Abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren Wartezeit wird nicht abgeschafft
Wird die abschlagsfreie Altersrente mit 45 Jahren Wartezeit (Rente mit 63) abgeschafft. Eine Frage, die viele Menschen in Deutschland bewegt, die im Jahr 2024 in Rente gehen wollen. Viele – auch verantwortliche Politiker- fordern deren Abschaffung, so auch Winfried Kretschmann- Ministerpräsident aus Baden-Württemberg. Grund genug für den AfD Abgeordneten Thomas Seitz der Bundesregierung mal auf den „Zahn“ zu fühlen. Die Antwort der Bundesregierung in Vertretung durch die Staatssekretärin Frau Griese aus dem Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier in diesem Textbeitrag.
Abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren Wartezeit wird nicht abgeschafft, so die Antwort der Frau Griese vorangestellt. Deren Antwort war die Frage des AfD Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz. Abgedruckt in der Bundestagsdrucksache vom 05.01.2024 in 20/9979.
Abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren Wartezeit wird nicht abgeschafft: Frage des AfD Abgeordneten
Der AfD Abgeordnete des Bundestages Herr Thomas Seitz stellte an die Bundesregierung sinngemäß folgende Frage:
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
„Wie viele Personen haben seit dem 1. Juli 2014 eine abschlagsfreie Altersrente für besonders
langjährig Versicherte nach 45 Versicherungsjahren („Rente mit 63“)beantragt bzw. bewilligt bekommen.
Schließt die Bundesregierung eine Reform dieses abschlagsfreien Rentenmodells nach
45 Versicherungsjahren im Sinne einer vollständigen Streichung oder einer Erhöhung des Eintrittsalters während der laufenden Wahlperiode aus?
Frage- Antwort – Bundestagsdrucksache
zum Nachlesen!
Abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren Wartezeit wird nicht abgeschafft: Staatssektärin Griese antwortet am 03.01.2024
Die Staatssekretärin aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Frau Griese (SPD) hat am 03.01.2024 geantwortet. Sie sagt sinngemäß folgendes.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann seit dem Jahr 2012 in Anspruch genommen werden. Die Altersrente steht den Menschen zur Verfügung die in ihrem Arbeitsleben besonders lang gearbeitet haben und so auf die 45 Jahre Wartezeit kommen.
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Diese Versicherte haben durch die besonders lange Zeit der Beitragszahlung ihren Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Diesem Hintergrund vor Auge sind keine keine Änderungen der Rente geplant. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass es keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben wird.
Abschlagsfreie Rente mit 45 Jahren Wartezeit wird nicht abgeschafft!
Die abschlagsfreie Altersrente mit 45 Jahren Wartezeit wird nicht abgeschafft, so sagt es die Vertreterin der Bundesregierung. Zumindestens nicht in der laufenden Wahlperiode bis zur nächsten Bundestagswahl. Was danach kommt, ist offen?
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