Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als vorzeitige Wartezeiterfüllung
Die Renten wegen Erwerbsminderung haben für Millionen Versicherte eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Die Rente wegen Erwerbsminderung sichert monatliches Erwerbsersatzeinkommen. Der große Ratgeber „EM-Rente“ gibt Ihnen einen Überblick auf die wichtigsten Themen rund um die EM-Rente. So zum Beispiel eine Antwort darauf, warum durch einen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit eingetretene Erwerbsminderung die Wartezeit vorzeitig erfüllt sein kann. In diesem Teil des Ratgebers geben wir Ihnen einen Überblick zum Thema vorzeitige Wartezeiterfüllung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.
Ein Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als vorzeitige Wartezeiterfüllung können einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung auslösen. Von der ersten Sekunde des Arbeitsverhältnisses oder Berufsausbildungsverhältnisses an.
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Beispiel!
Sie sind 16 Jahre alt und fangen am 01.01.2024 eine Berufsausbildung an.
Am 03.01.2024 erleiden Sie einen schicksalhaften Arbeitsunfall und werden querschnittsgelähmt. Es wird dauerhafte volle Erwerbminderung auf Grund des Unfalles festgestellt. Die allgemeine Wartezeit 5 Jahre und die 3/5 Belegung sind am Tag des Unfalles noch nicht erfüllt. Liegt ein Fall der vorzeitigen Wartezeiterfüllung vor? Habe ich trotz der sehr kurzen Zeit der Berufsausbildung Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
Und genau um diese Frage geht es in diesem Kurzratgeber? Hier unsere Antwort auf die sicher spannende Frage.
Antwort auf Beispielsfall
Ja, unser Berufsauszubildender hat Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil er am 03.01.2024 einen Tag Pflichtversicherung und einen Tag Beitragszeit in der gesetzlichen Rente nachweisen kann und auch in der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund seiner Berufsausbildung versichert ist. Da die Erwerbsminderung durch den Arbeitsunfall eingetreten ist, hat er Anspruch auf die volle EM-Rente.
Zuvor aber nochmals als Wiederholung für Sie, was Sie über die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Überblick wissen müssen:
- allgemeine Wartezeit und die
- 3/5 Belegung vor Eintritt des Leistungsfalles.
Wir haben Ihnen in unserem großen Ratgeber schon einen ersten Überklick zum dem Thema vorzeitige Wartezeiterfüllung gegeben hier zum Nachlesen!
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Weitere wichtige Erkenntnisse im Bereich Erwerbsminderung können Sie in unserem sich langsam füllenden Ratgeber EM-Rente nachlesen: wo- hier natürlich!
Erster Überblick über die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung geht es um die Fragen,
- ob die allgemeine Wartezeit erfüllt ist ,
- die besonderen Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen ( 3/5 Belegung), oder
- ob ein Tatbestand der vorzeitigen Wartezeiterfüllung gegeben ist und
- die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 241 Absatz 2 SGB VI vorliegen.
Ein Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als vorzeitige Wartezeiterfüllung: Überblick über die wichtigsten Tatbestände der vorzeitigen Wartezeiterfüllung
Für die Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung ist zwingend die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit notwendig. Liegt diese nicht vor, kann es das mit dem Anspruch gewesen sein. Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regelung, wenn zum Beispiel der Tatbestand der vorzeitigen Wartezeiterfüllung eingetreten ist.
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§ 53 SGB VI ist die zentrale Vorschrift über die vorzeitige Wartezeiterfüllung. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen, einen EM-Rentenanspruch auch dann zu erwerben, wenn besondere Sachverhalte vorliegen die die Erwerbsminderung auslösen, auch wenn die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist. Folgende Tatbestände können dies sein:
- eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit oder
- wenn Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden sind und in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zurückgelegt haben.
Ein Arbeitsunfall oder Berufskrankheit als vorzeitige Wartezeiterfüllung: Tatbestand Arbeitsunfall
Der Versicherte kann die Wartezeit vorzeitig erfüllen. Versicherter im Sinne des § 53 SGB ist man dann, wenn einen rechtswirksamen auf die allgemeine Wartezeit anrechenbaren Beitrag gezahlt hat. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rente zählen dazu. Der Hauptanwendungsfall der vorzeitigen Wartezeiterfüllung ist der Eintritt der Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall
Ein „Arbeitsunfall“ im Rechtssinne liegt vor, wenn ein Unfall im Sinne der Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung nach §§ 7 SGB VII eingetreten ist
Der verunfallte Arbeitnehmer muss im Zeitpunkt des Arbeitsunfalles versicherungspflichtig gewesen sein muss. Die Versicherungspflicht kann auf Grund einer Beschäftigung oder Berufsausbildung eingetreten sein. Es reicht praktisch ein Tag Versicherungspflicht aus, um den Tatbestand der vorzeitigen Wartezeiterfüllung durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit zu erfüllen. Ist der Versicherte am Tag des Arbeitsunfalles nicht versicherungspflichtig beschäftigt, so reicht es aus, wenn er in in den letzten zwei Jahren für mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweisen kann. Der Zwei-Jahreszeitraum beginnt am Tag der nach seiner Bezeichnung dem Tag des Arbeitsunfalls entspricht und endet mit dem Tag vor dem Arbeitsunfall.
Innerhalb dieses 24 Monatszeitraumes müssen mindestens 12 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung gezahlt sein.
Als Beispiel für diesen Fall der Wartezeiterfüllung die als vorzeitig erfüllt ist, gelten die Fallkonstellationen in denen ein selbstständig Tätiger einen Arbeitsunfall erleidet und am Tag des Arbeitsunfalles aber nicht in der Rentenversicherung pflichtig versichert ist, aber in den letzten 24 Kalendermonaten vor Eintritt des Arbeitsunfalles als normaler Angestellter 12 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten nachweisen kann.
Die Regelungen für den Arbeitsunfall als vorzeitige Wartezeiterfüllung gelten auch für eine Erwerbsminderung die durch eine Berufskrankheit eingetreten ist.
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Vorzeitige Wartezeiterfüllung bei der EM-Rente: Viel Spaß beim Lesen der einzelnen Ratgeber
Wir erweitern den großen Ratgeber EM-Rente Stück für Stück. Die Punkte des Inhaltsverzeichnisses werden nach und nach vervollständigt. Der Ratgeber wird daher scheibchenweise wachsen. Zum Schluss, wenn der Ratgeber fertig geschrieben ist, werden wir ihn als Großen Ratgeber EM-Rente veröffentlichen. Viel Spaß beim Lesen. Die weiteren Fälle der vorzeitigen Wartezeiterfüllung werden wir nach und nach „abarbeiten“. Ein sehr komplexes und spannendes Feld- versprochen!
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Der große Ratgeber EM-Rente hat folgenden Inhalt:
- Einleitung-Übersicht
- Allgemeines
- Anspruchsvoraussetzungen
- Persönliche Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung
- Versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung
- Rentenbeginn und Befristung der EM-Rente
- Rentenhöhe
- Anwendung der Hinzuverdienstregelungen
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- Coaching- Vorbereitung auf die Begutachtung- als wichtiger Baustein für die Durchsetzung des Anspruchs auf eine Rente
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