Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft
Versicherte fragen immer wieder nach! Bis wann gibt es noch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Wird diese abschlagsfreie Rente zum 01.07.2024 abgeschafft? Verunsicherung bei den gesetzlich Rentenversicherten. Denn die Forderung diese Altersrente zu beenden, haben massiv zugenommen. Arbeitgeber und verschiedene Wirtschaftsökonomen ( sogenannte Rentenexperten) fordern die sofortige Abschaffung dieser Rente. Sogar die Rufe aus der Politik werden immer lauter. Die abschlagsfreie Rente 63 ist eine der beliebtesten Möglichkeiten in den verdienten Ruhestand zu gehen. Im Jahr 2023 haben bis Stand 30.09.2023 über 245.000 Versicherte die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragt. Wir sagen Ihnen, ob diese beliebte Altersrente wirklich zum 01.07.2024 abgeschafft wird.
Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft und zwar zum 01.07.24, so die Frage eines Interessenten, welche die Rentenberater vom Team rentenbescheid24.de Ende Oktober 2023 erreichte! Bevor wir auf die eigentliche Frage eingehen, nochmals für alle Leser ein kurzer Überblick, um was es bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte geht.
Rente zur gewünschten Zeit
Mit dem Rentenfahrplan von rentenbescheid24.de erhalten Sie Auskunft über den genauen Zeitpunkt, wann und zu welchen Konditionen Sie in Rente gehen können.
Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde zum 01.01.2012 in das SGB VI eingeführt. Diese Altersrente kann vor Vollendung der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden. Deshalb gehört sie zu den Altersrentenarten, die vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden können. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte konnten Versicherte ab dem 01.01.2012 beantragen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet hatten und 45 Jahre Wartezeit erreicht haben ( besonders langjährig versichert).
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Zum 01.07.2014 wurde das Lebensalters für diese Altersrente von 65 Jahre auf das 63. Lebensjahr abgesenkt. Der Rentenbeginn mit glatt 63 galt aber nur für die Geburtsjahrgänge vor 1953. Wer nach 1952 geboren wurde, kann nach den Regelungen des § 236b SGB VI für jeden späteren Geburtsjahrgang nach 1952 bis zum 31.12.1963 mit jeweils 2 Kalendermonaten später in diese Rente gehen. Wer 1959 geboren wurde, kann also erst mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonaten diese Rente beanspruchen.
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte schafft sich auf Grund der Übergangsregelung des § 236b SGB VI ( oder besser der § 236b SGB VI schafft sich ab) für die Geburtsjahrgänge nach dem 31.12.1963 ab. Wer 1964 geboren ist, kann nach den § 38 SGB VI dann erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres in die abschlagsfreie Rente gehen.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft: Mit Stand 29.10.2023 ist kein Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung bekannt
Uns als Rentenberater von rentenbescheid24.de ist nicht bekannt, dass die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft werden soll. Sie wird ( Stand 29.10.2023) weiter bestehen bleiben. Der Gesetzgeber in der Mehrheit die Ampelregierung wird in dieser Legislaturperiode diese Altersrente nicht „anfassen“. Dafür gibt es laut Koalitionsvertrag auch keine Veranlassung. Was dann passiert, wenn andere politische Mehrheiten nach der kommenden Bundestagswahl im Jahr 2025 entsteht, können wir nicht vorhersagen.
Wird die Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft?
Die Verunsicherung in der Bevölkerung ist groß. Ursache dafür sind immer wieder medial in Szene gesetzte Forderungen durch Arbeitgebervertreter und sogenannten Rentenexperten. Da die Forderungen nach der Abschaffung dieser Altersrente gefühlt im Minutentakt erfolgt, besteht eine große Verunsicherung. Letztendlich werden die Versicherten dann einen anderen Rentenbeginn wählen, vor allem noch früher. So die neuesten Umfragen im Monat Oktober 2023 zum Thema Rentenbeginn sogar vor 63. Nach dem § 236b SGB VI schafft sich die Übergangslösung des früheren Rentenbeginns dieser Rente ab dem Geburtsjahrgang 1964 wieder von selbst.
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!