregelt und steht in der Rangfolge vor den vorgezogenen Altersrenten. In diesem Beitrag geht es um die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Rentenantrag zur Regelaltersrente!
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2023 mit der Regelaltersrente in Rente gehen!
Die Regelaltersrente ist mit Abstand die am meisten beantragte Altersrente, sie steht in den Antragszahlen noch deutlich vor der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
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2023 mit der Regelaltersrente in Rente gehen: Anspruchsvoraussetzungen
Der Anspruch auf die Regelaltersrente setzt folgendes voraus:
- das Renteneintrittsalter
- die Wartezeit und
- einen Rentenantrag!
2023 mit der Regelaltersrente in Rente gehen: Das Renteneintrittsalter
Die Regelaltersrente können Sie nach den gesetzlichen Vorschriften des § 35 SGB VI erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreichen. Dieses Renteneintrittsalter gilt aber nur für die Geburtsjahrgänge nach dem 31.12.1963. Für die Geburtsjahrgänge vor dem 01.01.1964 gelten übergangsweise gesonderte Regelungen für das Lebensalter einer Regelaltersrente.
Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre gestiegen.
Wie Sie ja wissen, wurde zum 01.1.2012 das Renteneintrittsalter der Regelaltersrente / Grenze vom 65. LJ, auf das 67. LJ angehoben.
Geburtsjahrgänge vor dem 01.01.1947 konnten immer mit Vollendung des 65. LJ in die Regelaltersrente gehen. So steht es im § 235 SGB VI geschrieben. Damit können Geburtsjahrgänge nach dem 31.12.1946 bis zum 31.12.1963 erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres in diese Altersrente gehen.
Wer 1957 geboren ist, dessen Lebensalter für die Regelaltersrente wird vom 65 Lebensjahr um 11 Kalendermonate angehoben. Der oder die Versicherte kann dann erst mit Vollendung des 65. LJ und 11 KM die Regelaltersrente erstmals beanspruchen.
Wer 1958 geboren ist, kann die Regelaltersrente erstmals mit Vollendung des 66. Lebensjahr erreichen.
Im Jahr 2023 erreichen die Geburtsjahrgänge 02.01.1957 bis zum 31.12.1957 erstmals die Möglichkeit die Regelaltersrente in Anspruch zu nehmen. Wer vor dem 02.01.1957 geboren ist, kann selbstverständlich auch gerne die Regelaltersrente beantragen. Aber aufgepasst wer zu Lange wartet, verliert wertvolle Rentenleistungen.
2023 mit der Regelaltersrente in Rente gehen: 5 Jahre Wartezeit
Wir brauchen für die Regelaltersrente ab 2023 mindestens 5 Jahre Wartezeit aus Beitragszeiten, so sagt es das Gesetz. Also 60 Kalendermonate (5 Jahre x 12 Kalendermonate) Wartezeit bestehend aus entweder Pflichtbeitragszeiten, wie Zeiten einer Beschäftigung, versicherten selbstständigen Tätigkeit, Zeiten einer Antragspflichtversicherung, Berufsausbildungszeiten, Wehrdienstzeiten, Kindererziehungszeiten oder freiwilligen Beitragszeiten.
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Mütter die vor 1992 zwei Kinder geboren und in Deutschland erzogen haben, haben allein wegen den Kindererziehungszeiten für beide Kinder eine Regelaltersrente, denn für beide Kinder gibt es jeweils 30 Kalendermonate KEZ. Nicht schlecht oder?
2023 mit der Regelaltersrente in Rente gehen: Rentenantrag
Und zum Schluss benötigen wir selbstverständlich noch einen Rentenantrag. Ohne Antrag keine Rente, so sagt es das Gesetz. Wer am 02.01.1957 geboren ist, kann erstmals seine Rente am 01.01.2023 erhalten. Dazu kann unser Versicherter schon vorher den Antrag stellen, also im Dezember 2022 oder spätestens am 31.03.2023 rückwirkend zum 01.01.2023. Stellt er seinen Rentenantrag erst am 01.04.2023 kann es unter Umständen mit einer rückwirkenden Beantragung zum 01.01.2023 nicht mehr klappen, dann gilt die Rente zum 01.04.2023 als gestellt.
2023 mit der Regelaltersrente in Rente gehen: Tipps bevor Sie den Rentenantrag stellen
Stellen Sie 6 Monate vor Rentenbeginn den Rentenantrag. Prüfen Sie vorher, ob alle Voraussetzungen für ihren Rentenbeginn vorliegen. Ein Blick in einer aktuelle Rentenauskunft legt oft die Karten auf den Tisch. Mit der Regelaltersrente entfällt per Gesetz die Anrechnung von Hinzuverdienst an die Rente. Wer aber im laufenden Beschäftigungsverhältnis weiterarbeiten will, sollte prüfen, ob dies laut AV oder Tarifvertrag möglich ist. Grundsätzlich sind Sie ab Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen RV und AV versicherungsfrei. Wenn Sie also wollen, dass Sie weiter Beiträge in die Rentenkasse einzahlen aus Ihrem Beschäftigungsverhältnis sollten Sie dies schriftlich Ihrem Arbeitgeber mitteilen.
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Wenn Sie während der Beschäftigung und Rentenbezug Regelaltersrente erkranken, zahlt der Arbeitgeber die 6 Wochen Entgeltfortzahlung , danach wird die Krankenkasse bei Bezug einer Vollrente kein Krankengeld zahlen. Deshalb empfiehlt es sich in der Konstellation Bezug einer Regelaltersrente und Beschäftigung über eine Teilrente nachzudenken.
2023 mit der Regelaltersrente in Rente gehen
Bitte prüfen Sie auch rechtzeitig vor Rentenantrag, ob Sie als Rentner in die günstige Krankenversicherung der Rentner als Pflichtversicherung ab Datum Rentenantrag aufgenommen werden können. Die Regelaltersrente ist immer ohne Abschlag! Wir hoffen, dass Sie mit diesen Informationen gestärkt im Jahr 2023 Ihre Regelaltersrente erreichen oder diese beantragen können.
Ja, ich möchte ab 2023 eine Altersrente beantragen und hierzu auch beraten werden!
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