Großer Ratgeber EM-Rente: Die Anspruchsvoraussetzungen
Die Rente wegen Erwerbsminderung hat für viele erkrankte Menschen oder von Behinderung Betroffenen eine sehr wichtige Bedeutung. Die Rente wegen Erwerbsminderung ist ein Erwerbsersatzeinkommen. EM-Rentner sind von dieser Rentenart unter anderem wirtschaftlich abhängig. Studien belegen es, EM-Rentner sind 5x mal mehr von Grundsicherungsleistungen (Aufstockung nach dem SGB XII) betroffen, wie Altersrentner. In diesem Teil des großen Ratgebers Rente wegen Erwerbsminderung geht es ganz allgemein um die Voraussetzungen für den Anspruch auf die Rente.
Großer Ratgeber EM-Rente: Die Anspruchsvoraussetzungen für die EM-Rente. Geregelt im Gesetz, aber wo. Im § 43 Sozialgesetzbuch Nummer 6. Genauer in den Absätzen 1 und 2 dieser Vorschrift.
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Die Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und die Rente wegen Erwerbsminderung bei dem Risiko Berufsunfähigkeit für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte bieten ein breites Spektrum an finanzieller Absicherung im Falle der Erwerbsminderung.
Großer Ratgeber EM-Rente: Die Anspruchsvoraussetzungen in der Übersicht
Versicherte haben einen Anspruch auf die Rente wegen Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI nur dann:
- wenn er oder sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
- teilweise oder voll erwerbsgemindert nach § 43 Abs. 1 oder 2 SGB VI sind,
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge
haben und - vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Liegen diese Voraussetzungen vor, muss die gesetzliche Rentenversicherung die Rente wegen Erwerbsminderung gewähren. Entweder als befristete Rente oder aus Dauerrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Die EM-Rente ist generell befristet bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. So steht es unter anderem in § 43 Absatz 1 Satz 1 SGB VI geschrieben. Nach der Regelaltersgrenze ist Schluss mit der Rente wegen Erwerbsminderung. Im Anschluss daran wird die EM-Rente als Regelaltersrente geleistet, außer der Versicherte bestimmt etwas anderes, § 115 Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz SGB VI.
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Großer Ratgeber EM-Rente: Die Anspruchsvoraussetzungen: Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze
Seit 2012 wird die Regelaltersgrenze schrittweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben. Im Jahr 2024 ist die Regelaltersgrenze für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1958 genau 66 Jahre. Der erste Geburtsjahrgang, für den das 67. Lebensjahr maßgebend sein wird, ist der Jahrgang 1964. Das Lebensalter für die Regelaltersgrenze wird bestimmt nach den Vorschriften des § 26 Sozialgesetzbuch Nummer X in Verbindung mit den §§ 187 Absatz 2 und 188 Absatz 2 Bürgerlichem Gesetzbuch.
Nach dem Kalendermonat, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, ist von Amts wegen eine Regelaltersrente zu leisten, so sagt es uns der § 115 Absatz 3 Satz 1 SGB VI.
Großer Ratgeber EM-Rente: Die Anspruchsvoraussetzungen: Unterscheidung zwischen persönlichen Voraussetzungen und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-Rente
Im Sprachgebrauch unter den Juristen und nach dem Sozialgesetzbuch Nummer 6 wird für die Anspruchsvoraussetzungen unterschieden nach den:
- persönlichen Voraussetzungen und
- den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den möglichen Rentenanspruch.
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Der große Ratgeber Erwerbsminderung: Anspruchsvoraussetzungen: Viel Spaß beim Lesen
Rentenberater F.Weise und P. Knöppel werden den Ratgeber EM-Rente Stück für Stück mit Inhalt füllen. In dem wir die Punkte des Inhaltsverzeichnisses nach und nach mit Wort und Schrift auftanken. Zu den einzelnen Punkten spannende Videos auf unserem Youtube-Kanal von rentenbescheid24.de veröffentlichen. Deshalb wird der Ratgeber Nach und Nach wachsen. Zum Schluss, wenn der Ratgeber dann fertig ist, werden wir ihn als Großen Ratgeber EM-Rente veröffentlichen. Viel Spaß beim Lesen.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
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- med. Bewertung und Beratung
Der große Ratgeber EM-Rente hat folgenden Inhalt:
- Einleitung-Übersicht
- Allgemeines
- Anspruchsvoraussetzungen
- Persönliche Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung
- Versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung
- Rentenbeginn und Befristung der EM-Rente
- Rentenbeginn
- Befristung
- Rentenhöhe
- Anwendung der Hinzuverdienstregelungen
- Medizinische Hintergründe- Sozialmedizinische Sachaufklärung, Falle Begutachtung und Reha
- Coaching- Vorbereitung auf die Begutachtung- als wichtiger Baustein für die Durchsetzung des Anspruchs auf eine Rente
Rente auf Erwerbsminderung beantragen
Ein umfassender Leitfaden zu den wichtigsten Themen beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente
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