Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente
Die Zeit nach einem langem Arbeitsleben. Es kommt der Zeitpunkt, an dem Sie über Ihren Ruhestand nachdenken! Was mache ich, nach dem ich aufgehört habe mit arbeiten, wie sehen meine Finanzen aus und wie gestalte ich meinen Rentenbeginn? Dabei geht es auch um die Frage, welche Ansprüche ich gegenüber der gesetzlichen Rente habe. Und welche Rente ich zu welchem Zeitpunkt beantragen kann. Dabei ist für die meisten Versicherten völlig unklar, welche Art der Altersrente sie beantragen können und welche Voraussetzungen sie erfüllen müssen, um ihre Altersrente zum gewünschten Termin zu erhalten. In diesem Beitrag geben die Rentenberater von rentenbescheid24.de einen kleinen Überblick über die aktuell bestehenden Altersrenten! In weiteren Beiträgen werden wir dann nochmals im Detail auf die einzelnen Anspruchsvoraussetzungen für die Altersrenten eingehen.
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente sind im gesetzlichen Rentenrecht geregelt. In diesem kleinen Beitrag geben wir einen Überblick über die bestehenden Arten von Altersrenten und reißen grob die Voraussetzungen für den Anspruch auf die jeweilige Altersrente an! Die knappschaftliche Altersrente lassen wir außer Betracht.
Sorglos-Paket Rente planen plus Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das drei in einem Paket mit Sparvorteil!
- Rente beantragen und planen und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente: Vier Altersrenten kennt das Gesetz
Das Sozialgesetzbuch Nummer 6 nennt uns vier Altersrenten, die die Versicherten im Einzelfall in Anspruch nehmen können.
- Die Regelaltersrente– auch im Volksmund reguläre Rente genannt,
- Die Altersrente für langjährig Versicherte, im Volksmund Rente mit 63 genannt, eine vorgezogene Altersrente,
- Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, im Volksmund auch Rente ab 63 genannt, ebenfalls eine vorgezogene Altersrente und
- Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, auch eine vorgezogene Altersrente.
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente: Die Regelaltersrente
Anspruch auf die Regelaltersrente hat, wer sein individuelles Lebensalter für die Regelaltersgrenze erreicht hat und mindestens 5 Jahre Beitragszeiten nachweisen kann.
aus der PKV in die GKV wechseln
Wechselcheck - ab in die GKV
- kostenloser Check, ob Sie wechseln können
- endlich aus der PKV in die GKV wechseln
- Wechselmöglichkeiten erfahren
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente: Die Altersrente für langjährig Versicherte
Die Altersrente für langjährig Versicherte kann derjenige Versicherte in Anspruch nehmen, welcher mindestens das 63. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 35 Jahre Wartezeit nachweisen kann! Diese Rente bekommt nur mit einem Abschlag.
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer das 65. Lebensjahr vollendet hat und mindestens bei Rentenbeginn 45 Jahre Wartezeit nachweisen kann. Diejenigen Versicherten, die nach 1952 bis zum 31.12.1963 geboren sind, können mit einem früheren Lebensalter in diese abschlagsfreie Rente gehen. Hier gelten Übergangsregelungen. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 können die Versicherten erst wieder mit Vollendung des 65. Lebensjahres in diese Rente gehen.
Frank Weise sagt: Rentenantrag stellen, von allein gibt es die Altersrente nicht!
Die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann in Anspruch nehmen, wer zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens das 62. Lebensjahr vollendet hat, 35 Jahre Wartezeit und bei Beginn der Rente einen Grad der Behinderung von 50 nachweisen kann. Der reguläre abschlagsfreie Beginn dieser Rente wäre dann mit Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Für diese Altersrente gibt es wieder für einen bestimmten Geburtsjahrgang bis 1964 bei Vollendung eines früheren Lebensalters einen früheren erstmaligen Rentenbeginn mit Abschlägen und einen früheren regulären Rentenbeginn ohne Abschläge. Das Renteneintrittsalter kann nur individuell auf Grund des jeweiligen Geburtsdatum des Versicherten bestimmt werden. Der frühere erstmalige oder reguläre Renteneintritt ist in Übergangsregelungen zur allgemeinen Regel gesetzlich bis zum Geburtsjahrgang 1964 so vorgesehen.
Initiative für Deutschland
zurück in die GKV
- Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner
- Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie!
- ab jetzt unter krankenkasse-wechsel-dich.de
mehr erfahren
Ja, ich möchte sorgenfrei mit Hilfe von rentenbescheid24.de in Rente gehen!
Sorglos-Paket Rentenantrag plus Rentenbescheid
Das zwei in einem Paket mit Sparvorteil!
- zum Rentenantrag und zur Rentenbescheidprüfung ohne Stress
- Ausführlich geplant vom Rentenberater
- Paket hier direkt buchen!