Der große Ratgeber Erwerbsminderung: Allgemeines
Die Rente wegen Erwerbsminderung hat für viele erkrankte oder von Behinderung betroffene Menschen eine wichtige Bedeutung. Mythen, Irrtümer, Fehlinformationen und Fehlvorstellungen ranken sich um die EM-Rente. Die Rente wegen Erwerbsminderung ist ein Erwerbsersatzeinkommen oder hat bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung Entgeltausgleichsfunktion. EM-Rentner sind von dieser Rentenart zum Teil wirtschaftlich abhängig. Studien belegen es, EM-Rentner sind 5x mal mehr von Grundsicherungsleistungen (Aufstockung nach dem SGB XII) betroffen, wie Altersrentner. In diesem Teil des großen Ratgebers Erwerbsminderung geht es um allgemeine Hintergründe im Bereich der Rente wegen Erwerbsminderung.
Der große Ratgeber Erwerbsminderung: Allgemeines und Wissenswertes zum Thema Rente wegen Erwerbsminderung. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Absicherung für die Versicherten die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig sind.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Die Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung und die Rente wegen Erwerbsminderung bei dem Risiko Berufsunfähigkeit für vor dem 02.01.1961 geborene Versicherte sind das breite Spektrum der finanziellen Absicherung bei Erwerbsminderung durch Krankheit oder Behinderung. Die Rente für Bergleute nach § 45 SGB VI lassen wir in diesem Ratgeber einfach außen vor.
Der große Ratgeber Erwerbsminderung: Allgemeines: Renten wegen Erwerbsminderung haben Einkommensersatzfunktion
Die Renten wegen Erwerbsminderung haben eine Entgelt-/ Einkommensersatzfunktion.
Gesunde Versicherte bestreiten ihren Lebensunterhalt mit Einkommen aus Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen.
Coaching medizinische Begutachtung/Reha
- Sicher und ohne Angst zur Begutachtung oder Reha
- intensive Vorbereitung und Begleitung
- 100 % praxisnah
- verstehen, wissen, sofort anwenden
In diesem Fällen- der überwiegende Mehrzahl- der gesetzlich Rentenversicherten geht das Gesetz von voller Erwerbsfähigkeit aus. Denn die Versicherten arbeiten 6 oder mehr Stunden pro Tag. Ist diese Leistungsfähigkeit für mehr als 6 Monate auf Grund Krankheit oder Behinderung soweit eingeschränkt, dass die Versicherten weniger als 6 oder weniger als 3 Stunden arbeiten können, so liegt teilweise oder volle Erwerbsminderung vor. In diesen Fällen können die Betroffenen ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst finanzieren-erwirtschaften. Dann wird auf Antrag eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt (natürlich nur, wenn auch alle Voraussetzungen erfüllt sind für den Anspruch).
Für den Einkommensausfall durch Erwerbsminderung leistet die gesetzliche Rente einen Ersatz. Deshalb hat die EM-Rente eine Einkommensersatzfunktion.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beschränkt sich die Einkommensersatzfunktion nur auf die Hälfte des Einkommens, was durch Krankheit oder Behinderung wegfällt. Deshalb muss der Versicherte zur Deckung seines Lebensunterhaltes weiteres Einkommen erzielen, so zum Beispiel durch Verwertung seines Restleistungsvermögens in einem Teilzeitjob oder durch Bezug von Sozialleistungen neben dieser Rentenart.
Renten wegen voller Erwerbsminderung haben die Funktion des vollen Einkommensersatzes, weil durch Krankheit und Behinderung die volle Erwerbsfähigkeit weggefallen ist und damit volles Einkommen wegfällt.
Check "Anspruch EM-Rentenerhöhung"
- Extra-Rentenzuschlag bis 7,5 % sichern
- für EM-Rente oder Hinterbliebenenrente
- schnell und sicher vom erfahrenen Rentenberater
Der große Ratgeber Erwerbsminderung: Allgemeines: Anspruch auf EM-Rente ist vom gesundheitlichen Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes abhängig
Der Anspruch auf eine EM-Rente ist neben der Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, ist grundsätzlich vom gesundheitlichen Leistungsvermögen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes abhängig. Ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt, beurteilt und entscheidet ausschließlich der zuständige Rentenversicherungsträger. ER behilft sich hierbei auf medizinische Unterlagen, sozialmedizinische Bewertungen, Diagnosen und Befunde. Dabei wird durch ein Votum des Vertrauensarztes der Rentenversicherung, der typischerweise ein Sozialmediziner sein sollte (nicht immer der Fall), das Leistungsbild (negatives oder positives Leistungsvermögen des Betroffen- Umfang der Erwerbsfähigkeit) umschrieben. Und diese Leistungsbeurteilung bestimmt darüber, ob der Versicherte die beantragte Rente erhält oder nicht.
- Medizinische Bewertung-
EM-Rente - med. Bewertung
- ist eine Erwerbsminderungsrente möglich
- volle oder teilweise Erwerbsminderung
- med. Bewertung und Beratung
Der große Ratgeber Erwerbsminderung: Allgemeines: Viel Spaß beim Lesen
Wir werden den Ratgeber EM-Rente Stück für Stück mit Leben füllen. In dem wir die Punkte des Inhaltsverzeichnisses nach und nach mit Wort und Schrift auftanken. Und auch zu den einzelnen Punkten spannende Videos auf unserem Youtube-Kanal von rentenbescheid24.de veröffentlichen. Deshalb wird der Ratgeber Stück für Stück wachsen. Zum Schluss, wenn der Ratgeber dann fertig ist, werden wir ihn als Gesamtwerk veröffentlichen. Viel Spaß beim Lesen.
Sorglos-Paket „Erwerbsminderungsrente“
Rund um Sorglos-Paket „EM-Rente“
- Erwerbsminderungsrente ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Der große Ratgeber EM-Rente hat folgenden Inhalt:
- Einleitung-Übersicht
- Allgemeines
- Anspruchsvoraussetzungen
- Persönliche Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung
- Versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung
- Rentenbeginn und Befristung der EM-Rente
- Rentenhöhe
- Anwendung der Hinzuverdienstregelungen
- Medizinische Hintergründe- Sozialmedizinische Sachaufklärung, Falle Begutachtung und Reha
- Coaching- Vorbereitung auf die Begutachtung- als wichtiger Baustein für die Durchsetzung des Anspruchs auf eine Rente