Das Ziel der Lebensleistungsrente besteht in einer Aufstockung der Altersrente. Bei dieser Rente soll es sich nach den Vorstellungen der Bundesregierung um eine Aufstockung der Altersrente handeln, die ausschließlich steuerfinanziert wird. Es sollen die Menschen von der Lebensleistungsrente profitieren, die trotz einem langen Arbeitsleben und erfolgter Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nicht über genügend Altersrente zur Deckung des eigenen Lebensunterhaltes verfügen.
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Sie ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Daher ist gegenwärtig die Zahl der Berechtigten überschaubar. Allerdings ist in den kommenden Jahren mit einem schnellen Anwachsen der Anspruchsberechtigten zu rechnen
Bis 2023 reicht der Nachweis von fünf Jahren privater Altersvorsorge, da die Riester-Rente noch nicht lange genug besteht, um auf 35 Jahre zu kommen.
Wer nur eine niedrige Altersrente bezieht, die unter Sozialhilfe-Niveau liegt und die Voraussetzungen für die Lebensleistungsrente erfüllt, dessen Rentenbeiträge werden aufgestockt , und zwar für Kinderlose um 50 % und Mütter oder Väter um 150 Prozent.
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vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten.
Diese Aufwertung gilt allerdings nur für Beiträge, die ab 1992 in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Die Deckelung bzw. Obergrenze der Lebensleistungsrente einschließlich der Aufstockung beträgt 850 Euro.
Bislang wurde diese Rente weder durch die Vorgängerregierung noch durch die jetzige Bundesregierung eingeführt, da die Finanzierung aus Steuermitteln vor allem in Hinblick auf die kommenden Jahre nach wie vor nicht ungeklärt ist.
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