45 Jahre Wartezeit trotz Bezug EM-Rente erreichen
Ich beziehe seit meinem 50. Lebensjahr eine Rente wegen Erwerbsminderung. Bevor ich krank wurde und nicht mehr arbeiten konnte, habe ich seit meinem 16. Lebensjahr gearbeitet. In der EM-Rente ist eine Zurechnungszeit enthalten, die bis zu meiner Regelaltersgrenze ausgerechnet wurde. Dafür bekomme ich auch Entgeltpunkte als beitragsfreie Zeiten. Kann ich, wenn ich 65. Jahre alt werde, dennoch eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Kann ich die notwendigen 45 Jahre Wartezeit trotz der Zurechnungszeit erreichen.
45 Jahre Wartezeit trotz Bezug EM-Rente erreichen, ist das möglich? Ja, dies ist möglich. EM-Rentner können unter bestimmten Voraussetzungen die Wartezeit der 45 Jahre auch bei Bezug einer EM-Rente erreichen.
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45 Jahre Wartezeit trotz Bezug EM-Rente erreichen: wie kann es gehen?
Wer eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen möchte, muss 45 Jahre Wartezeit nachweisen.
EM-Rentner werden es da schwer haben diese Zeiten nachzuweisen, vor allem die EM-Rentner die mit relativ jungen Jahren schon eine EM-Rente beziehen und dann nicht mehr arbeiten waren. Und genau dies ist das Stichwort.
Einfacher haben es die Bezieher einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, die daneben im Rahmen des verwertbaren Restleistungsvermögens noch arbeiten und so Beitragszeiten in der Rente ansammeln. Da kann es gut klappen mit den 45 Jahren Wartezeit.
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Für diejenigen Rentnerinnen und Rentner die eine volle EM-Rente beziehen, wird es schon schwieriger sein. Dennoch ist es nicht unmöglich. Zeiten des Bezuges eines versicherten Minijobs zählen für jeden Kalendermonat als Wartezeit für die 45 Jahre. Nicht zu vergessen auch die Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Tätigkeit als Pflegeperson für eine nahestehende Angehörige, zählen als Beitragszeiten nach § 51 Absatz 3a SGB VI für die 45 Jahre.
45 Jahre Wartezeit trotz Bezug EM-Rente erreichen!
Die Rentenberater von rentenbescheid24.de empfehlen Ihnen, dass Sie sich schon lange Zeit vor Beginn einer Altersrente nach dem Bezug einer EM-Rente um eine Wartezeitauskunft kümmern. Sie erfahren dann recht schnell, ob die Wartezeit 45 Jahre erreicht ist oder wieviel Kalendermonate noch fehlen. Mit diesen Informationen in der Hand können Sie dann entscheiden, ob und wann Sie eine Altersrente beanspruchen können oder nicht!
Ja, ich möchte wissen, wie hoch meine Rente ausfallen kann!
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