Versicherungsrechtliche Voraussetzung der Rente wegen Erwerbsminderung
Die Renten wegen Erwerbsminderung haben für viele Menschen eine enorme Bedeutung. Die Rente wegen Erwerbsminderung ist für die meisten Betroffenen ein, wenn nicht sogar, dass Wichtigste monatliche Einkommen. Der großen Ratgeber „EM-Rente“ gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Antworten auf die Fragen zur Rente wegen Erwerbsminderung. So zum Beispiel eine Antwort darauf, unter welchen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Anspruch auf die EM-Rente überhaupt erst gegeben ist. In diesem Teil des Ratgebers geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die EM-Rente.
Rentenbeginn und Befristung der EM-Rente
Versicherungsrechtliche Voraussetzung der Rente wegen Erwerbsminderung.
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Klar ist für uns alle, dass nicht nur die teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegen muss, um die Rente zu erreichen, sondern auch die sogenannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rente.
Weitere wichtige Erkenntnisse im Bereich Erwerbsminderung können Sie in unserem sich langsam füllenden Ratgeber EM-Rente nachlesen: wo- hier natürlich!
Sie merken sich als ersten Überblick: bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung geht es um die Fragen, ob die allgemeine Wartezeit erfüllt ist, die besonderen Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen ( 3/5 Belegung), die vorzeitige Wartezeiterfüllung, den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkeit auf Grund eines der in § 53 SGB VI genannten Tatbestände und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach § 241 Absatz 2 SGB VI.
Versicherungsrechtliche Voraussetzung der Rente wegen Erwerbsminderung: Übersicht der Voraussetzungen!
Hier nochmals der Überblick über die wichtigsten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die EM-Rente:
- Vorliegen der allgemeinen Wartezeit,
- Fälle der vorzeitigen Wartezeiterfüllung
- 3/5 Belegung
- Bestimmung des 5 Jahreszeitraumes
- drei Jahre Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit
- Verlängerungszeiten des 5 Jahreszeitraumes
- Berechnung- Ermittlung des verlängerten 5 Jahreszeitraumes
- Eintritt der Erwerbsminderung auf Grund der in § 53 SGB VI genannten Fälle
- Sonderregelungen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 241 SGb VI- Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Sie merken sich einfach: Die Befristung einer EM-Rente kann für maximal 3 Jahre erfolgen. Maximal dürfen es nicht mehr als 9 Jahre hintereinander erfolgte Befristung sein. Dies gilt nur für EM-Renten die aus medizinischen Gründen gewährt wurden.
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Versicherungsrechtliche Voraussetzung der Rente wegen Erwerbsminderung: Start mit der allgemeinen Wartezeit
Für die Rente wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung ist zwingend die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit notwendig.
Nach dem Gesetz muss diese Wartezeit vor dem Tag des Leistungsfalles- also dem Eintritt der Erwerbsminderung vorliegen.
5 Jahre allgemeine Wartezeit bedeutet nichts anderes, dass mindestens 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten nachgewiesen sind. Die allgemeine Wartezeit gilt damit nach § 50 Absatz 1 Nummer 2 SGb VI auch explizit für die Rente wegen Erwerbsminderungsrente. Beitragszeiten sind nach § 55 SGB VI:
- Pflichtbeitragszeiten
- freiwillige Beitragszeiten und
- Pflichtbeiträge die nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten, wie zum Beispiel Pflichtbeitragszeiten für die Kindererziehung.
Der Beginn einer EM-Rente entscheidet sich, ob befristet oder auf Dauer gewährt wird.
Versicherungsrechtliche Voraussetzung der Rente wegen Erwerbsminderung: Viel Spaß beim Lesen
Rentenberater F. Weise und Rechtsanwalt P. Knöppel erweitern den großen Ratgeber EM-Rente Stück für Stück. Die Punkte des Inhaltsverzeichnisses nach und nach mit Wort und Schrift vervollständigt. Der Ratgeber wird daher stückweise wachsen. Zum Schluss, wenn der Ratgeber fertig geschrieben ist, werden wir ihn als Großen Ratgeber EM-Rente veröffentlichen. Viel Spaß beim Lesen. Die weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen werden wir ebenfalls nach und nach „abarbeiten“. Ein sehr komplexes und spannendes Feld- versprochen!
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Der große Ratgeber EM-Rente hat folgenden Inhalt:
- Einleitung-Übersicht
- Allgemeines
- Anspruchsvoraussetzungen
- Persönliche Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung
- Versicherungsrechtliche Voraussetzung für die Zahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung
- allgemeine Wartezeiterfüllung 5 Jahre
- vorzeitige Wartezeiterfüllung
- allgemeine Wartezeiterfüllung 5 Jahre
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- Rentenbeginn und Befristung der EM-Rente
- Rentenhöhe
- Anwendung der Hinzuverdienstregelungen
- Medizinische Hintergründe- Sozialmedizinische Sachaufklärung, Falle Begutachtung und Reha
- Coaching- Vorbereitung auf die Begutachtung- als wichtiger Baustein für die Durchsetzung des Anspruchs auf eine Rente
Rente auf Erwerbsminderung beantragen
Ein umfassender Leitfaden zu den wichtigsten Themen beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente
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