Renten­punkte für Kinder­erziehungs­zeiten

Kinder­erziehung bringt Renten­punkte

Wer Kinder in Deutschland erzieht, erfüllt nicht nur für sich und seine Familie einen wichtigen Beitrag, sondern auch für die Gesellschaft. Die gesetzliche Rente honoriert die Kindererziehung mit Wartezeiten für die Rente und mit Entgeltpunkten. Wir klären auf, was sich hinter den Rentenpunkten für Kindererziehungszeiten verbirgt und wie diese berechnet werden. Wo? In unserem Renten-ABC!

Anspruch auf Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten haben diejenigen Eltern/ Stiefeltern /Adoptiveltern oder Pflegeeltern, die Kinder nach der Geburt für eine gewisse Zeit erziehen. Zurzeit wird noch unterschieden zwischen der Erziehung von Kindern vor oder nach 1992 geboren. Wer ein vor 1992 geborenes Kind erzieht, bekommt 2 Jahre Kindererziehungszeiten anerkannt. Wer nach 1992 ein geborenes Kind erzieht, bekommt 3 Jahre Wartezeit angerechnet. Die Kindererziehungszeiten erfüllen 2 wichtige Funktionen.


Frage zur Rente, beantwortet vom Rentenberater für nur 9,90€. Endlich Antwort auf dringende Rentenfragen. Nur bei rentenbescheid24.deSchnellfrage zur Rente

Sie fragen - der Renten­bera­ter antwortet

- Frage stellen zu jeder Zeit, ohne Öffnungszeiten
- kleiner Preis, nur 9,90€
- Beantwortung durch gerichtlich zugelassene Rentenberater

mehr erfahren


Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten: Funktionen der Kindererziehungszeiten

Die Kindererziehungszeiten haben folgende Funktion:

Wer zwei Kinder nach 1992 geboren und (allein) erzogen hat, bekommt 6 Jahre Wartezeit an die Rente angerechnet. Die Kinderberücksichtigungszeiten lassen wir bei dieser Darstellung außen vor.

Ein Beispiel anhand einer Rechnung. Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät... Beispielrechnung zum Rententhema

Richarda hat 2 Kinder nach 1992 geboren und allein erzogen. In dieser Zeit war sie 6 Jahre nicht arbeiten. Richarda bekommt folgende Zeiten anerkannt:

  • Kind 1 = 36 Kalendermonate
  • Kind 2 = 36 Kalendermonate
  • Summe = 72 Kalendermonate Wartezeit

Damit hat Richarda die Anspruchsvoraussetzungen für eine Regelaltersrente erfüllt. Sie braucht für diese Rente die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren= 60 Kalendermonate.

Richarda hat auch die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt, wenn sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann!  Die 6 Jahre Kindererziehungszeiten der Richarda reichen für die drei / fünftel- Belegungszeit als besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung aus. Kindererziehungzeiten sind Pflichtbeitragszeiten im Sinne des § 43 SGB VI.


Die Rente berechnen, Entgeltpunkte genau direkt vom Rentenberater. Gut zu wissen das die Rente stimmt, mit der Rentenberechnung von rentenbescheid24.deRente berechnen

Rente korrekt und zuverlässig berechnen!

- Berechnen der aktuellen Rente
- Berechnen der zukünftigen Rente
- Rentenhöhe korrekt bestimmen, Rentenverluste vermeiden

mehr erfahren


Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten: Rentenpunkte durch die KEZ

In § 70 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Nr. 6 steht geschrieben:

  • Für jeden Kalendermonat Kindererziehungszeiten gibt es einen Entgeltpunkt von 0,0833.
  • Für ein Jahr sind es somit = 12 Monate x 0,0833 = 0,9996 Entgeltpunkte = 1,0000 EP
  • Für drei Jahre sind es 36 Monate x 0,0833 = 2,9988 = 3,0 EP

Ein Beispiel anhand einer Rechnung. Der Rentenberater von rentenbescheid24 rät... Beispielrechnung zum RententhemaBeispielsrechnung für Richarda

Wie oben sie hat 2 Kinder nach 1992 geboren und erzogen. Sie ist in der Erziehungszeit zu Hause geblieben.

Angenommen sie würde heute eine Regelaltersrente (Rentenwert ab 01.07.2018 = 32,03 €) ausschließlich auf der Basis der Kindererziehung beantragen, sieht die Rente wie folgt aus:

72 Monate x 0,0833 EP = 5,9976 = 6 Entgeltpunkte.

Monatsrente = 6 EP x 1,0x 1,0 x 32,03 € = 192,18 € Brutto. Davon werden noch ca. 10,8 Prozent Krankenkasse/ Zusatzbeitrag und Pflegebeitrag abgezogen.

Auszahlbetrag für Richarda = 171,43 € (192,18 – 20,75€)

Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten: Additive Anrechnung

Wenn Richarda neben der Kindererziehung noch andere Beitragszeiten hat, zum Beispiel aus Arbeit, so werden diese Zeiten mit einander angerechnet. Und zwar bis zum maximal erreichbaren Entgeltpunktewert der für ein bestimmtes Jahr gilt. Gehen die Entgeltpunkte zusammengefasst über den gesetzlichen Höchstwert hinaus, werden die Kindererziehungszeiten entsprechend gekürzt.


Sorglos-Pakete von rentenbescheid24.de, lehnen Sie sich zurück, der rentenberater übernimmt die notwendigen Schritte auf dem Weg zur Rente für Sie.Sorglos-Pakete für die Rente

Meine Rente? Mein Rentenberater!

- Ohne Stress und eigenen Aufwand in die Rente
- Rentenberater übernimmt alle weiteren Schritte
- Persönlicher Rentenberater für alle Rentenfragen

mehr erfahren


Grundsatz: Mehr als die Entgeltpunkte bis zur Beitragsbemessungsgrenze kann es nach deutschem Rentenrecht nicht geben!

Beispiel für 2017

Richarda geht nach zwei Jahren Erziehungsurlaub ab 2017 wieder voll arbeiten. Sie erzieht ihr Kind allein. Sie hat ein Jahreseinkommen von 45.000€ (West). Wie hoch sind die Entgeltpunkte für das Jahr 2017, die Richarda erreichen kann.

  • Ermittlung Entgeltpunkte aus Arbeit = 45.000 € ./. 37.103 € = 1,2123 Entgeltpunkte
  • Ermittlung Entgeltpunkt KEZ = 12 x 0,0833 EP = 1,0 Entgeltpunkte
  • Addition = 2,2123 Entgeltpunkte
  • Gesetzlicher Höchstwert Entgeltpunkte 2017 = 2,0537 EP
  • Kürzung der Entgeltpunkte aus KEZ um 0,1586 EP= 0,8414
  • Summe Anrechnung 1,2123 EP + 0,8414 EP = 2,0537 Entgeltpunkte

Die Entgeltpunkte der Richarda aus der Kindererziehungszeit werden für das Jahr 2017 um 0,1586 Entgeltpunkte gekürzt, weil die Summe aller Entgeltpunkte für 2017 den Wert von 2,0537 Entgeltpunkte nicht überschreiten darf.

Die Entgeltpunkte aus 2,0537 EP entspricht dem Wert der Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 = 76.200€.

Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten: Verdienst über Beitragsbemessungsgrenze

Verdient der Erziehende neben der Kindererziehung bei oder über der Beitrags%shy;bemessungs%shy;grenze als Jahresverdienst, dann wirken sich die Kinder%shy;erziehungs%shy;zeiten nicht mehr rentensteigernd aus. Dies als Folge der sogenannten additiven Anrechnung bis zum Höchstwert!


Rentenberatung durch gerichtlich zugelassenen Rentenberater auf rentenbescheid24.de Antworten auf Rentenfragen und Klären der Ansprüche... Übersicht über und auf dem Weg zur RenteBeratung zur Rente

Unklarheiten beseitigen, rechtssichere Informationen erhalten

- Antworten auf Rentenfragen vom Rentenberater
- Überblick und Handlungshinweise für die Rente
- rechtssichere Informationen zur Rente

mehr erfahren


Widerspruch oder Klage?

Der Widerspruch gegen einen Abhilfebescheid ist nicht mehr möglich, sondern nur noch die Klage!
Gegen den vollständigen Bescheid ist zwar Klage möglich, macht aber nur Sinn, wenn die Deutsche Rentenversicherung zB. die Kostenübernahme  für den beauftragten Rentenberater verweigert.
Bei einem teilweisen Abänderungsbescheid sollte gegen den Teil, der immer noch im Streit steht, innerhalb einer Frist von 1 Monat Klage beim Sozialgericht eingelegt werden. Aber erst vorher genau prüfen, ob Sie mit der streitigen Sache auch durchkommen und ob sich die Angelegenheit auch wirtschaftlich lohnt.

Ihr Anliegen für die Rente - unsere Renten­produkte

Rentenberatung

Erhalten Sie detaillierte Antworten auf Ihre Rentenfragen. Und nutzen Sie die Informationen und Tipps des Rentenberaters für Ihre Rente

Rentenantrag

Aufnahme aller rentenrechtlichen Zeiten und speziellen Anrechnungszeiten bis zur korrekten Rentenart. Raus aus dem Papierkrieg - stressfrei zum Rentenantrag!

Rentenberechnung

Erfahren Sie im Detail, wie viel Rente Sie ab dem Renteneintritt erwarten können. Berechnung der Entgeltpunkte und Hilfe bei Versicherungslücken.

Rentenfahrplan

Der Kompass auf Ihrem Weg zur Rente. Erfahren Sie punktgenau wann, wie und welche Schritte Sie auf dem Weg zu Ihrer Rente gehen müssen.

Unfallrente

Auf der sicheren Seite bei Berufskrankheit und Berufsunfähigkeit. Anträge der Versicherungen detailliert und richtig ausfüllen.

Witwen/r - Waisen- Rente

Bei Tod des Ehegatten, Lebenspartners oder der Eltern finanziell abgesichert sein. Wie Sie Fehler bei Anträgen vermeiden.

Rentenbescheidprüfung

Die vollständige Prüfung Ihres Renten-oder Kontenklärungsbescheides von A bis Z.

Sorglos Paket

Mit dem Sorglos-Paket bekommen Sie Ihren persönlichen Rentenberater an die Seite, der sich um alle notwendigen Schritte bis zu Ihrer Rente kümmert, Sie informiert und für Ihre Fragen da ist.

Erwerbsminderungsrente

Bei Erkrankung oder Arbeitsunfall mit Folgen für den weiteren Lebensweg abgesichert sein.

Flexirente

Keine Lust auf Ruhestand - gesetzliche Rente scharf gestellt

Schnellfrage

Antwort auf Ihre Rentenfrage durch einen unabhängigen Rentenberater - schnell, zuverlässig, kompetent

Nicht gefunden, wonach Sie suchen?

Schreiben Sie uns doch sofort, nutzen Sie das Kontakt­­formular

    Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden.
    Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an kontakt@rentenbescheid24.de widerrufen.

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung