Die Zuschussrente war ein neues Rentenkonzept der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales Ursula von der Leyen.
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2012 gab es etwa 20 Millionen Rentner in Deutschland. 400.000 mussten zum damaligen Zeitpunkt zusätzliche Leistungen des Staates in Form der Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen. Nach Experteneinschätzungen war und ist zukünftig damit zu rechnen, dass Langzeitarbeitslosigkeit, kurze Beschäftigungszeiten mit längeren Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie Arbeit im Niedriglohnsektor zu einer steigenden Zahl armer Rentner führen wird.
2012 hätten ca. 52.000 Menschen von der Zuschussrente profitieren können. Im Jahr 2030 rechnete man mit etwa 1,4 Millionen.
Die Riester-Rente und auch eine Betriebsrente sollten nicht mit der Zuschussrente verrechnet werden. Sie sollten anderes als bei der Anrechnung dieser Renten auf die Grundsicherung vollständig ausgezahlt werden.
Ein Anspruch auf Zuschussrente war gegeben, wenn man nach einer Übergangszeit mindestens 45 Jahre gesetzlich rentenversichert war. Zeiten von Ausbildung, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft sollten mit angerechnet werden.
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Einen Anspruch auf Zuschussrente hätte auch derjenige, der 35 Jahre mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung oder Zeiten der Kindererziehung oder Pflege hätte vorweisen können.
Anfangs sollte es für die Zuschussrente erleichterte Voraussetzungen geben. 40 Versicherungsjahre, 30 Beitragsjahre und erst ab 2019 mindestens fünf Jahre zusätzliche Altersvorsorge.
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