Bekomme ich auf meine zwei Renten die Rentenerhöhung
Die gesetzlichen Renten wurden zum 01.07.2022 erhöht! Seit Mitte Juni 2022 verschickt die Rentenversicherung und der Postrentenservice fleißig viele Millionen Rentenanpassungs-Bescheide. Alle Rentnerinnen und Rentner sollen ab dem 19. Juli 2022 die Bescheide erhalten haben! Im Normalfall bekommen alle 21,6 Millionen Rentenbezieher*innen die höheren Renten gezahlt. Wie sieht es aus, wenn ein Versicherter mehrere Renten erhält. Zum Beispiel eine EM-Rente und eine Witwen-oder Witwerrente. Bekomme ich als Mehrfachrentner die Rentenerhöhung nur einmal gezahlt, weil die Rentenerhöhung auf meine EM-Rente an die Erhöhung der Witwenrente angerechnet wird. Oder gibt es die Rentenerhöhung auf beide Renten gesondert? Hier die Antwort auf diese Frage!
Bekomme ich auf meine zwei Renten die Rentenerhöhung oder nur auf die höhere der beiden Renten gezahlt?
Bekomme ich auf meine zwei Renten die Rentenerhöhung: Frage, um die es geht
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Wir haben eine Schnellfrage für 9,90€ erhalten! Sinngemäß lautete die Frage wie folgt: „Ich beziehe seit 01.02.2022 eine volle EM-Rente! Ich bin auch Witwe. Seit dem 01.02.2022 erhalte ich auch wieder die Witwenrente gezahlt. Davor wurde die Witwenrente mir wegen Einkommensanrechnung nicht geleistet. Die EM-Rentner ist deutlich höher als die Witwenrente. Bekomme ich auf beide Renten ab dem 01.07.2022 die Rentenerhöhung oder nur auf die höhere EM-Rente? Ich habe im Internet gelesen, dass nur auf die höhere Rente bei mehrfachen Rentenbezug die Rentenerhöhung ausgezahlt wird. Stimmt das wirklich?“
Bekomme ich auf meine zwei Renten die Rentenerhöhung: Rentenanpassung bei Bezug von zwei gesetzlichen Renten
Alle gesetzlichen Renten werden zum 01.07.2022 angepasst. Ob nun als einfacher Rentenbezug aus einer Altersrente zum Beispiel oder bei Mehrfach-Rentenbezug ist egal. Die Rentenanpassung mit den neuen Werten wird auf alle gesetzlichen Renten vorgenommen. Wer zwei gesetzliche Renten bezieht, wie zum Beispiel eine Altersrente und Witwen/Witwerrente bekommt auf beide Renten die neuen Rentenwerte berechnet!
Damit die Rente stimmt!
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Ein wenig kuriös kann es werden, wenn der oder die Rentenbezieherin eine Altersrente West und eine Witwenrente Ost bezieht. Dann gibt es die Rentenerhöhung für die Altersrente mit dem Rentenwert 36,02€ und für die Witwenrente mit dem Rentenwert 35,52€.
Ausnahmen bei der Auszahlung soll es geben! Ob die höheren Renten dann auch ausgezahlt werden ist eine andere Frage. Es gibt die seltenen Fälle der sogenannten Aussparung, bei denen Versicherte die Rentenerhöhung zwar rechtlich zugesprochen bekommen, aber nicht ausgezahlt. Weil sie zum Beispiel auf Grund eines rechtswidrig begünstigenden Rentenbescheides eine höhere Rente erhalten, als ihnen eigentlich zusteht. So, wenn die Rentenversicherung eine fehlerhafte Berechnung vorgenommen hat, und diese Berechnung wegen Fristablauf in den §§ 45,48 SGB X nicht mehr zurückgenommen werden kann!