45 Jahre Wartezeit: Zählen Zeiten des Minijobs dazu
Wir haben mal wieder eine spannende Anfrage auf rentenbescheid24.de zum Thema Arbeitslosengeld und Wartezeit 45 Jahre erhalten. Die Person wollte wissen, ob der Minijob, den sie neben den Bezugszeiten Arbeitslosengeld 1 ausübt, auf die Wartezeit der 45 Jahre angerechnet wird. Unsere Antwort dazu finden Sie in diesem Beitrag.
45 Jahre Wartezeit: Zählen Zeiten des Minijobs dazu? Eine spannende Frage, die uns auf rentenbescheid24.de erreichte.
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45 Jahre Wartezeit: Zählen Zeiten des Minijobs dazu: Frage
Der Fall:
Die Person hat ihre 45 Jahre Wartezeit noch nicht voll. Sie ist durch eine Betriebsschließung arbeitslos geworden und hat die Befürchtung, dass sie die 45 Jahre Wartezeit für die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht erreichen wird.
Im Internet hat unsere Mandantin gelesen, dass der versicherungspflichtige Minijob zur Wartezeit dazuzählt. Und möchte nun von rentenbescheid24.de wissen, ob das so stimmt. Ihr geringfügiger Minijob werde mit nur 165€ vergütet, auch deshalb ist sie unsicher, ob diese Zeiten des Minijobs zu Ihrer Wartezeit zählen.
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45 Jahre Wartezeit: Zählen Zeiten des Minijobs dazu: Antwort
Gar keine Frage! Der versicherungspflichtige Minijob stellt Verdienst aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit dar und zwar aus einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit.
Seit dem Jahr 2013 gibt es dazu eine Änderung im Recht der geringfügigen Beschäftigung. Seither ist die geringfügige Beschäftigung, wenn sie erstmals aufgenommen wird, immer rentenversicherungspflichtig. Das heißt, es spielt überhaupt keine Rolle, ob Sie 20€, 165€ oder 420€ im Monat verdienen. Diese Tätigkeit ist im Regelfall immer versicherungspflichtig als geringfügige Beschäftigung.
Ausnahme von der Versicherungspflicht des Minijobs
Eine Ausnahme ist, wenn Sie dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, dass Sie die Versicherungspflicht nicht wünschen. Dann ist der Minijob nicht versicherungspflichtig. In diesem Fall zählen die Zeiten aus dem nicht versicherten Minijob über einen Umweg dennoch als anrechenbare Kalendermonate auf die 45 Jahre. Aber mit der Regel, dass nicht jeder Monat angerechnet wird, sondern aus den Entgeltpunkten für den versicherungsfreien Minijob Wartezeitmonate errechnet werden. Grundsätzlich zählen versicherungspflichtige Minijobzeiten aber als volle Pflichtbeitragszeiten für die Wartezeit von 45 Jahren. Wenn der Minijob neben der Bezugszeit von Arbeitslosengeld 1 ausgeübt wird, müssen Sie sich also gar keine Sorgen machen. Jeder Kalendermonat den Sie im Minijob arbeiten, wird an die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet. Der Minijob ist eine gute Möglichkeit, neben dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 noch Zeiten für die 45 Jahre Wartezeit zu erarbeiten.
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45 Jahre Wartezeit: Zählen Zeiten des Minijobs dazu?
Bitte nicht vergessen. 165€ gelten beim Arbeitslosengeld 1 als anrechnungsfreier Verdienst.
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