35 Jahre Rentenzeiten- bekomme ich automatisch die Grundrente
Ich habe 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten im Versicherungsverlauf meines Rentenbescheides stehen! Für die Altersrente für langjährig Versicherte (Rente mit 63 genannt) reichen die Zeiten aus. Dann wird es wohl auch für meine Grundrente reichen? Denn die Altersrente ist trotz der 35 Jahre mit 650€ sehr gering. Damit unterliegen viele Betroffene einen Irrtum. Sie denken, dass die 35 Jahre Wartezeit, die für ihre Altersrente gilt, auch für die Grundrente reichen! Damit will ich klarstellen: Grundrentenzeiten können Sie sind nicht generell mit der Wartezeit der 35 Jahre für eine Altersrente für langjährig Versicherte gleichsetzen! Die Rentenberater und Rechtsanwälte von rentenbescheid24.de sagen Ihnen, warum Sie nicht automatisch die Grundrente bekommen werden, wenn Sie die 35 Jahre Wartezeit für die Altersrente voll haben. Hier können Sie nachlesen, was keine Grundrentenzeiten sind!
35 Jahre Rentenzeiten: bekomme ich automatisch die Grundrente, wenn ich eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalte!
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Wir sagen: Sie könnten einem großen Irrtum unterliegen, wenn Sie denken, dass die 35 Jahre aus der Altersrente mit den 33-35 Jahren Grundrentenzeiten gleichzusetzen sind.
Denn viele rentenrechtliche Zeiten, die für die Wartezeit der 35 Jahre gelten, gelten nicht als Grundrentenzeiten. Damit ist auch klar, dass viele Empfänger von kleinen Renten die Grundrente nicht erreichen können, auch wenn sie eine Altersrente mit 35 Jahren Wartezeit beziehen.
So werden zum Beispiel Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld 1, Arbeitslosenhilfe, Hartz-IV (Arbeitslosengeld-2) oder Schul-und Fachschulausbildungszeiten nicht als Grundrentenzeiten angerechnet. Kalendermonate in denen Sie einen versicherungsfreien Minijob ausübten, zählen auch nicht als anrechenbare Grundrentenzeiten. 35 Jahre Rentenzeiten: bekomme ich automatisch die Grundrente? Obwohl wir dies gesetzestechnisch als sehr kritisch einstufen. Hier unsere Rechtsauffassung zu Thema versicherungsfreie Minijobzeiten und Grundrente!
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In dieser Übersicht können Sie nochmal genauer nachlesen, welche Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten nicht als Grundrentenzeiten zählen! Hier einfach klicken!
35 Jahre Rentenzeiten: bekomme ich automatisch die Grundrente?
Kurz und knapp! Viele Rentenbezieherinnen und -bezieher werden den Grundrentenzuschlag nicht erhalten. Ganz einfach, weil sie die geforderten 33 Jahre Grundrentenzeiten nicht erreichen. Obwohl sie die Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte „locker“ erfüllen. Ein ähnliches Schicksal wird Empfänger einer Rente wegen Erwerbsminderung ereilen. Diese könnten aber noch bis zur Umstellung der EM-Rente in eine Altersrente was dafür tun, dass sie noch Grundrentenzeiten erwirtschaften. Wer aber eine Altersrente bezieht, kann wenn er noch weiter arbeitet, keine weiteren Grundrentenzeiten erwerben!
Ja, ich möchte wissen, ob ich Anspruch auf die Grundrente haben kann!
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