Abschlagsfreie Altersrente ist geringer als die Regelaltersrente
Wer vor der Regelaltersgrenze vorzeitig eine Altersrente in Anspruch nimmt, muss wissen, dass sein Rente im Normalfall geringer ausfällt, als wenn er die Regelaltersrente erhalten würde. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, warum dies so sein kann. Der Grund ist ganz einfach!
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte als abschlagsfreie Altersrente ist geringer als die Regelaltersrente! Viele Menschen in BRD werden im Jahr 2022 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Sie ist eine vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersgrenze. Diese Altersrente gibt es grundsätzlich nur ohne Abschlag! Versicherte oder Arbeitnehmer*innen und Selbstständige informieren sich vor ihrem Rentenbeginn. Unter anderem in einer Renten-Info, die sie von Ihrer Rentenversicherung erhalten haben. Anhand der in der Renteninformation ausgewiesenen Zahlen, orientieren Sie sich dann an die zu erwartende Rente im Alter.
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Die abschlagsfreie Altersrente ist geringer als die Regelaltersrente: Was steht grob in der Renteninformation
In der Renteninformation stehen im wesentlichen drei wichtige Zahlbeträge einer gesetzliche Rente:
- Zahlbetrag der monatlichen Rente wegen Erwerbsminderung, wenn man das Datum der Renteninformation als Beginn des Leistungsfalles ansieht,
- Zahlbetrag der Regelaltersrente mit dem aktuell eingespeicherten Daten aus dem Versicherungsverlauf und
- zum Schluss eine Hochrechnung der Regelaltersrente, die der Versicherte in Anspruch nehmen kann , wenn der durchschnittliche Verdienst der letzten 5 Jahre der Rentenberechnung zu Grunde gelegt wird!
Mit der Hochrechnung errechnet Ihre Rentenversicherung eine Regelaltersrente, die der tatsächlichen Höhe der Regelaltersrente, die Sie in der tatscählichen Höhe erst ab Rentenbeginn der Regelaltersrente kennen, schon recht nahe kommt.
Die abschlagsfreie Altersrente ist geringer als die Regelaltersrente: Irrtum über die zu erwartende Altersrente vor der Regelaltersgrenze
Viele Versicherte, die im Jahr 2022 ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen werden, wundern sich dann, warum Ihre Monatsrente geringer ausfällt, als in der Hochrechnung in der Renteninfo steht.
Susi Sorglos ist am 01.01.1959 geboren. Sie beantragt zum 01.03.2023, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Susi hat die 45 Jahre Wartezeit bei Beginn der Rente erfüllt. Susi wundert sich, als sie den Rentenbescheid für ihre Altersrente erhält. Statt der erwartenden 1900 € Brutto, wie in der Renteninformation ausgewiesen, erhält beträgt die Monatsrente ab dem 01.02.2023 „nur“ 1.770€. Susis Regelaltersgrenze beginnt am 01.03.2025, also genau 2 Jahre nach ihrem abschlagsfreien Rentenbeginn.
Warum hat sich Susi über ihre Rentenhöhe geirrt.
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Die abschlagsfreie Altersrente ist geringer als die Regelaltersrente: Beitragszeiten bis zur Regelaltersgrenze fehlen
Ganz einfach! Susi geht früher in Rente! Und zwar vor ihrer Regelaltersgrenze. Damit fallen für sie viele Kalendermonate mit weitere Verdienstzeiten weg. Und damit Beitragszahlungen in die Rentenkasse, die ihr (Susi) bei der Höhe der Altersrente für besonders langjährig Versicherte Rente einfach fehlen. Und genau aus diesem Grund ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Regelfall niedriger als die Regelaltersrente.
Bei Susi sind es genau 130€, die ihr für ihre Rente fehlen. Dies macht pro Jahr ein Einkommen von rund 74.000€ aus, welches der Berechnung der späteren Regelaltersgrenze fehlen. Oder 1,9023 Entgeltpunkte die Susi pro Jahr fehlen. Macht für zwei Jahre genau 3,8046 Entgeltpunkte aus. Wenn wir diesen Wert mit dem aktuellen Rentenwert 34,19€ ( Stand 02/2022) vervielfältigen kommen wir genau auf 130,08 Euro fehlende Rente.
Die abschlagsfreie Altersrente ist geringer als die Regelaltersrente: Susi kann den Rentenverlust ausgleichen oder mindern- 3 ganz legale Tricks
Susis Verlust gegenüber der späteren Regelaltersrente ist nicht von der Hand zu weisen. Diesen „Rentenverlust“- bitte nicht mit Abschlag verwechseln- kann Susi mit drei ganz einfachen legalen Tricks ausgleichen oder verringern. Wie dies geht, erläutern wir in einem anderen Beitrag!
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