Betrug bei Betriebsrenten-zwei Millionen Renten verlieren an Wert
Das Betriebsrentengesetz benachteiligt Millionen Menschen: Während die Renten anderer Menschen steigen, gehen Betriebsrentner leer aus. Die Ungerechtigkeit nimmt von Jahr zu Jahr zu. Betriebspensionäre fühlen sich betrogen. Und dies zu Recht!
Betrug bei Betriebsrenten-zwei Millionen Renten verlieren an Wert. 2 Mio. Arbeitnehmer, die eine Betriebsrente bekommen, werden durch eine Regelung im Betriebsrentengesetz defacto kalt enteignet.
Betrug bei Betriebsrenten-zwei Millionen Renten verlieren an Wert
Die Betriebsrente – eine staatlich geförderte Zusatzrente, gezahlt zum Teil vom Arbeitgeber und anteilig oder ganz auch durch den Arbeitnehmer muss nach § 16 Absatz 1 Betriebsrentengesetz aller drei Jahre angepasst werden, dabei sind auch die Belange des Versorgungsempfängers durch den Arbeitgeber zu berücksichtigen. Die Betriebsrente soll nämlich das ausgleichen, was pensionierte Beamte mehr bekommen: bei gleicher geleisteter Arbeit fast das doppelte. Doch genau diese Betriebsrente führt zu einer immer größer werdenden Ungerechtigkeit. Denn anders als die Pension steigt die Betriebsrente seit 2002 praktisch nicht mehr an.
§ 16 Absatz 2 Betriebsrentengesetz sagt sinngemäß, die Vorgabe des § 16 Absatz 1 gilt als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg:
- des Verbraucherpreisindexes für Deutschland oder
- der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens.
Wenn aber der Arbeitgeber eine Erhöhung der Betriebsrenten nach § 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz vornimmt, ist er seiner Schuld aus den § 16 Absatz 1 und 2 Betriebsrentengesetz entledigt.
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Schuld daran ist § 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz. Diese Vorschrift kennen nicht viele. Und nicht einmal die sogenannten Rentenexperten haben diese Regel immer im Blick. Zum einen das Betriebsrentengesetz und den § 16 Absatz 3 und Absatz 5 Betriebsrentengesetz.
§ 16 Absatz 3 sagt sinngemäß aus: „Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens eins vom Hundert anzupassen.“ Im Klartext: Wenn die Betriebsrente um ein Prozent erhöht wird, gibt es keine weitere Erhöhung.
Wenn der Arbeitgeber jährlich die Betriebsrenten um 1 Prozent gemäß des § 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz erhöht, muss er die Rente nicht um den Wert des Kaufkraftverlustes nach § 16 Absatz 2 Betriebsrentengesetz erhöhen. Eine feine Sache für den Arbeitgeber. Ein mieses Geschäft für den Betriebsrentner!
Betrug bei Betriebsrenten-zwei Millionen Renten verlieren an Wert: Zwei Millionen Rentner sind betroffen
Von dieser gesetzlichen Regelung sind mehr als zwei Millionen Rentner betroffen.
So rund 1,4 Millionen Menschen, die im öffentlichen Dienst angestellt waren, über die VBL-Rente sowie weiteren gut 600.000 Menschen, die noch alte Betriebsrenten aus Pensionskassen bekommen. Verantwortlich dafür ist nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Denn diese ignoriert das Problem und diskriminiert so Millionen von Menschen.
Betrug bei Betriebsrenten-zwei Millionen Renten verlieren an Wert
Wenn Betriebsrenten jährlich nur um 1 Prozent angepasst werden, verlieren diese Zusatzrenten gegenüber den gesetzlichen Renten an Wert. Aber auch gegenüber Beamtenpensionen die auch defacto jährlich bei den Gehaltsanpassungen im öffentlichen Dienst angepasst werden. Im Grunde ist diese Regelung (§ 16 Absatz 3 Betriebsrentengesetz) ein großer Betrug an alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner, die eine Betriebsrente bekommen und von dieser Regelung betroffen sind. Das der öffentliche Arbeitgeber über die VBL-Rente so etwas mitmacht, ist gelinde gesagt eine Sauerei. Die betroffenen Menschen verlieren an baren Rentenleistungen. Gerade in Zeiten hoher Inflation ein Unding. Das auch die Ver.di Gewerkschaft die Hände mit im Spiel bei der Neuregelung hatte, ist für diese Gewerkschaft ein Armutszeugnis.
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