10 Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Zehn Jahre ist es her. Am 01.01.2012 wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte geboren. Still und heimlich, ohne große Aufregung! Rechtsgrundlage für die Entstehung dieser neuen Art einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze war das RV Altersgrenzenanpassungs-Gesetz vom 01.April 2007.
10 Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Am 01.Januar 2022 feierte die Altersrente für besonders langjährig Versicherte Geburtstag. Vor genau 10 Jahren am 01.01.2012 wurde diese damals völlig neue Altersrente Wirklichkeit.
10 Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Das Entstehen für die neue Altersrente
In dem RV-Altersrentenanpassungsgesetz vom 01.04.2007 wurde unter anderem festgelegt, dass die Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre steigt. Weiterhin wurden Altersgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten angehoben. In diesem Zusammenhang wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit erstmaligen Beginn zum 01.01.2012 eingeführt.
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Als Begründung im Gesetzesentwurf der CDU/CSU und SPD Regierung vom 12.12.2006 heisst es unter anderem:
„Mit Beginn der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 wird für besonders langjährig Versicherte eine neue Altersrente eingeführt. Versicherte mitaußerordentlich langjähriger – nicht selten belastender –Berufstätigkeit und entsprechend langer Zahlung von Beiträ-
gen zur gesetzlichen Rentenversicherung werden privilegiert…“ Seite 28 Gesetzesentwurf Bundestagsdrucksache 16/3794.
10 Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte 01.01.2012
Der Gesetzgeber legte im Altersgrenzenanpassungsgesetz vom 01.04.2007 und den vorher gehenden Gesetzesentwurf vom 12.12.2006 für die Anspruchsvoraussetzungen der Altersrente für besonder langjährig Versicherte folgendes fest!
Anspruch auf einen abschlagsfreien Renteneintritt nach Vollendung des 65. Lebensjahres haben Versicherte,
- die mindestens 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, selbständiger Tätigkeit und Pflege sowie Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes erreichen und
- die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
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Der § 38 SGB VI wurde für die Altersrente neu gefasst und in das Sozialgesetzbuch Nummer 6 eingeführt, mit folgendem Wortlaut:
„Versicherte haben Anspruch auf die Altersrente für besonderes langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben“.
10 Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Die Änderung zum 01.07.2014
Zum 01.07.2014 wurde die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit einer neueingeführten Übergangsregelung im § 236b SGb VI modifiziert. Dank Frau Nahles können sich seit dem 01.07.2014 Millionen Versicherte freuen! Sie können und konnten bis zum Geburtsjahrgang 31.12.1963 die Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen.
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Frau Nahles, ehemalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, senkte sprichwörtlich federführend für die Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1952 das Lebensalter von 65. Jahre auf das 63. Lebensjahr ab. Ab dem Geburtsjahrgang 1953 steigt das Renteneintrittsalter für diese abschlagsfreie Rente um jeweils 2 Kalendermonate späteren Geburtsjahrgang nach 1952 an.
Ab dem Geburtsjahrgang 01.01.1964 ist der Rentenbeginn nur noch in der Fassung des § 38 SGB VI möglich = mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 45 Jahren Wartezeit
Das Renteneintrittsalter bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt ab dem Geburtsjahrgang 1953 pro Jahr späteren Geburtsjahrgang um jewelis 2 Kalendermonate an
Wer 1959 geboren ist, kann mit Vollendung des 64. Lebensjahres und 2 Kalendermonate die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
10 Jahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte!
Gratulation zum Geburtstag der Altersrente für besonders langjährig Versicherte am 01.01.2022! Sie hat viel positives bewirkt! Sie wird aber von den Arbeitgebern nicht gerne gesehen. Wie lange es diese Art der Altersrente noch geben wird, kann keiner sagen. Die Demografie wird aber über kurz oder lang zu vielen Änderungen im Rentenrecht zwingen. Der Reformbedarf ist gewaltig! Niemand sollte glauben, dass man mit gezielter Zuwanderung und Ausweitung der Erwerbstätigkeit für Frauen, die anstehenden Probleme in der gesetzlichen Rente lösen kann!
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